Öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis
Art. 33 IV GG
Art. 60 NV
§3 I BeamtStG (Legaldefinition von Beamtenverhältnis)
zu einem Dienstherrn mit Dienstherrnfähigkeit
§2 BeamtStG
§2 NBG
zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben
oder
solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen
§3 II Nr. 1 BeamtStG
§3 II Nr. 2 BeamStG
Beamtenverhältnis
Arbeitnehmerverhältnis
Rechtsgebiet
Wodurch wird das Rechtsverhältnis gestaltet/ geregelt?
Art des Rechtsverhältnisses (RV)?
Art des Rechtsaktes, der dieses RV begründet
Öffentliches Recht
Privatrecht
Gesetze/ Verordnungen
Gesetze/ Tarifverträge
Öffentliches-rechtliches Treueverhältnis
Privatrechtliches Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag)
Verwaltungsakt (Ernennungsurkunde)
Arbeitsvertrag (kann auch mündl. oder konkuldent geschlossen werden)
Wodurch entsteht das RV? Gibt es dabei Formerfordernisse?
Ist ein Schwur erforderlich?
Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen/ Vertragsverletzungen?
Aushändigung durch Ernennungsurkunde/ Formstrenge
Abschluss Arbeitsvertrag nach BGB, Formfreiheit §611a BGB
Diensteid
kein Gelöbnis mehr erforderlich
Diszipliarrecht
Kündigung
Beamtenvehältnis
Sozialversicherungspflicht
Was geschieht bei Erreichen der gesetzichen Altersgrene (Ende des Monats)?
Beendigung wodurch möglich?
Welcher Rechtsweg muss beschtritten werden?
Streikrecht gegeben?
Welches Prinzip gilt bei der Bezahlung
Sozialversicherungsfreheit
Eintritt in den Ruhestand
Beendigung des AV
Nach Gesetz z.B. Entlassung per Gesetz aus dem BaW
Kündigung, Befristung, Aufhebungsvertrag
Verwaltungsrechtsweg
Rechtsweg zu den Arbeitsgeichten
Streikverbot
Streikrecht
Alimentationsprinzip
Gegenleistungsprinzip
Beamtenverhältnis auf Widerruf
§4 IV BeamtStG
der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes
Beamtenverhältnis auf Probe
§4 III BeamtStG
zur späteren Verwendung auf Lebenszeit
Probezeit, um zu überprüfen ob er auf Dauer hoheitliche Aufgaben leisten kann
Beamtenverhältis auf Lebenszeit
§4 II BeamtStG
uf Dauer hoheitliche Aufgaben wahrnehmen
Fiktiver Werdegang einer Beamtin
Öffentliches Dienstrecht?
das Recht aller Bediensteten, die sich in einem beruflichen Rechtsverhältnis mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. Land und Kommunen) befinden
Rechtsquellen des Beamtenrechts
Europarecht - regelt kaum Beamtenrecht
Bundesgesetzte - BeamtStG
Landesgesetze - NGB; NBesG; NGG
Verordnungen - NLVO; APVO
Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht
Bund: Art. 73 Nr. 8 GG
Länder: Art. 30, 70 GG
=> Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72 GG)
!Art. 74 I Nr. 27 GG!
Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden … mit Ausnahmen (Besoldung, Laufbahn, Versorgung sind Ländersache)
Konkurrierende Gesetzgebung
Art. 72 I GG
Bundesebene
Regelung der Statusrechte- und pflichten der Beamten
Art. 74 I Nr. 27 GG i.R.d. konurrierende Gesetzgebung
Länderebene
Regelungskompetenz der Länder, wenn und soweit wie der Bund seine Kompetenz im Statusrecht nicht genutzt hat
Ausschließlich Länderkopetenzen aufgrund Art. 74 I Nr. 27 GG
Laufbahnrecht (z.B. NLVO; APVO-AD-VerwD)
Besoldung (z.B.. NBesG)
Versorgung (z.B. NBeamtVG)
Zentrale Vorschriften
Bund:
BeamtStG
Art. 33 GG
Land:
NBG
NBesG
NPersVG
NLVO
APVO-AD-VerwD
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Prüfen: §1 BeamtStG
Wesen des Beamtenverhältnisses §§3 ff.
Voraussetzungen für die Begründung und Veränderung von Beamtenverhältnissen §§8 ff.
Beendigung von Beamtenverhältnissen §§21 ff.
BEstimmung der Dienstherrnfähigkeit §2
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)
Prüfen: §1 NBG - Geltunsgbereich
Regelungen, die das BeamtStG ergänzen (Nebentätigkeiten §40 BeamtStG -> §70 NBG)
eigenständige Regelungen dort, wo der Bund auf eigene verzichtet
in formeller Hinsicht: Zuständigkeiten, Verfahren oder Fristen
in materieller Hinsicht: z.B. Arbeitszeit- und Urlaubsrecht
Regelungen, wo der Bund keine Kompetenz hat (Laufbahnrecht/ Besoldung/ Versorgung)
Laufbahnverordnung; NLVO
Gesetzliche EGL
§25 NBG
regelt die Einzelheiten der Laufbahnen
Zuletzt geändertvor 2 Monaten