Buffl

2.1. Rechtsformen

JM
von Jan M.

Besteuerung

1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG)

Besteuerung:

  • Einkommensteuer: Die Gewinne werden nicht auf Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern den Gesellschaftern direkt zugerechnet (Transparenzprinzip). Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %).

    • Zusätzlich fällt ggf. der Solidaritätszuschlag und bei Kirchenzugehörigkeit die Kirchensteuer an.

  • Gewerbesteuer: Wird auf Ebene der Gesellschaft erhoben, allerdings gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro (nicht bei der GmbH & Co. KG). Die Gewerbesteuer kann bis zu einem bestimmten Anteil (3,8-facher Hebesatz) auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

  • Umsatzsteuer: Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts, keine Unterschiede durch die Rechtsform.

Vorteile:

  • Einfache Besteuerung.

  • Gewinne können direkt genutzt werden.

  • Gewerbesteuerentlastung durch Anrechnung.

Nachteile:

  • Hohe Steuerlast bei hohen Gewinnen durch den progressiven Einkommensteuersatz.

2. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Besteuerung:

  • Körperschaftsteuer: Gewinne der Gesellschaft werden auf Unternehmensebene mit einem festen Satz von 15 % besteuert, unabhängig von der Höhe des Gewinns.

  • Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht besteht ebenfalls für Kapitalgesellschaften. Es gibt keinen Freibetrag, und die Gewerbesteuer wird nicht auf die Körperschaftsteuer angerechnet.

    • Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Hebesatz der Gemeinde (ca. 7–17 % des Gewinns).

  • Ausschüttungen: Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

    • Alternativ bei bestimmten Beteiligungshöhen: Versteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren (60 % des Ausschüttungsbetrags unterliegt der Einkommensteuer).

Vorteile:

  • Niedrige steuerliche Belastung auf Unternehmensebene (15 % Körperschaftsteuer).

  • Gewinnthesaurierung möglich: Gewinne können im Unternehmen verbleiben und für Investitionen genutzt werden, ohne auf Gesellschafterebene versteuert zu werden.

  • Begrenzung der persönlichen Haftung.

Nachteile:

  • Doppelbesteuerung: Gewinne werden zunächst auf Unternehmensebene (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) und bei Ausschüttung auf Gesellschafterebene (Abgeltungsteuer) besteuert.

  • Komplexere Buchhaltung und Steuererklärungen.

3. Genossenschaften (eG)

Besteuerung:

  • Körperschaftsteuer: Wie bei Kapitalgesellschaften fällt eine Körperschaftsteuer von 15 % auf Gewinne an.

  • Gewerbesteuer: Auch Genossenschaften unterliegen der Gewerbesteuer, ohne Freibetrag.

  • Mitgliedergewinne: Ausschüttungen an Mitglieder gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert.

Vorteile:

  • Steuerlich vergleichbar mit Kapitalgesellschaften.

  • Möglichkeit der Förderung der Mitglieder und steuerliche Privilegien bei bestimmten Arten von Genossenschaften.

Nachteile:

  • Keine Gewerbesteueranrechnung.

  • Doppelbesteuerung wie bei Kapitalgesellschaften.

Vor- und Nachteile ausgewählter Rechtsformen


Vorteil

  • Unternehmer hat volle Kontrolle und Entscheidungsfreiheit über Unternehmen

  • Geschäftsleitung kann einem Mitarbeiter übertragen werden (Prokura) (setzt Eintrag in das Handelsreg. Voraus, erst ab einem Mindestumsatz oder Handelsform verpflichtend)





AG

Vorteile:

  • Kapitalbeschaffung über Aktienmärkte

  • Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen

  • Leichte Übertragung von Anteilen


    Nachteile:

  • Mindestkapital 50k

  • Komplexe Organisation: Erfordert Aufsichtsrat, Vorstand und Hauptversammlung (sog. Dualistische Struktur)

  • Strenge Pflichten zu Berichten und Transparenz


    Societas Europaea:

    Vorteile:

  • Europäische Flexibilität (Sitzverlegung innerhalb der EU ohne Änderung der Rechtsform möglich)

  • Dualistische oder Monistische Struktur möglich

  • Größe des Aufsichtorgans und Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertreter flexibler als bei AG


    Nachteile:

  • Hohes Mindestkapital von 120k

  • Komplexe Gründungsverfahren und Pflichten zu Berichten sowie Transparenz


    Genossenschaft:

    Vorteile:

  • Demokratische Struktur (Gleichberechtigung aller Mitglieder)

  • Haftungsbeschränkung der Mitglieder bis zur Höhe ihrer Einlagen

  • Einfache Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme neuer Mitglieder

  • Ziel der Genossenschaft ist es die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturelle Interessen der Mitglieder zu fördern.

    • Gewinnabsicht steht nicht im Vordergrund, dafür die Förderung der Mitglieder


    Nachteile:

  • Pflicht zu Vorstand und Aufsichtsrat

  • Demokratische Entscheidungsfindung ist aufwändig und kostenintensiv

  • Beschluss über Vorstandsbildung bei Generalversammlung

  • Vorstand und Aufsichtsrat müssen aus Mitgliedern gebildet werden (Grundsatz der Selbstorganschaft)


    [Kapitalgesellschaft] & Co. KG Hier wird die Rolle des Komplementärs  in einer KG durch eine juristische Person ersetzt, z.B. GmbH, UG, AG oder SE


    Vorteile:

  • Komplementär haftet nur bis Höhe des Gesellschaftsvermögens-

  • Flexibilität in der Kapitalbeschaffung durch Aufnahme neuer Kommanditisten

  • Ggf. Steuervorteil (Gewinnsteuer auf Ebene der KG meist günstiger als Körperschaftssteuer)


    Nachteile:

  • Doppelter Gründungsaufwand

  • Hoher Verwaltungsaufwand durch doppelte Buchführung und Verwaltung

  • Mindestkapital erforderlich für Kapitalgesellschaft


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Jan M.

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