Was sind Zwecke der Behandlungsdokumentation?
-Therapiesicherung und Qualitätssicherung
-Rechenschaftslegung, Beweissicherung
Was sind Rechtsgrundlagen der Behandlungsdokumentation?
1. Dokumentationspflicht
2. Aufbewahrungspflicht
3. Datenschutz und Datensicherheit
4. Einsichtsrecht
5. Dokumentation für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung
6. Dokumentation zur juristischen Absicherung des/der Psychotherapeut:in
7. Schweigepflicht
Was ist der Patientenakte aufzuzeichnen?
insbesondere aufzuzeichnen sind:
1.die Anamnese
2.Diagnosen
3. Untersuchungen
4.Untersuchungsergebnisse
5.Befunde
6.Therapien und ihre Wirkungen
7.Eingriffe und ihre Wirkungen,
8.Einwilligungen und Aufklärungen
9.Arztbriefe sind in die Patientenakte
aufzunehmen.
10.Individuelle Patienteninformation
Was besagt die Berufsordnung (Musterberufsordnung der BPtK): § 9 Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht?
(1) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung oder Beratung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen
und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben
dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies
ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.
-Dokumentationen sind zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung
aufzubewahren
Was sind wichtige Verordnungen und Gesetzte zur Datensicherheit und Datenschutz?
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz
- Musterberufsordnung der BPtK
Worum geht es in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
- Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten (von Patienten und Mitarbeitern):
Erheben
Ordnen
Speichern
Ändern
Auslesen
Weiterleiten
Löschen
Was besagt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?
- ergänzt und präzisiert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an den Stellen, die
nationalen Regelungen der EU-Staaten überlassen sind
Was besagt die Musterberufsordnung der BPtK: §10 Datensicherheit?
-erhobene Daten und persönliche Aufzeichnungen sicher verwahrt werden und gegenüber Zugriffen unbefugter Dritter umfassend geschützt sind.
-Im Falle einer Datenerhebung oder Datenverwendung durch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter oder Dritte sind diese auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu verpflichten.
(2) Dies gilt auch für elektronisch gespeicherte Daten und Aufzeichnungen. Die jeweils
aktuellen Sicherheitsstandards sind einzuhalten und die gesetzlich vorgeschriebenen
Fristen sind zu beachten.
Was ist bei der Einsichtnahme der Patientenakte nach §630g BGB zu beachten?
-Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn
betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche
therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.
Dokumentation zur juristischen Absicherung des Psychotherapeuten, was ist wichtig zu dokumentieren?
- Haftungsprophylaxe, Beweispflichten
- sämtliche Befunde
- Diagnosen
- therapeutische Interventionen und eventuelle
Auffälligkeiten
-Aufklärung des Patienten über die geplante Behandlung, über Alternativen
- Folgen und Nebenwirkungen
§ Achtung! Ein (unterschriebener) Aufklärungstext, reicht nicht aus, die
Dokumentation muss belegen, dass ein Gespräch darüber mit dem Patienten
stattgefunden hat
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