Was ist eine Gesellschaft im weiteren Sinne?
Privatrechtliche Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechstegschäft begründet werden.
In welche zwei übergeordneten Kategorien sind Gesellschaften einzuordnen und welche sind deren Grundformen?
Körperschaften -> e.V. (§§ 21 ff. BGB) = Grundtyp (Vereine und Kapitalgesellschaften).
Personengesellschaften -> GbR (§§ 705 ff. BGB) = Grundryp (OHG, KG, PartGG als Sonderform der GbR).
Welche wesentlichen Unterscheide bestehen zwischen Körperschaften und Personengesellschaften?
Welches GesellR ist auf ausländische Unternehmen mit Verwaltungssitz in Deutschland anzuwenden?
Hierüber besteht Uneinigkeit:
Gründungstheorie (mittlerweile BGH): Bestimmung des anwendbaren GesR nach dem Recht, nach dem die Gesellschaft gegründet wurde.
-> Findet hinsichtlich EU- und EWR-Auslandsgesellschaften Anwendung.
Sitztheorie: Bestimmung des anwendbaren GesR nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat.
-> Findet Anwendung bei Gesellschaften aus Drittstaaten (Weder EU noch EWR).
-> ABER nur vorbehaltlich völkerrechtlicher Verträge, welche eine andere Regelung treffen. Bsp.: deutsch/US-amerikanischer Freundschaftsvertrag.
Nach welcher Theorie richtet sich die Bestimmung des anwendbaren GesellR auf Gesellschaften aus UK?
Strittit:
h.M.: Nach Brexit ist UK = Drittstaat und damit findet die Sitztheorie anwendung
Nacharbeiten
NC der Gesellschaftsformen
Zuletzt geändertvor 2 Monaten