Buffl

Zusammensetzung Stromverbrauchpreise

KS
von Kevin S.

Erklären Sie die Bestandteile des Netztarifes.

Netzzutrittentgeld (Aufwandsorientiert; Einspeiser und Entnehmer):

  • Kosten für erstmalige Herstellung eines Anschlussen an ein Netz oder der Abänderrung eines Anschlussen, infolge einer Erhöhung der Anschlussleistung

  • Einmalig zu entrichten und dem Netzbenutzer auf transparente und nachvollziehbare Weise darzulegen

Netzbereitstellungsentgelt (ct/kW; Entnehmer):

  • Kosten für das bereits aufgebaute und vorfinanzierte Stromnetz

  • Wird Etnehmner bei der Erstellung des Netzanschlusse odre bei Überschreitung des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung als leistungsbezogener Betrag berechnet.

  • Einmaliges Entgelt (bei Überschreitung des vereinbarten Ausmaßes kann es zu Nachverrechnungen kommen)

  • Höhe unterscheidet sich je Netzebene und Region.


Netznutzungsentgeld

Abgeltung der Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems. Unterteilt in Leistungs- und Arbeitskomponente

  • Leistungskomponente (ct/kW bzw. Pauschale (€/a oder €/Monat); Entnehmer)

    • Da es für Haushalte keine Leistungsmessung gibt bezahlen diese eine Pauschale ansonsten wird mit entsprechender Leistungsmessung ein ct/kW Betrag verrechnet.

    • Ermöglicht dem Netzbetreiber langfristig Investitionen zu planen und durchzuführen

  • Arbeitskomponente (ct/kWh; Entnehmer)

    • Der Preis hängt von der Verbrauchsmenge ab (ct/kWh). Mit dem Arbeitspreis wird der Netzbetreiber für die Inanspruchnahme des Netzes kompensiert.


Netzverlustentgelt (ct/kWh; Entnehmer und Einspeiser >5MW)

  • Beim Energietransport entstehen aus physikalischen Gründen Netzverluste.

  • Mit dem Netzverlustentgelt wird dem Netzbetreiber dieser Verlust ausgeglichen.

  • Die Höhe des Netzverlustentgeltes richtet sind nach der Netzebene


Systemdienstleistungsentgelt (ct/kWh; Einspeiser >5MW)

  • Dadurchwerden dem Regelzonenführer jene Kosten abgegolten, die sich aus dem Erfordernis ergeben, Lastschwankungen durch Sekundärregelung (Minutenreserve) auszugleichen.

  • E-Control bestimmt einen arbeitsbezogenen Systemdienstleistungspreis in ct/kWh


Entgelt für Messleistungen (€/Monat; Entnehmer und Einspeiser)

  • Kosten für die Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen, der Eichung und der Verbrauchsermittlung/Ablesung verbunden sind


Entgelt für sonstige Leistungen (Pauschalbetrag; Entnehmer und Einspeiser)

  • Die Netzbetreiber sind berechtigt, Netzbenutzern für die Erbringung sonstiger Leistungen, die nicht durch die bisherigen Entgelte abgegolten sind, und vom Netzbenutzer unmittelbar verursacht werden, ein gesondertes Entgelt zu verrechnen.

  • Die Netzbetreiber sind berechtigt, Netzbenutzern für die Erbringung sonstiger Leistungen, die nicht durch die bisherigen Entgelte abgegolten sind, und vom Netzbenutzer unmittelbar verursacht werden, ein gesondertes Entgelt zu verrechnen.







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Kevin S.

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