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WS I 2021

PP
von Peter P.

Nennen Sie beispielsweise zwei Änderungen der DIN VDE V 0833-2/A1:2020 zur DIN VDE 0833-2:2017.


Ergeben sich Unterschiede bei der Bewertung von Brandemeldeanlagen mit Alarmierungseinrichtungen?

  • 2017: Zu- und Abluftkanäle

  • 2022: Zu- und Abluftkanäle, sofern im Brandschutzkonzept ausdrücklich gefordert;


  • Anpassung Tabelle 1



0833-2/A1 :

  • Brandmeldeanlagen mit Alarmierungseinrichtungen können die Teil-Aufgaben einer Alarmierungsanlage übernehmen

  • Brandmeldeanlagen mit Alarmierungseinrichtungen sind keine Alarmierungsanlagen

  • Durch Brandmeldeanlagen ausgelöste Sprachalarmierungssysteme sind Teil einer Brandmeldeanlage

  • Damit gelten für diese Anlagen die Erleichterungen nach 6.4.4.2 u. 6.4.4.3


0833-2:

6.4.4.2 Funktionserhalt im Brandfall

  • Verzicht auf FE bei Leitungen von BMA, wenn diese

    • durch automatischen Brandmeldern überwacht werden

    • mit anderen gleichwertigen brandschutztechnischen Maßnahmen geschützt sind

    • als Ringleitungssystem ausgebildet sind, bei dem Hin- und Rückleitung in Gebäuden brandschutz technisch getrennt verlegt sind und ein einzelner Fehler die geforderte Funktion des Übertragungsweges nicht beeinträchtigt

6.4.4.2 Funktionserhalt der Alarmierung im Brandfall

  • Verzicht auf FE bei Ringleitung, wenn

    • Hin- und Rückleitung in Gebäuden brandschutztechnisch getrennt verlegt sind und

    • ein einfacher Fehler im Übertragungsweg zu den Alarmierungseinrichtungen zu keiner Reduktion des geforderten Alarmierungssignals (z. B. Schalldruckpegel) von insgesamt mehr als 5 s führt und diese Funktion durch eine zugelassen Prüfstelle nachgewiesen wird


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Peter P.

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