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Kapitel 1 Grundlagen des Jahresabschlusses

JD
von Joel D.

Die X-Bank gewährt dem Einzelunternehmer Schulze am 02.01.01 einen Kredit in Höhe von 100.000€ der nach fünf Jahren in voller Höhe zurückzuzahlen ist. Der Zinssatz beträgt 6%. Die Zinsen werden am Ende des Jahres fällig.

a) Welche Interessen hast die X-Bank bezüglich des Kredits?

b) In welchem Umfang haftet ein Einzelunternehmer?

c) Gewährleisten die Rechnungslegungsvorschriften eine Erhaltung der Haftungssubstanz beim Kreditnehmer?

Inwieweit werden Gläubiger durch dei handelsrechtluchen Rechnungslegungsvorschriften geschützt, wenn ein Kredit vergeben wurde?

a) Die X-Bank ist daran interessiert, am Ende der Kreditlaufzeit den Kreditbetrag in voller Höhe zurückzubekommen. Darüber hinaus möchte sie am Ende jeden Jahres Zinsen in Höhe von 6000€ in voller Höhe erhalten. Die Zahlungen sollen außerdem termingerecht geleistet werden.

b) Einzelunternehmer haften unbeschränkt d.h. mit dem gesamten betriebswirtschaftlichen und privaten Vermögen (=Vollhaftung) Eine Begrenzung der Haftung ist bei dieser Rechtsform nicht möglich

c) Ein Einzelunternehmer kann jederzeit Entnahmen aus dem Unternehmen tätigen, d h. Vermögen aus dem Betriebsbereich in den Privatbereich überführen. Die Rechnungslegungsvorschriften sichern somit keine betriebliche Haftungssubstanz für Kreditgeber. Ein Ausgleich erfolgt durch die breite Haftungsbasis. Da Einzelunternehmerauch mit ihrem Privatvermögen haften, steht im Insolvenzfall ein großes Vermögenzur Tilgung der Schulden bereit.

d) Der Schutz der Gläubiger kommt durch zwei Effekte zustande:Selbstinformation. Der Unternehmer wird gezwungen, sich durch die Erstellung derBilanz und GuV-Rechnung über die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens zuinformieren. Nach dem Handelsrecht kann er sich eher "ärmer" als "reicher"darstellen. Die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sind vom Vorsichtsprinzipgeprägt, sodass der Gewinn eher zu niedrig als zu hoch ausfällt. Der Unternehmer soll sich nicht für zu erfolgreich halten, da sonst die Bereitschaft zu risikoreichen Geschäften wachsen könnte. Sie könnten zu einer Gefährdung des Unternehmensbestands führen, wenn sie Verluste nach sich ziehen.

Fremdinformation. Die Bank erhält ebenfalls Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und kann bei einer ungünstigen Entwicklung eingreifen. Sie könnte bereits vergebene Kredite kündigen (Negativstrategie) oder den Unternehmer zu Umstrukturierungsmaßnahmen drängen, um eine Sanierung des Unternehmens einzuleiten (Positivstrategie).

Hinweis: Wenn ein Kredit noch nicht vergeben wurde, kann die Bank auf seine Bereitstellung verzichten, wenn das vorhandene Vermögen zur Kreditsicherung zu niedrig erscheint bzw. die erzielten Gewinne keine termingerechte Kredittilgung versprechen

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Joel D.

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