Was ist Klagegegenstand, wenn Erledigung eingetreten ist und der Kläger nichts unternimmt?
Immer noch der ursprüngliche Verwaltungsakt.
Woran scheitert die Klage, wenn der Kläger im Falle der Erledigung nichts unternimmt?
Die Klage ist bereits unzulässig, weil es am Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
Was ist Klagegegenstand, wenn der Kläger im Falle der Erledigung nach § 113 I 4 VwGO umstellt?
Unter welcher Voraussetzung ist dem Kläger nur zu raten, den Antrag nach § 113 I 4 VwGO umzustellen?
Nur dann, wenn er ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hat.
In welcher Form entscheidet das Gericht, wenn übereinstimmend für erledigt erklärt wird?
Durch Beschluss.
Wonach richtet sich die Kostenentscheidung im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung?
Nach § 161 II VwGO (Entscheidung unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes).
Was ist Klagegegenstand im Falle der einseitigen Erledigungserklärung?
Die Feststellung der Erledigung des Prozessrechtsverhältnisses.
In welcher Form entscheidet das Gericht bei einseitiger Erledigungserklärung?
Durch Urteil.
Nach welchen Vorschriften richtet sich die Kostenentscheidung im Falle der einseitigen Erledigungserklärung?
§§ 154 ff. VwGO (nicht: § 161 II VwGO).
Was bedeutet, dass die einseitige Erledigungserklärung eine Klageänderung "sui generis" ist?
Die einseitige Erledigungserklärung ist eine stets zulässige Klageänderung, also nicht geknüpft an die Voraussetzungen des § 91 VwGO.
Wie ist eine einseitige Erledigungserklärung auszulegen?
Als eine Klageänderung sui generis in eine Feststellungsklage.
Woraus ergibt sich im Falle der einseitigen Erledigungserklärung stets das Feststellungsinteresse?
Aus dem Kosteninteresse: Würde der Kläger nicht für erledigt erklären, würde die Klage unzulässig und er hätte die Kosten des Verfahrens nach § 154 I VwGO zu tragen.
Was prüfst Du in der Begründetheit der Feststellungsklage im Falle der einseitigen Erledigungserklärung?
I. Erledigendes Ereignis
II. Zulässigkeit der ursprünglichen Klage
III. Evtl. Begründetheit der ursprünglichen Klage
Wann liegt ein erledigendes Ereignis vor, dass zur einseitigen Erledigungserklärung berechtigt?
Wenn durch ein nach Rechtshängigkeit liegendes Ereignis das Begehren gegenstandslos wird.
Warum prüft man im Falle der einseitigen Erledigungserklärung in der Begründetheit der Feststellungsklage die Zulässigkeit der ursprünglich erhobenen Klage?
Weil nicht allein durch Erledigung eine zunächst unzulässige Klage eine begründetete Feststellungsklage werden soll.
In welchen Fällen ist im Falle der einseitigen Erledigungserklärung in der Begründetheit der Feststellungsklage die Begründetheit der ursprünglich erhobenen Klage zu prüfen?
Nur wenn der Beklagte ein berechtigtes Interesse an einer Sachfeststellung hat.
Wie lautet im Erfolgsfalle der Hauptsachetenor, wenn der Kläger einseitig für erledigt erklärt hat?
"Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat."
Zuletzt geändertvor 2 Monaten