Adverse Selektion
Bei Verzicht auf eine externe Qualitätskontrolle ver-
schwinden leistungsstarke Anbieter nach und nach vom
Markt.
Agent
Treuhänder oder Angehörige
Anderer Leistungsanbieter
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) kann ein Mensch
mit Behinderung neben der beruflichen Bildung und Be-
schäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM) auch diese Alternative wählen
Anreizfunktion
Nutzer berücksichtigen bei Auswahlentscheidungen ihre
eigenen Interessen.
Anteilsfinanzierung
Bezuschussung eines Prozentwertes der zuwendungsfähigen Ausgaben (z. B. in Projekten)
Beteiligungsfinanzierung
Zuführung von Eigenkapital durch den Gesellschafter. Die Beteiligungsfinanzierung stellt eine Eigen- und gleichzeitig Außenfinanzierung dar.
Betriebszeitbezogene Vegütung
Bezieht sich auf das Vorhalteproblem sozialer Dienstleis-
tungen. Die Bereitstellung einer Infrastruktur wird gezahlt, nicht die am Klienten erbrachte Leistung.
Besserstellungsgebot
Macht dem Zuwendungsempfänger die Vorgabe, die Vergütung seiner Beschäftigten nicht besser zu gestalten als die Bezahlung der Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst.
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Das Bruttoinlandsprodukt gibt den Gesamtwert aller Güter, Waren und Dienstleistungen an, die während eines
Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft als Endprodukte hergestellt wurden, nach Abzug aller Vorleistungen
Budget für Arbeit
Durch eine Kombination aus finanzieller Unterstützung an den Arbeitgeber (Minderleistungsausgleich) und kontinuierlicher personeller Unterstützung am Arbeitsplatz (Betreuungsleistung) sollen Menschen mit Behinderungen Arbeitsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden
Creaming the Poor
Menschen, die einen sehr hohen Hilfebedarf haben, werden nicht berücksichtigt, da nicht von erfolgreicher Behandlung ausgegangen werden kann
Cream Skimming
Klientenselektion in wettbewerblichen Systemen
Effizienzfunktion
Bestmögliche Befriedigung der Bedürfnisse trotz knapper Ressourcen
Eigenfinanzierung
Finanzierung durch eigene Mittel des Unternehmens
Eingeschränkte Kundensouveränität
Mangelnder Informationsstand der Nutzer
Einzelleistungsvergütung
Vergütung von einzelnen Leistungen
Entmachtungsfunktion
Kein Anbieter kann seine Marktposition zu Lasten der Nachfrager und sich auf eine Monopolposition zurückziehen
Erfahrungsgut
Beurteilung der Leistung ist erst im Anschluss an den Konsum oder Verbrauch möglich.
Erfüllungsverhältnis
Rechtsverhältnis zwischen Leistungsberechtigtem und Leistungserbringer
Europäischer Flüchtlingsfonds
Unterstützt die EU-Mitgliedsstaaten finanziell bei der
Aufnahme von Flüchtlingen
Europäischer Integrationsfonds
Unterstützt die EU-Mitgliedsstaaten finanziell bei der Integration von Menschen aus zugewanderten Drittstaaten
Europischer Rückkehrfonds
Rückführung von Flüchtlingen
Europäischer Sozialfonds
Strukturfond, der den Abbau der Unterschiede im Lebensstandard und Wohlstand innerhalb der EU-Mitglieder finanziell fördert.
Ex ante
(Beurteilung einer Leistung) vor Leistungserbringung
Ex nunc
(Beurteilung einer Leistung) während der Leistungserbringung
Ex post
(Beurteilung einer Leistung) nach der Leistungserbringung
Externe Effekte
Der gesamtgesellschaftliche Nutzen ist höher als der private Nutzen (positiv).
Der positive Nutzen schadet der Gesamtgesellschaft oder dem Nutzen Dritter (negativ).
Fehlbedarfsfinanzierung
Setzt den Einsatz von Eigen- oder Drittmitteln voraus und finanziert den verbleibenden Rest
Festbetragsfinanzierung
Kommt bei der Finanzierung von Projekten zur Anwendung, ähnlich wie bei der Anteilsfinanzierung
Freiheitsfunktion
Jeder hat die Möglichkeit als Anbieter auf dem Markt aufzutreten. Jeder Nachfrage hat die Freiheit einen Leistungsanbieter auszuwählen
Fremdfinanzierung
Bereitstellung von Kapital auf Kreditbasis
Gleichheitsgrundsatz
Der Zuwendungsgeber darf bei der Mittelvergabe ausschließlich Kriterien berücksichtigen, die eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel in Aussicht stellen und keinen Antragsteller aus sachfremden Gründen benachteiligen.
Gutscheinsystem
Der Leistungsberechtigte erhält einen Gutschein, den er beim Leistungserbringer seiner Wahl einlösen kann
Immateriellität
Charakteristikum von Dienstleistungen als nicht-physische Vermögenswerte
Intangibilität
Dienstleistungen sind nicht sichtbar und nicht greifbar und insofern auch nicht lagerfähig.
Jährlichkeitsgrundsatz
Die Verausgabung der Zuwendungsmittel wird durch diesen Grundsatz geregelt.
Kontraktformen
Rechtliche Regelungen für die Ausgestaltung der Finanzierungsformen
Konzessionsmodell
Übertragung eines öffentlichen Auftrags ohne öffentliche Ausschreibung. Das Risiko der wirtschaftlichen Auslastung liegt beim Leistungserbringer
Koproduzentenverhältnis
Der Nachfrager ist in die Dienstleistungsproduktion unmittelbar einbezogen.
Lock-in
Nutzer reagieren nicht auf Marktsignale (Preis, Qualität), weil andere Aspekte wie z. B. emotionale Bindung, wichtiger sind.
Maßnahmenpauschale
Berücksichtigt die fachlichen (sozialpädagogischen, pflegerischen, heilpädagogischen) Leistungen, die im direkten Klientenkontakt erbracht werden
Meritorische Güter
Ausschluss vom Konsum wird politisch nicht akzeptiert, weil Dritte oder die Gemeinschaft profitieren
Moral-hazard-Verhalten
Informationsasymmetrien werden vom Anbieter ausgenutzt, indem Kosten zuungunsten von Qualität reduziert werden
Nichtlagerfähigkeit
Merkmal von sozialen Dienstleistungen: die Produktion kann nicht auf Vorrat erfolgen, da die Leistung nicht langerfähig ist.
Objektbezogene Vergütung
Investititonszuschüsse der öffentlichen Hand für Anlagen und Betriebsstätten
Persönliches Budget
Menschen mit Behinderungen können mithilfe eines Budgets Leistungen der Eingliederungshilfe selbst einkaufen.
Der Leistungsempfänger wählt den Anbieter aus und bezahlt die von ihm in Anspruch genommene Leistung.
Personenzeitbezogene Vergütung
Betrachtet wird das Verhältnis von Leistungszeit und dem einzelnen Leistungsempfänger. Die personenzeitbezogene Vergütung wird stundenweise für Fachleistungsstunden bezahlt
Prinzipal-Agent-Theorie
Wirtschaftsbeziehungen, bei denen Geschäftspartner im Vergleich zu anderen Geschäftspartnern Informationsvorsprünge haben
Prinzipale
Klienten
Prüfungsvereinbarung
Seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden Prüfinhalte in der Eingliederungshilfe durch den Leistungsträger (durch einen hoheitlichen Eingriff) definiert
Quality Skimping
Verringerung der Qualität einer Leistung, ohne, dass der Nutzer dies wahrnehmen kann.
Quasi-Märkte
Markt mit intensiven staatlichen Regelungen, die den
Ausfall des Preismechanismus kompensieren sollen
Rentseeking
Versuch, sich wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen
Sachleistungsanspruch
Dem Erfüllungsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger liegt ein Sachleistungsanspruch zugrunde. Die Leistung an sich liegt fest, jedoch kann der Nutzer zwischen unterschiedlichen Anbietern wählen
Sachwalter
Treuhänder
Signalling
Überwindung der Informationsasymmetrie durch gezielte Informationen in Form von Zertifikaten, Zeugnissen, Akkreditierungen
Sovial Return on Investment (SROI)
Der SROI stellt ein Verfahren dar, um die gesellschaftliche Wertschöpfung von freien Trägern und Sozialunternehmen auf der Basis der Berechnung von Aufwendungen und Erträgen zu ermitteln.
Sozialleistungsquote
Rechnerisches, in Prozent ausgedrücktes Verhältnis der Summe der Sozialleistungen, wie sie im Sozialbudget abgegrenzt sind zum nominalen Bruttoinlandsprodukt
Sozialraumbudget
Soziale Arbeit wird pauschal und raumbezogen, nicht klienten- und einzelfallbezogen finanziert.
Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis
Leistungserbringer, Leistungsträger und Leistungsberechtigter stehen in einem bestimmten Verhältnis zueinander, welches als Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis beschrieben wird.
Standortgebundenheit
Die Erbringung der sozialen Dienstleistung erfolgt in der Nähe des Hilfebedürftigen (z. B. im Seniorenheim oder in der Notfallaufnahme).
Submissionsmodell
Übertragung eines öffentlichen Auftrags, dem ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voranging
Subventionen
Zuschüsse der Kommunen ohne Gegenleistung. Subventionen werden zweckgebunden eingesetzt
Sunk costs
Die Vertragsanbahnungskosten bei der Herstellung der Beziehungen zwischen Klienten und Leistungserbringern, z. B. bei den Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (verlorene Kosten).
Teilfinanzierung
Die Zuwendung deckt einen Teil der Ausgaben. Der restliche Teil wird durch Eigenmittel oder Drittmittel erbracht.
Uno-actu-Prinzip
Produktion bzw. soziale Dienstleistung erfolgen gleichzeitig.
Vergütungsvereinbarung
Höhe und Struktur der Leistungsentgelte werden in der Vergütungsvereinbarung geregelt.
Vertrauensgut
Auch nach erfolgtem Konsum ist die Beurteilung der Leistung nur eingeschränkt möglich und muss durch Vertrauen in die soziale Dienstleistung kompensiert werden.
Vollfinanzierung
Zuwendungen, bei denen der Zuwendungsgeber alle zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert.
Vorhalteproblem
Güter, Ressourcen und Bereitschaftsdienste werden vorgehalten, auch wenn sie aktuell nicht konsumiert werden (z.B. Rettungsdienst)
Zuwendungen
Finanzielle Zuschüsse über Bund und Bundesländer zur Erfüllung öffentlicher Ausgaben, die zweckgebunden eingesetzt werden müssen
Zuletzt geändertvor 2 Monaten