Gewalt
Nötigung
Gewalt ist jede Krafthandlung bzw. Einwirkung die mittelbar oder unmittelbar als körperlicher Zwang empfunden wird und geeignet ist geleisteten oder zu erwartenden Widerstand zu beseitigen
Bspw.
Drohung
Ist das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt
Empfindliches Übel
Wenn es von solcher Erheblichkeit ist, dass der Bedrohte im Sinne des Täterverlangens motiviert wird
Zuletzt geändertvor 2 Monaten