Auf frischer Tat betroffen
Auf frischer Tat betroffen ist der Täter, wenn er noch am Tatort oder in dessen unmittelbarerer Nähe nach der Tatausführung bemerkt wird
Beuteerhaltungsabsicht
Beuteerhaltungsabsicht hat nur, wer die Gewaltanwendung mit dem Willen begeht, um im Besitz der Beute zu bleiben
Drohung
Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Erfolg der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt
Empfindliches Übel
Empfindlich ist das Übel, wenn der drohende Nachteil geeignet ist,einen besonnenen Menschen zu dem angestrebten Verhalten zu veranlassen.
Gegenwärtige Gefahr
gegenwärtige Gefahr meint, dass aufgrund tatsächlicher Umstände jederzeit ein Schaden an einem Rechtsgut eintreten kann.
Gemeine Gefahr
Eine gemeine Gefahr ist die Möglichkeit eines erheblichen Schadens für eine unbestimmte Anzahl von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert
Gewalt
Gewalt ist ein physisch vermittelter Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands des Opfers
Gewalt ist jeder körperlich wirkende Zwang
Hilfe leisten (Begünstigung)
Hilfeleistungshandlung muss objektiv geeignet sein, die Position des Vortäters gegen eine Entziehung des Vorteils zu sichern.
Not
Not ist eine allgemeine Notlage.
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektiv sorgfaltspflichtwidrig handelt, wer die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
Objektive Vorhersehbarkeit
Objektiv vorhersehbar ist der Erfolgseintritt dann, wenn dieser im Rahmen der allgemeinen Lebenserfahrung liegt, also als nicht ganz außergewöhnliche Folge erwartet werden konnte.
Tätlicher Angriff
Tätlicher Angriff ist eine unmittelbar auf den Körper des Opfers zielende Einwirkung von einigem Gewicht.
Unglücksfall
Ein Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das mit erheblichen Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert verbunden ist.
Vereiteln
Vereiteln bedeutet jede Besserstellung des Täters hinsichtlich der Strafverfolgung bzw. der Strafvollstreckung
Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der Gesamtwert des Vermögens gesunken ist
Verwerflich
Verwerflich ist das Vorgehen, wenn es sozialethisch in besonderem Maße zu missbilligen ist
Vollstreckungshandlung
Vollstreckungshandlung ist eine gezielte hoheitliche Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls
Waffe
Gegenstände, die gerade dazu bestimmt sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (geborene Waffe)
Widerstand leisten
Widerstandleisten ist jedes aktive Verhalten, das unternommen wird, um eine Vollstreckungshandlung nicht beginnen oder beenden zu lassen.
Hypothetische Kausalität
Die unterlassene Handlung kann nicht hinzugedacht werden, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Gefahrenspezifischer Unmittelbarkeitszusammenhang
Der gefahrenspezifische Unmittelbarkeitszusammenhang liegt vor, wenn sich im Eintritt der schweren Folge gerade eine dem Grundtatbestand anhaftende Gefahr niedergeschlagen hat.
Leichtfertigkeit
Leichtfertig handelt der Täter dabei, wenn er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in einem besonders hohen Maße missachtet oder sich in gleichgültiger Weise (Fast-Vorsatz) über die Möglichkeit der Todesfolge hinwegsetzt.
Fahrlässigkeitsschuld
Täter muss auch nach seinem individuellen Können imstande gewesen sein, den Sorgfaltspflichtverstoß zu erkennen und die sich hieraus ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen (subjektiver Sorgfaltspflichtverstoß)
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Der Erfolgseintritt müsste gerade auf dem pflichtwidrigen Verhalten beruhen. Der pflichtwidrigkeitszusammenhang entfällt folglich, wenn der tatbestandsmäßige Erfolg auch bei pflichtgemäßen Verhalten eingetreten wäre
Schutzzweckzusammenhang
Sinn und Zweck der Sorgfaltsnorm, gegen die verstoßen wurde, muss es sein, gerade den eingetretenen Erfolg zu verhindern
Diensthandlung
Diensthandlung ist jede Handlung, die aus dienstlichem Anlass heraus vorgenommen wird
Hilfeleisten bei der Vorteilssicherung
Hilfeleistungshandlung muss objektiv geeignet sein, die Position des Vortäters gegen eine Entziehung des Vorteils zu sichern
Einsperren
Einsperren ist das Verhindern des Verlassens eines Raumes durch äußere Vorrichtungen gegen den Willen des Opfers
Auf sonstige Weise der Freiheit berauben
Bedeutet, dass dem Opfer durch ein anderes Mittel die Möglichkeit der Fortbewegung genommen wird.
Zuletzt geändertvor 25 Tagen