Wie lässt sich der Begriff Kostenmiete definieren?
deckt gerade die laufenden Aufwendungen des Mietobjekts
Begründen Sie, in welchem Segment des Immobilienmarktes der Begriff eine gesetzlich relevante Bedeutung hat und welche rechtlichen Normen bei der Ermittlung der Kostenmiete zu beachten sind.
Bei Vermietung von Sozialwohnungen darf nur die Kostenmiete verlangt werden
Vorschriften des WoBindG, der NMV sowie der II. BV sind zu beachten
Erläutern Sie die Bestandteile der laufenden Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Kostenmiete berücksichtigt werden. Wo findet man die Limite, die dabei zu beachten sind?
Kapitalkosten (Eigenkapital- + Fremdkapitalkosten)
Bewirtschaftungskosten (Abschreibungen, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten,
Mietausfallwagnis, Betriebskosten)
jeweils aktualisierten Obergrenzen der II. BV beachten
Wie kommt man von der ermittelten Kostenmiete, die ja eine Durchschnittsmiete darstellt, zur Einzelmiete?
Ableitung der Einzelmiete durch Zu- bzw. Abschläge (z. B. für Lage, Größe, Ausstattung)
Zuschläge für Stellplätze, Untervermietung, gewerbliche Nutzung möglich
Zuletzt geändertvor 20 Tagen