Die Subsumtion (Definition)
Prüfung, ob ein Sachverhalt den Tatbestand einer Rechtsnorm erfült und die aus der Norm vorgesehene Rechtsfolge auslöst
Gutachtenstil und Vier-Schritt-Methode
Gutachtenstil
Obersatz
Definition
Sachverhaltsvergleich
Ergebnis
Prüfungsgegenstand wird näher konkretisiert
Formulierungsbeispiele: “fraglich ist, ob”, “zu prüfen ist, ob…”
Begriffsinhalt eines TBM wird näher bestimt
a) Begriff ist gesetzlich definiert (Legaldefinition)
b) von Gerichten/ Literatur wurde eine Definition entwickelt
c) Auslegung nach den gängigen Auslegungsmethoden
Sachverhalt bzw. Subsumtion im engeren Sinne
Prüfung, ob bei dem Fall jede einzelne Voraussetzung der Definition erfüllt wird
a) Feststellung des insoweit relevanten Sachverhaltes
b) Ausdrückliche Feststellung welche Voraussetzung der Definition dadurch erfüllt wird
die im Obersatz aufgeworfene Prüfungsfrage beantworten
Formulierungsbeispiele: “… ist also…”, “damit”, “folglich”, “somit”
Zuletzt geändertvor 3 Monaten