Welche Anspruchsgrundlagen muss man in den Entscheidungsgründen prüfen ?
Unterscheide:
Wenn Klage abgewiesen wird —> man muss dann alle infrage kommenden Anspruchsgrundlagen ganz nach dem Grundsatz des 1. Examens prüfen —> 1. Vertraglich 2. vertragsähnlich . 3 Deliktisch etc !ALLE
Wenn Klage voll stattgegbeben wurd —> nur eine und zwar grds. die “einfachsdte” Anspruchsgrundlage muss hier voll durchgeprüft werden;: die restlichen ggf. dann im Hiflsgutachten !
Wichtig: bei einer Abweisendem Urteil springt man grundsätzlich sofort auf den / die abweisenden Gründe bzw. Tatbestandsmerkamle !
Aufbaue der Entscheidungsgründe
Einleitugssatz (inkl Ergebnis)
Zulässigkeit
Begründetheit
Kosten
Vorl. Vollstreckbarkeit
Unterschrift(en)
Beachte: immer schän Obersaätze bilden, den Lesen eine verständliche Klausur geben
Welchen Effekn hat der Grundsatz, dass das Unstretige die Basis für die Entscheidungsgründe ist ?
Das meint bei einer Tatsache muss zuerst das unstreitige eingeführt werden und dann erst zu Frage kommen, warum diese eine streitige Tatsache so oder so als bewiesen anzusehen ist
Beispiel:
Falsch wäre es: Wie nach den Bekundnen des Unfallzeugen X fetstshet jat der Beklagte den Unfall dadurch verschuldet, dass
Richtig ist es:
Unstreitig bog der Beklagte, unmittelbar, vor dem Kläger fahrend, nach links in die Grundstüclksinefach (…). Hiergegen hat der X verstoßen in dem er… dies srehgt fest aufgrund der Bekunden des Zeugen A (…)
Warum sind Vollstreckungsschutzanträge zumeinst im Urteil abzulehenn ?
Weil Es oftmals an der Glaubhaftmachung nach §714 II fehlt "!
Zuletzt geändertvor einem Monat