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Rettungswesen

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von sarah W.

Was verstehen Sie unter Triage? Wie wird der Behandlungsraum unterteilt? Was wissen Sie über das Patientenleitsystem?

Triage:

Der Begriff „Triage“ kommt aus dem Französischen und bedeutet Auswahl, Selektion oder Auslese. Im englischsprachigen Raum wird auch der Begriff „Sorting“ und im Deutschen „Sichtung“ verwendet.

Unter Triage versteht man die Einteilung von Verletzten entsprechend ihrem Verletzungsgrad in Gruppen. Ziel dieses Sortierens ist es, den Behandlungsablauf am Schadensort unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen an Menschen und Materialien im Sinne aller Verletzten zu optimieren und die höchstmögliche Überlebensrate für die Opfer zu erreichen.

Triage Gruppen:

        I.            Rot: akute vitale Bedrohung-Sofortbehandlung

      II.            Gelb: Schwer verletzt/erkrankt-dringende Behandlung

     III.            Grün: leicht verletzt/erkrankt-spätere (ambulante) Behandlung

    IV.            Blau: geringe Überlebenschance- betreuende (abwartende)Behandlung

Behandlungsraum:

Der Behandlungsraum sieht je nach Anzahl der Verletzten anders aus.

GSE 1 (6-10 Verletzte) Jeder Patient wird von einer RD-Mannschaft versorgt

GSE 2 (11-25 Verletzte) Im Behandlungsraum entsteht eine Materialachse und Patienten aller Gruppen liegen zusammen.

GSE 3 (4) (über 25 Verletzte) Der Behandlungsraum wird in die Triagegruppen unterteilt. Es gibt also für jede Gruppe eine eigene Materialachse. Außerdem sind die räumlich getrennt.

Personenleitsystem (PLS):

Das PLS ist ein System, um möglichst schnell und effizient Patienten einzuteilen und ihnen zu helfen. Es besteht aus einer Anzahl von orangen Umhängetaschen auf welcher Informationen zur Behandlung, Triage Gruppe, Warnung, „kontaminiert“, Hinweise des Patienten eingetragen werden können. Innerhalb dieser Tasche befinden sich Behandlungs- und Identifikationsprotokoll, ein Schild mit Aufschrift „dringend“ und eines mit Aufschrift „verstorben“.

Beschreiben Sie die Sonderstellung der Rettungsfahrzeuge nach dem Kraftfahrzeuggesetz!

Zu den Sonderrechten der Fahrzeuge des Rettungsdienstes führen §$26 und 26 Straßenverkehrsordnung aus: Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauen Drehlicht und mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden verschiedenen hohen Tönen ausgestattet sind, dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, z.B. bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden.

Die Befreiung von Straßenverkehrsregelungen mit der Folge z.B. der Weiterfahrt trotz roter Ampel oder der Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit setzt ein besonders umsichtiges Fahrverhalten des Sanitätseinsatzfahrers voraus. Er muss die von ihm in Anspruch genommenen Sonderrechte den anderen Verkehrsteilnehmern durch eingeschaltetes Blaulicht und Einsatzhorn signalisieren, damit diese sich möglichst frühzeitig auf die besondere Fahrweise einrichten können. Zudem werden die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch verpflichtet, freie Fahrt zu schaffen. Die Fahrt mit Sondersignalen erlaubt nicht „blindlings“ oder „auf gut Glück“ z.B. in eine Kreuzung bei rotem Ampellicht zu fahren. Der Fahrer muss sich vielmehr davon überzeugt haben, dass ihn alle anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und sich seine Absicht eingestellt haben.

Für die Anfahrt zur Einsatzstelle bestimmt die Leitstelle, ob mit oder Gebrauch von Sondersignalen zu fahren ist. Der Fahrer des Rettungsfahrzeuges muss dieser Weisung, sofern die mangelnde Angemessenheit der Anordnung nicht offensichtlich ist, nachkommen. Beim Patiententransport in eine Versorgungseinrichtung entscheidet der für den Patienten verantwortliche Sanitäter über die Dringlichkeit und somit über die Verwendung von Sondersignalen.

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sarah W.

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