Buffl

Bauakustik

ND
von Ni D.

Regelwerke (Norm & Teile)

DIN 4109 -> “Schallschutz im Hochbau” (DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter)

  • Teil 1:

    • Mindestanforderungen -> Ziel: Gesundheitsschutz, Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise, Schutz vor unzumutbaren Belästigungen

      • Mindestanforderungen zum Schutz gegen Geräusche aus fremden Räumen (z.B. Nachbarwohnungen); Geräuschen von gebäudetechnischen Anlagen und Betrieben innerhalb des Gebäudes; Außenlärm

  • Teil 2:

    • Rechnerische Nachweise z.B. Luftschalldämmung (Massivbau, Kommunwände, Leichtbau) und Trittschalldämmung z.B. auch von massiven Treppen und was zu beachten ist.

    • generell: Bauteile entkoppeln (Böden, Türen, Treppen)

      • z.B. bei massiven Treppen: Trittschallmindernde Beläge oder entkoppelte harte Bodenbeläge; Schallabsorbierende Bekleidung der Treppenräume; Zweischalige Treppenraumwand für höchste Trittschallentkoppelung und Luftschalldämmung

        • Fehler: Bauschaum -> Fugen entfernen von Dämmstr.)

  • -> mündlich in der Kürze schwer zusammenzufassen, daher weiter zu nächstem Thema

  • Teil 5: Erhöhte Anforderungen an DIN 4109-1

    • verbesserter Schallschutz -> in der Praxis verwendet nicht als allgemein anerkannte Regel der W. und T. anerkannt -> für “üblichen Wohnungsbau” teilweise sehr sportliche Anforderungen -> laufende Schiedsverfahren

    • Grenzwerte 3-5 dB verbessert als die Mindestanforderungen in Teil 1

    • Spürbare Verbesserung des Schallschutzes

    • 3-5 dB bedeutet Halbierung bis Drittelung der Schallenergie

  • Es gibt noch weitere Regelwerke zum erhöhten Schallschutz wie die VDI 4100 (Einteilung der Wohnung je nach Komfortanspruch in Schallschutzstufen 1-3); DEGA Empfehlung Schallschutzausweis (vergleichbar mit einem Energieausweis mit den Stufen F-A, je nachdem wie gut wverschiedene Kriterien erfüllt werden -> Stufe D = Mindestanforderung nach DIN 4109)

    • Diese Regelwerke werden in der Praxis weniger verwendet

  • -> Normen sind keine Gesetztestexte -> Es kommt darauf an, worauf sich Bauherr und Bauträger verständigen

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Ni D.

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