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Prüfungsfragen

ND
von Ni D.

Worauf beruht Brandschutz rechtlich?

Sonderbau und geregelter Sonderbau, was steht wo?

Anforderungen an den Brandschutz gibt es in Unterschiedlichen Sachgebieten, wie den Arbeitsschutzrecht oder dem Bauordnungsrecht.

An Bauprodukte und Bauarten werden in der Bauordnung, den Sonderbauordnungen und Sonderbaurichtlinien Anforderungen gestellt, die in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) weiter konkretisiert werden.

  • Bauordnung als zentraler Gesetzestext zum Brandschutz.

    • Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauoordnung, die sich aber an der MBO der Bauministerkonferenz orientiert

      • MBO gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte aber auch für Grundstücke oder andere Einrichtungen.

        • D.h. hierin befinden sich Infos zu Gebäudeklassen, Nutzung und Bauart und den daraus resultierenden Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen -> von Wänden, Decken, Dächern…; Anforderungen an Fluchtwege (in BW in der LBOAVO -> Ausführungsverordnung) .

        • Es gibt auch Vorschriften für Sonderbauten, die hier geregelt werden

          • geregelte S: Schulen, Pflegeheime, Hochhäuse

          • nicht geregelte S: Gebäude die nicht darunter fallen und spezielles Brandschutzkonzept benötigen

    • Nachweise des Funktionserhalts von Bauarten erfolgen nach MBO § 16a durch:

      • Technische Baubestimmung (TB)

      • allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

      • vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)

      • allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für die Bauart (abP)

      • Festlegung einer Unbedenklichkeit

MVVTB:

beachte: je nach zu erstellendem Konzept werden die schärfsten Vorgaben maßgebend.

Arbeitsschutzrichtlinie hat ggf. höhere Anforderungen als LBO, die ansonsten die Grundlage darstellt

MBO Sonderbauten:

An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterung können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf.

Für Sonderbauten gibt es zusätzliche Vorschriften wie die Versammlungsstättenverordnung/ die Beherbergungsstättenverordnung oder die Verkaufsstättenverordnung (geregelte Sonderbauten)

Alle anderen Sonderbauten werden als nicht geregelte Sonderbauten bezeichnet -> es gibt keine Sondervorschriften sondern nur das Standardbrandschutzkonzept der jeweiligen Landesbauordnung -> Bauaufsichtsbehörden stellen Anforderungen -> Planer erstellen das genehmigungsfähige Brandschutzkonzept

Bspe: Hochhäuser über 22 m, Schulen, Versammlungsstätten…

Welche Nachweismodelle/ Nachweisführungen gibt es für Feuerwiderstandsklassen?


Worauf beruht die jeweilige Stufe?

Welche Anwendungsgrenzen gibt es?


  • Nach DIN EN 1991 und 1992 werden Nachweise für das Teiltragwerk (Stufen 1/2/3), das Einzelbauteil (Stufe 3) und das Gesamtbauwerk (Stufe 3) geführt

  • Nach DIN 4102 werden nur Nachweise für das Einzelbauteil geführt

  • Brand = außergewöhnliche Bemessungssituation -> i.d.R. Vollbrand -> i.d.R. Temperaturzeitkurve (Naturbrandmodelle nur nach Genehmigung)

  • Tabellierte Daten (Stufe 1) -> Brandschutznachweise können bedenkenlos angewendet werden

    • Klassifizierung der Bauteile mit Hilfe von Tabellen -> Beispielsweise kann man man die Ausnutzung ablesen bei ein- oder mehrseitig beanspruchter Seite, bei unterschiedlichen Stützenbreiten und Achsabständen der Bewehrung

    • Normbrandbeanspruchung bis 240 Min. bzw. Feuerwiderstandsdauer R240 -> Es kann geschaut werden, für welche Feuerwiderstandsklasse welche Achsabstände und Bauteildicke gewählt werden muss

    • Normalbeton mit quarzhaltigen Zuschlägen

    • Bei kalksteinhaltigen Zuschlägen ist die Mindestabmessung des QS bei Balken und Platten um 10% zu verringern

    • Balken, Decken, Stützen, Wände mit Mindestmaßen und Mindestachsabstände

  • Vereinfachte Rechenverfahren (Stufe 2)

    • Vereinfachte Annahmen: meist temperaturbedingte Reduktion der Querschnitte ->Zonenmethode: Einteilung des Betonquerschnitts in mehrere Zonen. Im Anschluss temperaturabhängige Verkleinerung des Betonquerschnitts (geschädigte Zone ist nicht mehr tragfähig?!) -> Reduzierte Druckfestigkeit in er Druckzone -> Ermittlung der Bewehrungstemperatur/ verbleibende Stahlfestigkeit -> Nachweis

      • 500°C-Isothermen Methode

    • Nachweis, dass Einzelbauteile den im Brandfall vorhandenen Lasteinwirkungen gleichzeitiger Brandbeanspruchung durch einen Normbrand nach ETK vorgegebener Dauer standhalten

    • Nur geeignet für Bauteile ohne volle Ausnutzung, d.h.

      • Der vorhandene Achsabstand der Bewehrung ist kleiner als der Mindestwert aus der entsprechenden Tabelle

      • Es sind ausreichende Tragreserven bei Normaltemperatur vorhanden

    • Bemessung wird mithilfe der Zonenmethode berechnet (QS wird in Zonen eingeteilt; der QS wird um ein MAß az reduziert; Die Druckfestigkeit wird in der Druckzone reduziert; die Bewehrungstemperatur wird mithilfe Diagramm ermittelt; -> Nachweis wird mit anderen Werten als bei Kaltbemessung geführt)

  • Allgemeine Rechenverfahen (Stufe 3) ->

    • Brandschutznachweise können nur mittels validiertem Rechenprogramm angewendet werden

    • - Grundlage: instationäre Wärmeleitung bei Festkörpern -> Temperatur im Körper ändert sich mit der Zeit -> Alle während der Aufheizphase entstehenden Verformungen sind in Spannungs-Dehnungslinien enthalten

    • - Es gibt Vereinfachungen z.B. das Beton homogen ist oder dass Bewehrung Temperatur genauso leitet wie Beton

      • Vollständige thermische und mechanische Analyse/ numerisches Simulationsmodell

      • Ermöglichen eine wirklichkeitsnahe Berechnung brandbeanspruchter Tragwerke

      • Über thermische Analyse: Temperaturentwicklung und -verteilung in Bauteilen -> Als Grundlage dient die instationäre Wärmeleitung bei Festkörpern (zeitabhängig)

      • Über mechanische Analyse: mechanisches Verhalten des Tragwerks oder eines Teiltragwerks



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Ni D.

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