außergewöhnliche Belastungen
Zwangsläufige, existenziell notwendige private Aufwendungen, die das Maß des Üblichen überschreiten (§ 33 EStG)
Betriebsausgaben
Nach § 4 Abs.4 EStG Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Es kommt auf den objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb und den subjektiven Förderungszweck an.
(Betriebs-)Einnahmen
Nach § 8 Abs.1 EStG Güter in Geld oder Geldeswert, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. Es kommt auf den Veranlassungszusammenhang zwischen den konkreten Einnahme und der Einkunftsart an.
Entnahmen und Einlagen
Entnahmen: Alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtigte dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke entnommen hat (§ 4 Abs.1 Satz 2 EStG).
Einlagen: Alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige aus seinem Privatvermögen dem Betrieb zugeführt hat (§ 4 Abs.1 Satz 8 EStG)
Dabei erfasst nur § 4 Abs.1 Satz 2 EStG auch Nutzungsvorteile
Gewerbebetrieb
Ein Gewerbebetrieb (§ 15 Abs.2 EStG) liegt bei einer selbstständigenn, nachhaltigen Betätigung vor, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Es darf sich nicht um Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit oder private Vermögensverwaltung handeln.
Leibrenten und dauerende Lasten
Leibrenten und dauernde Lasten haben gemeinsame, dass sie auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhen (gesetzlich oder rechtsgeschäftlich). Sie unterscheiden sich darin, dass bei Renten gleiche Leistungen wiederkehrend gewährt werden und bei dauerneden Lasten die Möglichkeit der Abänderung der Höhe nach vorbehalten ist.
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko
Mitunternehmerinitiative entfaltet ein Gesellschafter dann, wenn er an unternehmerischen Entscheidungen beteiligt ist. Gemeint sind damit insbesondere Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse sowie Stimmrecht. Ein Gesellschafter trägt Mitunternehmerrisiko, wenn er am Erfolg und Misserfolg, das heißt am Gewinn und Verlust, und auch an den stillen Reserven beteiligt ist.
Mitunternehmerschaft
§ 15 Abs.1 Nr.2 EStG nennt die OHG und KG als Mitunternehmerschaften. Sie sind das Leitbildt für die Herleitung folgender kumulativer Voraussetzungen: Es muss sich um ein zivilrechtliches Gesellschaftsverhältnis handeln und der Gesellschafter muss Unternehmerrisiko tragen und Unternehmerinitiative entfalten.
Progessionsvorbehalt
In der Folge des Progessionsvorbehalts werden steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichten Einkünfte diesen zugerechnet und erhöhen also die Bemesungsgrundlage zur Ermittlung des maßgebenden Steuersatzes (§ 32b EStG)
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind privte Aufwendungen, die weder als Betriebsausgabe noch als Werbungskosten abzugsfähig sind (§§ 2 Abs.4, 10 Abs.1, 12 EStG). Trotz § 12 Nr.1 Satz 2 EStG werden sie ausnahmsweise zum Abzug zugelassen. Voraussetzung ist, dass sie auf einer eigenen Verpflichtung beruhen.
Werbungskosten
Trotz der engen gesetzlichen Umschreiben der Werbungskosten in § 9 Abs.1 Satz 1 EStG sind hierunter, in Anlehnung an § 4 Abs.4 EStG, druch den Erwerb veranlasst Aufwendungen zu verstehen.
Abgaben
Abgaben sind alle hoheitlich auferlegten Geldleistungsverpflichtungen. Der Begriff umfasst neben den Steuern auch die Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben.
Aufwandsteuer
Eine Aufwandsteuer ist eine Geldleistungspflicht aufgrund der Einkommensverwendung für einen bestimmten persönlichen Lebensbedarf. Dabei geht es aber nicht um den Verbrauch von Gütern, sondern um den Einsatz der Mittel für die Aufrechterhaltung eines tatsächlichen oder rechtlichen Zustands (Zweitwohnungsteuer).
Beiträge
Ein Beitrag ist eine Geldleistungspflicht für die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die aufgrund spezieller gesetzlicher Ermächtigung zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung der Einrichtungen besteht.
beschränkte Steuerpflicht
Die beschränkte Steuerpflicht bezeichnet eine Art der Steuerpflicht, bei welcher Steuerpflichtige nur mit bestimmten inländischen, nach dem jeweiligen Steuergesetz relevanten, Einkünften oder Vermögensbestandteilen der Steuer unterliegen.
direkte Steuer
Bei einer dirketen Steuer ist der Steuerschuldner auch derjenig, der die wirtschaftliche Last trägt.
Finanzausgleich
Der Finanzausgleich umfasst alle erforderlichen Regelungen, die bei einem mehrgliedrigen Staatsaufbau (Förderalismus) die Möglichkeit zur Einnahmebeschaffung und Verteilung der Einnahmen bestimmen. Einzelne Steuergegenstände und die entsprechenden Einnahme werden zwischen Bund und Länder aufgeteilt (primär und vertikal) und anschließend erfolgt die Verteilung unter den Ländern (horizontal). Ergänzende Zuweisungen (sekundär) runden den Finanzausgleich ab.
Gebühr
Eine Gebühr ist eine Geldleistungspflicht, die als spezielle Gegenleistung für eine Leistung einer Behörde oder öffentlichen Anstalt erhoben wird. Im Gegensatz zu Beiträgen belasten Gebühren den Einzelnen, der die öffentliche Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt.
indirekte Steuer
Bei einer indirekten Steuer sind der Steuerschuldner und derjenige, der die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat, nicht identisch (Beispiel: Umsatzsteuer)
Sonderabgabe
Eine besondere Geldleistungspflicht (sog. parafiskalische Abgabe), die einer bestimmten homogenen Gruppe zur Erfüllung eines besonderen Zwecks auferlegt wird und die Gruppe für die Erfüllung der mit dem Aufkommen finanzierten Aufgabe eine besondere Verantwortung trägt. Die Erträge aus der Sonderabgabe müssen die Gruppe (gruppennützig) verwendet werden.
Steuer
Steuern sind alle Geldleistungen zur Erzielung von Einnahme, die nicht eine Gegenleistung für einen besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichen-rechtlichen Gemeinwesen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand einer gesetzlichen Leistungspflicht erfüllt ist. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 Abs.1 AO).
Steuerpflichtiger
Der Steuerpflichtige ist die Person, die eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat oder eine Steuererklärung zu führen oder andere ihm durch Steuergesetzte auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat (§ 33 Abs.1 AO)
Steuerschuldverhältnis
Ein Steuerschuldverhältnis entsteht zwischen dem Staat und einer Person, wenn es um den Steueranspruch, den Steuervergütungsanspruch, Haftungsanspruch, den Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung oder eine Steuererstattungsanspruch geht.
unbeschränkte Steuerpflicht
Die unbeschränkte Steuerpflicht bezeichnet eine Art der Steuerpflicht, bei welcher der Steuerpflichtige mit seien gesamten, nach dem jeweiligen Steuergesetz relevanten, Einkünften oder Vermögensbestandteilen der Steuer unterliegt.
Verbrauchsteuer
Eine Verbrauchsteuer ist Geldleistungspflicht aufgrund der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf. Dabei steht der Einsatz der finanziellen Mittel für den Konsum und Verbrauch von Wirtschaftsgütern in Vordergrund.
Besonderer Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG)
Den überlebenden Ehegatten, Lebenspartern und Kindern steht bei Erwerb von Todes wegen über den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG hinaus ein weiterer Freibetrag zu, der die Versorgung sichern soll.
Erwerb von Todes wegen (§ 3 ErbStG)
Ein Erwerb von Todes wegen liegt vor, wenn der Vermögenszuwachs auf Erwerberseite seinen (Rechts-)Grund imm Ableben des Erblassers hat.
Freigebige Zuwendung (§ 7 ErbStG)
Freigebige Zuwendungen sind Schenkungen unter Lebenden, die nach § 1 Nr.2 ErbStG steuerpflichtig sind, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.
Verschonnungsabschlag (§ 13 ErbStG)
Verschonnungsabschlag ist der prozentuale Anteil des Vermögens, das nach §§ 13a, 13b ErbStG nicht der Besteuerung unterliegt. Dieser liegt im sog. Grundmodell bei 85 % im sog. Optionsmodell bei 100%.
Zweckzuwendung (§ 8 ErbStG)
Zweckzuwendung sind Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugusnten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks abhängig sind, soweit hierdurch die Bereicherung des Erwerbers gemindert wird.
Einheitswert (§§ 19 ff. BewG)
Der Begriff Einheitswert bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer) gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient.
Gemeiner Wert (§ 9 BeWG)
Der gemeine Wert stellt grds. die Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Vermögensgegenständen dar. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.
Inlandsvermögen (§ 121 BewG)
Das Inlandsvermögen umfasst im Inland belegene Vermögensgegenstände, die nach dem ErbStG oder anderen Gesetzen der Besteuerung zu unterwerfen sind.
Substanzwert
Der Substanzwert beschreibt den Mindestwert von Unternehmensvermögen, der sich aus der Wertsumme der Aktive abzüglich der Rückstellungen und Verbindlichkeit ergibt.
Teilwert (§ 10 BewG)
Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufspreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde.
Betrieb gewerblicher Art (§ 4 KStG)
Ein Betrieb gewerblicher Art liegt vor, wenn von den allgemeinen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit nur die nachhaltige Tätigkeit zu Erzielung von Einnahme außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und reinen Vermögensverwaltung vorliegt. Ferner muss sich die Einrichtung aus der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben.
Dividendenfreistellung (§ 8b KStG)
Die Dividendenfreistellung führt zu einer Freistellung der Besteuerung von Gewinnausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft, wenn der Anteilseigner eine inländische Kapitalgesellschaft ist, § 8b KStG. Somit wird eine Mehrfachbelastung innerhalb eines Konzernskreises vermieden.
Doppelbelastung
Eine Doppelbelastung liegt vor, wenn dasselbe Steuernobjekt bei demselben wirtschaftlichen Steuersubjekt innerhalb eines identischen Zeitraums zu einer gleicharten Steuer herangezogen wird.
Doppelbesteuerung
Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn dasselbe Steuerobjekt bei demselben (juristischen) Steuersubjekt innerhalb eines identischen Zeitraums einer gleichartigen Steuer unterworfen wird.
offene Gewinnausschüttung
Eine offene Gewinnausschüttung ist eine handelsrechtlich ordnungsgemäß beschlossene Ausschüttung.
Organgesellschaft
Organgesellschaft ist das Subjekt, dessen Einkommen dem Gesellschafter zugerechnet wird (§§ 14 Abs.1, 17 KStG).
Organschaft
Die Organschaft ist eine wirtschaftliche Unternehmenseinheit, bei der mittels Zurechnung von Ergebnissen die in der Unternehmenseinheit zusammengefassten Kapitalgesellschaften auf der Grundlage eines einheitlichen Einkommens besteuert werden.
Organträger
Organträger ist der Gesellschafter einer Organgesellschaft, dem mittels des Gewinnabführungsvertrags das Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet wird.
Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr.40 EStG)
Das Teileinkünfteverfahren führt zu einer nur anteiligen Besteuerung von Gewinnausschüttungen bei natürlichen Personen, § 3 Nr. 40 EStG. Hält eine natürliche Person die Anteile an einer Kapitalgesellschaft in ihrem gewerblichen Betriebsvermögen, sind Dividenden nur zu 60 % steuerpflichtig. Das Teileinkünfteverfahren schwächt somit die ertragsteuerliche Doppelbelastung ab.
verdeckte Einlagen
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn der Anteilseigner seiner Gesellschaft einen Vermögensvorteil verschafft, dieser seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat und nicht nach den Regeln des Gesellschaftsrechts vorgenommen wird.
verdeckte Gewinnnausschüttung
Eine vGA ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG der Kapitalgesellschaft auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.
Allphasennettobesteuerung
Die Umsatzsteuer wird im Rahmen einer Allphasennettobesteuerung erhoben. Der Grundgedanke ist, nur die Wertschöpfung auf der jeweiligen Produktions- und Handelsstufe, also den Mehrwert zu erfassen. Letztlich wird dadurch nur der private Verbraucher mit der Umsatzsteuer belastet.
Entgelt (§ 10 Abs.1 S.2, § UStG)
Als Entgelt sind alle Aufwendungen des Leistungsempfängers anzusehen, die angefallen sind, um die Leistung zu erhalten. Ferner gehört zum Entgelt, was ein Dritter dem Unternehmer für die Leistung gewährt.
Leistungsaustausch
Ein Leistungsaustausch setzt einen Leistenden und einen vom Leistenden verschiedenen Leistungsempfänger voraus. Ferner müssen Leistung und Gegenleistung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Die Rechtsprechung geht von einem solchen Zusammenhang nur aus, wenn die Leistung zielgerichtet auf den Erhalt der Gegenleistung hin erfolgt.
Lieferung (§ 3 Abs.1 UStG)
Lieferungen sind Leistungen, durch die ein Unternehmer oder in seinem Auftrag handelnder Dritter dem Abnehmer die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit bedeutet, dass eine Handlung unter Ausnutzung derselben Gelegenheit mehrfach in gleichartiger Weise vorgenommen wird. Eine erstmalige Tätigkeit kann nachhaltig sein, wenn die Handlung auf Wiederholung angelegt ist.
Reihengeschäft
Bei einem Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über einen Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, dabei wird der Gegen-stand vom ersten an den letzten Unternehmer der Lieferkette übergeben.
Selbstständigkeit
Eine selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn sie auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung ausgeübt wird.
Sonstige Leistung (§ 3 Abs.9 UStG)
Sonstige Leistungen sind alle Leistungen, die keine Lieferungen sind.
Unternehmer (§ 2 UStG)
Um Unternehmer zu sein, muss eine gewerblich oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausgeübt werden. Eine solche Tätigkeit wird ausgeübt, wenn nachhaltig Einnahmen erzielt werden.
Ursprungs- und Bestimmungslandprinzip
Nach dem Ursprungslandprinzip wird der Verbrauch einer grenzüberschreitenden Leistung mit der Umsatzsteuer des Herkunftslandes der Leistung belastet. Nach dem Bestimmungslandprinzip wird der Verbrauch einer grenzüberschreitenden Leistung mit der Umsatzsteuer des Landes belastet, in dem der Verbrauch stattfindet.
Verschaffung der Verfügungsmacht
Die Verschaffung der Verfügungsmacht erfordert den Übergang der wirtschaftlichen Substanz vom Leistenden auf den Leistungsempfänger. Der Inhaber der Verfügungsmacht muss tatsächlich in der Lage sein, mit dem Gegenstand nach seinem Belieben zu verfahren.
Vorsteuerabzug
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer, die einem Unternehmer für Umsätze an sein Unternehmen in Rechnung gestellt wird. Der Versteuerabzug gewährleistet die Kostenneutralität der Umsatzsteuer für die Unternehmen. Bei einem Nichtunternehmer oder bei Umsäten für den nicht unternehmerischen Bereich kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht (Belastung des Endverbrauchers).
Zuletzt geändertvor 2 Monaten