Umschlossener Raum
Raumgebilde das zum betreten von Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen umgeben ist, die ein unbefugtes eindringen verhindern sollen
Einbrechen
Gewaltsames öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung
Einsteigen
Jedes hineingelangen in den Raum durch eine zu ordnungsgemäßen eintritt nicht bestimmten Öffnung unter Überwindung von Hindernissen und Schwierigkeiten die sich aus der Eigenart der Umschließung ergeben
Andere nicht zur Öffnung bestimmten Werkzeuge
Alle Werkzeuge durch die der Verschlussmechanismus ordnungswidrig betätigt wird ohne ihn zu beschädigen
Behältnis
Zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden
Verschlossen
Wenn der Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen ein ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist
Andere Schutzvorrichtung
Alle sonstigen besonderen Vorrichtungen die geeignet oder dazu bestimmt sind die Wegnahme einer Sache wenigstens zu erschweren
Bei sich führen
Wenn der Täter die Waffe/ das gefährliche Werkzeug während der Tat gefahrerhöhend zur Verfügung hat
Zuletzt geändertvor 2 Monaten