Wichtige Gesetzestexte
SGB I (allg. Teil)
SGB V (GKV)
SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und -datenschutz)
BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
DSGVO (Datenschautz-Grundverordnung der EU)
Unterschied Daten Barmer und RV
Demographie
Pflegebedürftige / Pflegende
Stationär, ambulante Versorgung
Kostenexplosion
Ziele Angeörigenarbeit häusliche Pflege
Aufrechterhaltung der Pflegequalität
• Berücksichtigung der Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
• Entlastung und Unterstützung der pfl egenden Angehörigen
• Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität für Pfl egebedürftige und
ihre Familie
• Sicherung der häuslichen Pfl egequalität
Ziele der Angehörigenarbeit
• Austausch von Informationen, auch mit unbeteiligten Dritten
(z. B. Arbeitskolleg*innen)
• Bedarfsgerechte Beratung, Begleitung, Schulung
• Entwicklung einer Vertrauensbasis
• Erhaltung von Beziehungen Angehöriger durch Schaffung Individueller Freiräume
• Förderung und Erhaltung der Lebensqualität für Pfl egebedürftige und
deren Angehörige
• Gemeinsame Entscheidungen treffen
• Organisation von gemeinsamen Aktivitäten (Arztbesuche, Heimplatzsuche,
Besuch einer Tagespfl egeeinrichtung)
Formen der Angehörigenarbeit
• Anleitung
• Beratung
• Gesprächskreise
• Information
• Online-Angebote (z. B. PC-Kurse, → Chatbots)
• Schulung
• Selbsthilfegruppen
• Vorträge
Voraussetzungen für gute Ang
Unterscheidung der Bezugspersonen
(2 Gruppen)
primär - familiärer Umkreis
sekundär - außerfamiliäre Kontakte
Typen von Angehörigen
• Aktiv pflegende Angehörige
• Delegierende Angehörige
• Distanzierte Angehörige
• Psychisch stabile Angehörige
aktiv pflegende Angehörige (Stichworte)
aktive Betreuung und Mithilfe
geben UNterstützung, Liebe, wärme, Orientierung
können schlecht los lassen
können sich selbst überfordern
Gutes Verhältnis zu Pflegekräften (Außnahme: wissen alles besser)
deligeirende Angehörige (Stichworte)
Distanzierte Angehörige (Eigenschaften)
psychisch stabile Angehörige (Eigenschaften)
kommen regellmäßig oder wohnen im haushalt
keine aktive Pflege
verbringen viel Zeit mit Pfölegebedürftigem
kaum Konflikte mit Pflegepersonal
Definition Pflegebedürftigkeit?
(§ 14 SGB XI)
durch gesundheitlich bedinge Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit / Fähigkeiten und der Hilfe anderer Personen beürfen
für voraussichtlich min. 6 Monate
in welchen Bereichen muss Hilfe notwendig sein, um als Pflegebedürftig eingestuft zu werden?
(§14 SGB XI)
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebe-
dingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Besondere Berafskostellation
Tetraplegie (komplett)
Punkte der Pflegegrade
PG 1 ->
Pflegegrad 1
ab 12,5 bis < 27 Pkt.
Pflegegrad 2
ab 27 bis < 47,5 Pkt.
Pflegegrad 3
ab 47,5 bis < 70 Pkt.
Pflegegrad 4
ab 70 bis < 90 Pkt.
Pflegegrad 5
>90 Pkt.
Pflegegrad bei Kindern
Kinder - Vergleich der Selbstständigkeit mit altersentsprechender Fähigkeit
Kinder bis 18 Monate Pflegegrad +1
Was sagt §5 SGB XI?
Prävention, medizinische Reha
Pflegebedürftigkeit bzw. Fortschreiten vermeiden
Was steht im §12 SGB XI
Selbstbestimmungsrecht des Versicherten
Bsp. freie Wahl der Unterbringung
Was steht im §3 SGB XI?
ambulant vor stationär
Zuletzt geändertvor 4 Tagen