Prüfungsfolge Diebstahl
Obj.
Fremde bewegl. Sache
Wegnahme
Subj.
Vorsatz zu 1. und 2.
Absicht rechtsw. Zueignung
RW
Schuld
Merke: Alic nicht bei eigenhändigen Delikten !
Wo findet man etwas zur EInwilligung /mutmaßöichen Einwilligung / hypotehtischen Einwilligung etc ?
Unterscheid von Einwilligung und Enverstndnis ?
Vor. 32 Im STGB kommentar !
Einverstndnis ist tatbestandsausschließend uind immer dann eingreifend, wenn der Tatbestand sich gerade gegen den Willen des betroffenen richtet. Vgl. hier auch Vor 32 StBG Kommentar !
Nur wann kommt die Rechtsrechung überhaupt zu einer Abgrenzung des 253 zu 249 aufgrund des äußeren Erscheinungsnbilds ?
Nur wenn tatbestandlich auf den ersten Blick sowohl 249, als auch 253, 255 einschläig sind. Denn nach der Rechtsprechung wird auch eine mittelbare Wegnahme, also egal ob freiwillige Weggabe oder Wegnahme der Sache von 253 als auch von 249 tatbestandlich erfasst —> deswegen bruacht es dann hier eine Abgrenzung
—> nach dem äußeren Erscheinungsnbild —> Geben = 253 Nehemn = 253, 255
Wenn jemand eine Bedugnis hat und diese nciht ordnungsgemäß ausführt, dann an 266 StGb denken !
Merke Finalzzusammenhang = Räumlicher ZUsamnenhang (objektiv ) + Finalität (aus Sicht des Täters)
Mekre: ein Eigenhändiges Delikt verhindert mittelbare Täterschaft. Weiterhin möglich ist aber Neben und MIttäterschaft
Ist das Verlieren von Fracht auf der STraße tatbestandlich für 315b ?
Nein es ist kein EIngriff von Außen. Allerdings wenn man es unterlässt es zu beseitigen handelt es sich um einen EIngriff von AUßen weocher nach 13, 315b StGB tatbestandlich ist
in 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher DAten) geht es kern darum zu prüfen ob es sich hypothetisch um eine Urkundenfälschung nach 267 StGB handelt, wenn de Daten körperlich lesbar gewesen wären und deswegen unter 267 StGB fielen würden
Mekre das Verfälscne einer Urkuinde meint nur das Ändern des INhalts —> dies stellt dann gleichzeitg in der Regel auch das Herstellen einer unechten Urkunde dar. Da der INhalt garnicht dem Austeller zuzuordnen ist und nicht von diesem stammt
Wann liegt bei erfundenen Namen eine Urkunde vor und wann nicht ?
Wenn der Name völlig unzuordnendbar ist dann ist es keine Urkunde.
Wenn der Name dagegen zuordbar ist, dann ist es trotzdem eien Urkunde !
Wichtig: bei Austellerfragen bei Urkunden immer mit der Geistigkeitstheorei argumentieren, siehe kommentar recht am Anfanfg
Handelt es sich um eine echte oder unechte Urkunde, wenn mit vis absilute eine Unterschrift ernötigt wird ?
Um eine unechte —> das gleiche gilt bei sonstig fehlendem Erklärungsbewusstsein
Wo ist der Unterscheid wenn ein Sachbearbeiter für seine Firma ein Schreiben verfasst aber dafür keine Vollmacht hat
Wenn eine natürliche Personen ein schreiben aufsetzt und erklärt, dass er im Namen von X folgendes erklärt, aber keine Vollnmacht hat ?
Hier wird das Schreiben der FIrma zu gerechnet —> hat der Bearbeiter keine Vollmacht dann ist es eine unechte Urkunde, weil er tatschlich Austeller ist aber dies nicht erkennbar ist nach außen
HIer wird die Urkunde von vornhinein dem Stellvertreter zugeordnet. Hat er keine Vollmacht ändert das nichts an der Echtheit. Denn er ist weiterhin als Austeller erkennbar
Brauchen Urkunden eine UNterschrift ?
Nein, es reicht, wenn der Austeller erkennbar ist .
Merke: bei Gesamturkunden reicht für 267 auch schon ddas Entfernnen eines Einzeldokuemnts. Denn es handelt sich um eine Urkunde, welche aus mehreren Erklrungen besteht —> Fälschung der Urkunde, wenn man ein Einzeldokuemnt entfernt
Merke im Rahmen des 267 : Gedankenerklärungen sind zu unterscheiden von reinen Augenscheinsobjekten wie technische Aufzeichnungen. Dagegen sind aber Beweiszeichen wie Symbole Ziffer oder Abk+rzungen durchaus Gedankenerklärungen
Diese Beweiszeichen sind wiederum zu unterscheidenv on reinen Kenn / Identitäts oder Herkungszeichen! —> Das asind keine Gedankenerklärungen zu beweiszwecken
Auf welche Perspektive kommt es an bei der Prüfung der Eigenschaft als echte / unechte Urkunde
Auf das was äußerlich, von außen erkennbar ist !
Wo steht etwas zur Kausalitöt om Fischer ?
Vorb. vor §13 StGB
WIe prüft man eien Erfolgsqualifkation ?
Kann man zusammen prüfen wenn beides durchgeht:
Grunddelikt (gesamter Obj, TB)
Verwirklicht der schweren Folge
Zurechnungszusammenhang
Subj: Hinsichtlich 1.2. und 3.
SChuld
Wann ist ein tel. Reduktion des 306a StGB anzudenken ?
Es ist ja ein abstraktesd Geäfhrdungsdelikt, zumindest im Rahmen des 306a Abs. 1
Wenn der Täter demnach sich vollumfänglich erkundigt hat und ausschließen konnte dass niemand sich in den Räumlichkeiten aufhält, dann kann 306a ausnahmsweise tatbestandlich reduziert werden !
Abe rnur bei übersichtliche Räumlichkeiten und wenn umfangreich geprüft wurde ob sich jemand dort aufhält
Merke Bei Erfolgsqualifikation — >hinsichtlich der schwere reicht nach 18 StGB grds. Fahrlässigkeit aus !
Der Verweis von 306nb Abs. 2 auf 306 umfasst nicht das Merkmal der Fremdheit, denn 306b ist ein gemeingefährliches Delikt und kein Eigentumsdelikt
Was wird alles zu den Anschaffugnsksoten dazugerechnet ?
Das richtet sich nach 255 HGB —> alles notwendig zum Erwerb und zusätzlöich alle Kosten die zur INbetriebnahme notwendig sind !
WICHTIG: Die Wiedervorlahen bezieht sich nur auf die Handakte !!
Was ist in der Abschlussverüfgung als Nebenverfügung auch immer anzudenken
Das zivilrechtliche Ansprüche dadurch niht berührt werden !
Warum ist die Einlassung des Angeklagten kein Beweismittel ?
Was soll es schon sein ? Entweder sagt man dass man ihn vernimmt oder man wählt zteugen aus die es gehört haben oder die Vernehmugnspersonen oider Urkunden ! Die EInlassung an sich ist kein Beweismittel !
WICHTIG: alles aus einer Prozessualen tat was nicht angeklagt werden kann grds. im VErmerk !!!
Def. Wegnahme
Def. Gewahrsam
Bruch fremden und die Errichtung neuen Gewahrsams
Gewahrsam: die auf herrschaftswillen beruhende Sachherrschafft
Was meint Absicht rechtswidriger Zueignung?
Aneignungsabsicht + Enteignungsvorsatz + kein Anspruch auf übereignung
Aneignung: Mit der Sache wie ein Eigentümer verfahren
Enteignung: die Sachnnutzung dauerhsft entziehen
Was prüft man bei einer möglichen Bandentat?
Ist es eine Bande?
Ist der geprüfte Mitglied dieser Bande?
Gehört das Verhalten zur Bandenabrede, ist es also davon gedeckt
Erbringt der geprüfte einen täterschaftlichen Beitrag? (es bedarf eines bandenmitglieds welches täterschaftlich handel)
Wirkt auch ein anderes Bandenmitglied mit?
Prüfungsfolge Unterschlagung nach 246
obj. Tb
fremde bewegl. Sache
ggf. Avertrautsein nach Abs 2
Zueignzng und deren Rechtswidrigkeit
Mehrfachzueignung bei 246?
nach rspr. ausgeschlossen —> schon tatbestandlich
Prüfungsfolge Betrug nach 263
OBJ.
Täuschung (ausdr. konkludent o schlüssig)
Irrtum
Verfügung des irrenden
Schaden
Kausalität zw. 1-4
Subj
Vorsatz bzgl. 1-5
Absicht stoffgleicher rechtswierdrigen Bereicherung
RW + Schuld
Bsp für konkludente Täuschungen
Bei Abschluss des vertrags wird konkludent miterklärt, dass man erfüllungsfähig und erfüllungswillig ist
erke kein irtum, wenn gegenüber die behsuptung schlichtweg nicht überprüfen musste und sie als wahr unterstellen durfte
Vss. für eine Vermögensverüfung im Rahmen des 263 ?
Muss das Vermögen unmittelbar mindern (keine weiteren deliktischen Akte dürfen also zwischengeschaltet sein)
Ausnahme: es reicht ausnahmsweise auch die konkrete Vermögensgefährdung, auch diese kann im Sinne von 1. eine solche Vermögensminderung sein (h.M.)
Verfügjng muss freiwillig sein; es ist deswegen keine Verfügung wenn der Handelnde keine andere Möglichkeit sieht (= keine freiwilligkeit)
Verfügungsbewusstsein
Besonderheit bei einem Mehrpersonenbetrug?
Zwischen Verfügendem und Geschädigten muss ein Näheverhältnis bestehen (“Lagertheorie”)
Wann liegt eine stofgleiche Bereicherung vor ?
Der Täter muss den Vorteil unmittelbar aus dem Vermögen des Geschädigten in der Weise anstreben, dass der Vorteil die Kehrseite des Schadens ist.
Wann liegt bei einem Eingehungsbetrug ein Schaden vor?
(Denk dran: die WE zur Eingehung des Vertrags ist die Vermögensverfügung)
Ein Schaden (schadensgleiche Vermögensgefährdung) liegt aber nur dann vor, wenn keine werthaltige Gegenansprüche bestehen
(Wurde das Geschöft vollständig abgewickelt, so geht es nicht mehr um Eingehungs bzw. Erfüllungsschaden sondern um die frage des gleichwertigen Austausches an Leistungen der geschene nist
Was ist wichtiges bei der Prüfung des Computerbetrugs zu beachten ?
Statt der Beeinfussung eines Menschen prüft man hier die Beeinflussung eines Programms durch dei in 263a geannten möglichkeiten
Auch hier ist eine Vermögensverfügung zu prüfen ( Die Beeinflussung muss jeweils Verfügungsqualität haben)
Man macht immer eine betrugsspzifische Auslegung, stellt also die frage ob die Handlung gegebüber einem Menschen Täuschungscharakter hätte
Welcheer subjektive Maßstab muss an die schwere Folge bei einer Erfolgsqualfikation gerichtet sein ?
—> 18 StGB —> zumindest FAhrlässigkeit
Teilweise wenn gesetz es selbst vorschreibt: Leichtfertigkeit
Wie prüft man ein Fahrlässigkeitsdelikt ?
Tatbestand
Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs
Kausalität
Objektive Fahrlässigkeit
Objektive Vorhersehbarkeit
Pflichtwidrigkeitszusammenhang (= Objektive Zurechnung)
Rechtswidrigkeit
Subjhektive FAhrlässigkeit = subjektive Vorwerfbarkeit nach indiviudellen Kenntnissens erc
—>also nxit wie sonst: Obj. Subj. RW Schuld !!!!!!!
Mittelbare Täterschaft bei Trunkenheit im Verkehr ?
Nein denn es handelt sich um ein eigenhändiges Delikt
Gibt es eine Beteiligung an einer Fahrlässigen Tat ?
NEIN; für jeden der irgendwie handelt muss die Fahrlässigkeit selbst festgestellt werden !
Zuletzt geändertvor 2 Monaten