konstitutive Entscheidungen
grundlegende, schwer zu revidierende Entscheidungen
die den langfristigen Handlungsrahmen für eine Vielzahl betrieblicher Folgeentscheidungen festlegen
Was definieren die Rechtsformen
rechtliche Eigenschaften, die Betrieben zugeordnet werden
regeln Rechtsbeziehungen der Betriebe im Innen- und im Außenverhältnis
Das Handelsregister
das amtliche Verzeichnis der Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks oder mehrerer Gerichtsbezirke
Es wird beim zuständigen Gericht (Registergericht) geführt. Dieses ist das Amtsgericht am Sitz des jeweiligen Landgerichts.
Es gilt:
positive Publizität: Eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen muss jemand gegen sich gelten lassen (Vertrauen in Richtigkeit von Handelsregister Eintragungen schützen) Das bedeutet, dass sich ein Dritter darauf berufen kann, dass die eingetragenen und bekannt gemachten Tatsachen korrekt sind, selbst wenn diese in der Realität nicht (mehr) zutreffen.
(Dies gilt nicht bei Rechtshandlungen, die innerhalb 15 Tagen nach Bekanntmachung vorgenommen werden. Der Dritte muss beweisen, dass er die Tatsache weder kannte, noch kennen musste.)
Negative Publizität: nicht eingetragene Tatsachen können keine Wirkung gegen Dritte entfalten (wenn sie diesem nicht bekannt sind) schützt ebenfalls das Vertrauen des Handelsregisters - Eintragungspflichtige Tatsachen, die nicht bekanntgemacht wurden haben sich aus Sicht des Dritten nicht ereignet und sind somit nicht rechtskräftig gegen ihn geltend gemacht werden
Ein Dritter kann sich auf unrichtig bekannt gemachte Tatsachen berufen (wenn er die Unrichtigkeit nicht kannte)
Grundlegende Unterteilung der Rechtsformen
Personenunternehmen (Einzelunternehmen): GBR, OHG, KG, PartG
Körperschaften (Vereine): e.V. Genossenschaft, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Europäische AG (SE)
Mischformen: GmbH & Co. KG; KGaA, Doppelgesellschaft
Aspekte zur Wahl der Rechtsform
Haftung (Vollhaftung/Teilhaftung) inkl. Privatvermögen —> man kann zuerst auf den Gesellschafter privat zugehen
Offenlegungspflichten (Publizität)
Steuern (Einkommensteuern, Körperschaftssteuern, Kirchensteuern, Ausschüttungen, Soli)
Führung (Geschäftsführung und Vertretung)
Finanzierung (Vollhaftung von Kommanditisten, Aktien, Stammeinlagen von Gesellschaftern, Inhaber, Bankkredite)
Kapitalausstattung (gesetzl. Mindesthöhe)
Gewinnverteilung (Verzinsung, Verhältnis der Kapitaleinlage, nach Köpfen, Nach erbrachten Leistungen oder Lieferungen
Zuletzt geändertvor 7 Tagen