Ziele Verkehrsüberwachung
Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr ausgehen oder den Verkehrsteilnehmern drohen
Beseitigung von Verkehrsstörungen
Verhinderung und Verfolgung von Verkehrsverstößen
Ziele der Verkehrssicherheitsarbeit
Bekämpfen von schweren Unfallgeschehen
Reduzierung der Anzahl von getöteten Personen im StrV
Reduzierung der Anzahl von Schwerverletzten im StrV
Hauptunfallursachen im StrV
nicht angepasste Geschwindigkeit
Vorfahrt/Vorrangfehler
zu geringer Sicherheitsabstand
Fehler beim Abbiegen
Risikogruppen im StrV
junge Fahrer (18 - 24 Jahre)
Kinder, als schwächste Verkehrsteilnehmer
Senioren (65 Jahre)
Fahrradfahrer
motorisierte Zweiradfahrer
Ablauf Allgemeine Verkehrskontrolle
Fz unter Beachtung der Eigensicherung anhalten
Tagesgruß/vorstellen (Prev., Amtsbezeichnung, Name)
Grund des Anhaltens nennen
Aufforderung —> Motor aus, Handbremse anziehen, Gang heraus nehmen
Abverlangen der mitführpflichtigen Dokumente
Kontrolle der mitführpflichtigen Dokumente
Überprüfung Verkehrsteilnehmer—> Eignung und Befähigung
Sichtkontrolle Fz (allgemeiner Zustand, Kennzeichen, HU,…)
Abfragesysteme nutzen (IVO, INPOl, ZFZR, FAER,ZFER)
Überprüfung Verkehrsmittel —> Zustand, Sicherheit, Ladung, mitführpflichtige Gegenstände
einzelne Rückgabe der mitführpflichtigen Dokumente
Verabschiedung
Anhalte und Kontrollgrundsätze
sind ausschließlich als Anhaltekontrollen möglichst ganzheitlich durchzuführen
Anhalten hat unter Berücksichtigung der Eigensicherung und der Sicherheit aller VT zu erfolgen.
Haltezeichen sind rechtzeitig und deutlich zu geben
VT in einem Gespräch über das Ziel der polizeilichen Maßnahme informieren
Durchführung der Verkehrskontrolle ist auf Verlangen zu bescheinigen
Personen und ihre Fz mit bestimmten Sonderrechten sind nur aus konkreten Anlass anzuhalten und zu kontrollieren
Grundsätze der Eigensicherung
Schussweste tragen
Auf Erkennbarkeit, besonders bei Dunkelheit achten
Aufgabenteilung absprechen
Lage angepasste Waffenhaltung
bei der Kontrolle nie arglos sein, aufmerksam sein
beide Beamte steigen aus dem Dienst-Kfz aus
Kontrollposition einnehmen
Fz-Insassen beobachten
Opportunitätsprinzip
= pflichtgemäßes Ermessen
Ermessensentscheidung darf nicht willkürlich und nur nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen
Z. B.
Höhe der Geldbuße
Sachliche Umstände
Verhältnismäßigkeit
Gleichheitsgrundsatz
Verhalten nach der Tat
Wiederholungsgefahr
Grad der Vorwerfbarkeit
Einstellung des Betroffenen zur Rechtsordnung
Was ist eine Owi?
§ 1 I OwiG
Wem gegenüber sind Verwarnungen unzulässig?
§ 12 I u. II OwiG
z. B.
Diplomaten
Kinder (unter 14 Jahren)
Staatsoberhäuptern, Präsidenten
Voraussetzung für die Verwarnung mit Verwarngeld
Verkehrsverstoß muss vorgehalten werden
dieser muss geringfügig sein (5 - 55 €)
Belehrung über das Recht zur Ablehnung der Verwarnung
Einverständnis über die Zahlung der Verwarnung (Zahlungswillig)
Zahlung sofort vor Ort o. innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche
Wer darf Verwarngelder aussprechen?
m. D. (PM - PHM, KM - KHM)
g. D. (PK - EPHK, KK - EKHK)
Unterteilung der Ordnungswidrigkeiten und deren Verwarnung
geringfügige Owis:
mündliche Verwarnung
Verwarngeld Bar zwischen 5 - 55 €
Verwarngeld unbar mittels Mitteilung a. d. Bußgeldstelle
VA abgeschlossen durch Polizei
Annahme verweigert —> Owi Anzeige an die Bußgeldstelle + Verwaltungsgebühr
bedeutende Owis:
Bußgeld zwischen 55 - 1.200 €
Anzeige Owi notwendig
Abgabe Bußgeldstelle
Belehrungsinhalte Verwarnung mit Verwarngeld
Ihr Einverständnis muss für die Verwarnung vorliegen
Das Einverständnis ist freiwillig und kann mündlich oder stillschweigend erteilt werden durch die Zahlung des VG
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Zahlung (Quittung)
Im Falle einer Weigerung wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet, welches zusätzlich mit Verwaltungskosten verbunden sein kann
Sind sie mit der Verwarnung einverstanden?
Anwendung Tatbestandskatalog in Bezug auf die Regelsatzbildung bei nicht motorisierten VT
bei geringfügigen Owis, wenn kein Sondertatbestand vorhanden ist dann Radfahrer = 15 € VG und Fußgänger = 5 € VG
bei bedeutenden Owis, wenn kein Sondertatbestand vorhanden ist, dann ist der Regelsatz zu halbieren und auf den nächst folgenden niedrigeren Betrag welcher auf “0” oder “5” endet abzurunden
Verfahrensweise, wenn die Schädigung nicht im Tatbestandstext aufgeführt ist?
bei geringfügigen Owis, TBNR: 101118 hinzuziehen und Ahndung des höchsten Regelsatzes
bei bedeutenden Owis, Erhöhung des Regelsatzes gem. Tabelle auf S. 11 im Tb-Katalog
Beispiele Tatmehrheit
abgelaufene HU
nicht absichern der Unfallstelle
Umweltzone
Plakette fehlt
Fahrtenschreiber
Adresse nicht aktualisiert
Verstöße werden getrennt geahndet.
Mängelschein
Ausweisbestätigung
Drogen
Grundsätze beim Einschreiten im Umgang mit drogenbeeinflussten Personen
Stimmungsschwankungen
Schmerzunempfindlichkeit, Kräfte entwickeln und nicht auf Reizstoffe reagieren
Zeit für Kommunikation, beruhigend einwirken
Gefährliche Gegenstände im Umkreis der Person entfernen
Personen trennen soweit erforderlich
Gefahr eines lagebedingten Erstickungstodes
Infektionskrankheiten möglich
Phasen der Verdachtsgewinnung
Phase: das Fz im fließenden Verkehr
Fahrt in Schlangenlinien
ständiges Orientieren an der Mittellinie
Fahren ohne Licht
Vorfahrtsverstöße
unangemessene Geschwindigkeit
Fahren auf gesperrenten Straßen
dichtes auffahren
fahren in den Gegen- oder Kreuzungsverkehr
abruptes Beschleunigen oder Abbremsen
Phase: das Anhalten des Fz sowie der Kontakt mit dem Fz-führer und dessen Kontrolle
Sitzposition
verlangsamte Reaktion auf Anhaltezeichen
Auto abwürgen
Alkoholgeruch
verwaschene Sprache
geweitete Pupillen
verzögerte Pupillenreaktion
gerötete Bindehaut
Phase: die körperliche Untersuchung/Beweissicherung
Dräger 9510 DE
Belehren, dass der Test freiwillig ist
letzte Alkoholaufnahme muss 20 Minuten vor Testbeginn gewesen sein
10 Minuten vor Testbeginn nichts essen, nicht trinken, nicht rauchen, nicht inhalieren und kein Mundwasser nehmen
Siegel und Plomben müssen geprüft werden und dem Probanden gezeigt werden
Einhaltung des Messverfahren ist mittels Messprotokoll und durch die Unterschrift des durchführenden zu dokumentieren
Personenbezogenen Daten nach der Messung aus dem Gerät löschen
Maßnahmen bei Fahrt unter Alk./Btm
notwendige Vordrucke für die BE
Anordnung einer körperlichen Untersuchung
Protokoll und Antrag zur Feststellung von Alkohol, Drogen, Medikamenten u. a. berauschenden Mitteln im Blut
Torkelbogen
Auftrag und Liquidation zur Blutentnahme
Sicherstellung/ Beschlagnahme vom FS (Einziehung gem. §§ 94, 98 StPO)
Ziele der Aufnahme und Bearbeitung von VKU
Die Verkehrsunfallaufnahme der Polizei dient:
der Beseitigung von unfallbedingten Gefahren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird
der Erforschung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche
der statistischen Erfassung
VUD ist bei Unfällen hinzuzuziehen
bei
Massenunfällen (mind. 20 beteiligte Fz)
VKU mit Gefahrgut
VKU mit einem Getöteten oder zwei Schwerverletzten
VKU mit min. einem schwerverletzten Kind
VKU mit komplizierter Verkehrsunfallsituation oder schwerer Rechtslage
KD/KPI ist hinzuzuziehen
Verdacht auf Suizid o. versuchten Suizid vorliegt
kriminaltechnische Spurensicherung notwendig ist
Identifizierung von unbekannten Toten erforderlich ist
Verdacht auf eine Straftat besteht, welche die Rechtsordnung in besonderen Maße verletzt hat
Def. VKU
Ein VKU ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen StrV oder im räumlichen Zusammenhang mit diesem, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist und das im ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des StrV steht.
plötzliches Ereignis
… liegt vor, wenn mindestens ein Beteiligter den Unfall nicht gewollt hat.
Öffentlicher StrV
… ist eine gewidmete Straße.
räumlicher Zusammenhang mit diesem
… Unfallgeschehen hat sich zwar nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen ereignet, ist aber auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zurückzuführen.
ursächlicher Zusammenhang mit den Gefahren des StrV
… liegt vor, wenn das Ereignis unmittelbar die Folge eines Verkehrsvorganges war, welcher der Ortsveränderung von Personen & Sachen im öffentlichen Verkehrsraum diente.
3 Merkmale von Verkehrsunfällen
Unfallkategorie —> Bestimmung des Ergebnisses des Zusammentreffens, also die Unfallfolgen
Unfalltyp —> Darstellung der verkehrstechnischen Konstellation (Konfliktsituation) vor dem Unfall
Unfallart —> Die Bestimmung des unmittelbaren Zusammentreffens der Unfallbeteiligen
Unfall Kategorien
Kat. 1 - VKU mit min. einer getöteten Person (verstirbt innerhalb von 30 Tagen)
Kat. 2 - VKU mit min. einer schwerverletzten Person (min. 24 h stationär im KH)
Kat. 3 - VKU mit min. einer leichtverletzten Person (ambulante Betreuung o. unter 24 h im KH stationär)
Kat. 4 - VKU dessen Ursache Straftat oder bedeutende Owi ist und min. 1 Kfz nicht mehr fahrbereit ist (auch mit Alk./andere berauschende Mittel)
Kat. 6 - sonstiger Sachschadensunfall, min. ein Unfallbeteiligter unter Einwirkung von Alk. oder andere berauschende Mittel, alle Kfz fahrbereit
Kat. 5 - alle anderen Sachschadensfälle ohne Straftat o. bedeutende Owi und egal ob Kfz fahrbereit oder nicht
oder
alle Sachschadensfälle mit Straftat oder bedeutender Owi, wenn alle Kfz fahrbereit
Entgegennahme einer telefonischen Mitteilung
alles von dem Meldenden berichten lassen
aufgeregte Personen —> beruhigend einwirken
mit W-Fragen Mindestangaben ermitteln
Sofortmaßnahmen einleiten
Hinweise an MT über weiteres Verhalten geben
Grundsatz Suche/Sicherung der Unfallspuren
Suchen - Bewerten - Markieren/Nummerieren - fotografieren - vermessen - sichern - verpacken - vergleichsspuren
Reifenspuren
Entstehung von Reifenspuren
Kollisionsspuren auf der Fahrbahn
direkte Kollisionsspuren
Spurenknick
Schleuder-/Driftspur
Tiefe Kratzer in der FB
Schuhabriebspuren/Wischspur eines Fußgängers
Indirekte Kollisionsspuren
Spurenverbreiterungen
Blockierspur
Stotter- bzw. Intervallspur
Splitterfeld
auslaufende Flüssigkeiten
Abschleppen/Umsetzen von Fz
Informationen an Abschleppunternehmen
Fz-Art u. amtliches Kennzeichen
Antriebsart
Zustand des Fz
mögliche Bergungsart (Winde o. Kran)
genauer Ort
sonst. relevante Hinweise z. B. tiefergelegtes Fz
Vermittlungshilfe
Abschleppauftrag
Ziele von Unfallskizzen
die Unfallsituation für dritte zu veranschaulichen (StA, Richter,…)
eine Unfallrekonstruktion durch einen Sachverständigen zu ermöglichen
zur Klärung der Schuldfrage vor Gericht und schadensersatzrechtlicher Ansprüche beitragen
Signaturen für Unfallskizzen
Inhalt von Unfallskizzen
Name des Erstellers
Unfallort
Unfallzeit
Nordpfeil
Maßstab
VG.-Nr.
Legende
Kollisionspunkt
Standort von Zeugen
Verkehrszeichen
Fahrbahnmarkierungen
Endlage von Personen/Ladung
Straßenverhältnisse/-verläufe
Messverfahren
rechtwinkliges Messverfahren
gerade Strecke parallel zur Unfallstelle (z. B. Bordsteinkante)
ein Festpunkt auf der geraden Strecke (z. B. Gully, Hydranten,…)
Dreiecksmessverfahren
zwei Festpunkte notwendig
Entfernung zwischen F1 und F2 zwingend notwendig
Lasermesstisch
Forensic Survey
Unfalltypen
Unfalltyp - Fahrunfall
Unfalltyp - Abbiege-Unfall
Unfalltyp - Einbiegen/Kreuzen-Unfall
Unfalltyp - Überschreiten Unfall
Unfalltyp - Unfall durch ruhenden Verkehr
Unfalltyp - Unfall im Längsverkehr
Unfalltyp - sonstiger Unfall
Stationszeichen
Bestimmung des Unfallortes mittels Stationszeichen
Unfallphasen
Pre-Crash-Phase
Crash-Phase
Post-Crash-Phase
Wildunfall
Wildschaden liegt vor, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem sich in Bewegung befindlichen Fz und Haarwild kommt
Versicherungsnehmer ist verpflichtet den Schaden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden
Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen
Urkundenfälschung/ Kennzeichen Missbrauch
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Geschwindigkeitsmessgerät LTI 20/20 Truspeed
600 m Reichweite
Anzeigebereich Entfernung min. 30 m
Durchzuführende Tests
Geräteselbsttest
Test der LCD-Displayanzeige
Visiertest (vertikal und horizontal)
Nulltest (Nullgeschwindigkeit testen z. B. An Hauswand)
Messdauer einer Messung ca. 0,3 - 3,5 sec.
72 Impulse pro Schiebefenster
Auf Kennzeichen zielen, die reflektieren
Abstand zwischen Ortstafel bzw. VZ und Messstelle beträgt grundsätzlich 150 m
Vor dem Messeinsatz Beschilderung prüfen
außerhalb von Dienst-Kfz
Anhaltestelle auf Höhe der Messstelle
Immer zwei Beamte (Zeugen)
Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h nach Abzug der Tolleranzwerte ist von einer Verfolgung abzusehen
Toleranzwerte
3 km bei bis zu 100 km/h
3 % bei über 100 km/h
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