Welche Anspruchsgrundlagen muss man in den Entscheidungsgründen prüfen ?
Unterscheide:
Wenn Klage abgewiesen wird —> man muss dann alle infrage kommenden Anspruchsgrundlagen ganz nach dem Grundsatz des 1. Examens prüfen —> 1. Vertraglich 2. vertragsähnlich . 3 Deliktisch etc !ALLE
Wenn Klage voll stattgegbeben wurd —> nur eine und zwar grds. die “einfachsdte” Anspruchsgrundlage muss hier voll durchgeprüft werden;: die restlichen ggf. dann im Hiflsgutachten !
Zuletzt geändertvor 3 Tagen