Kaufvertrag
§§ 1053 ff
= Verpflichtungsgeschäft, Rechtsgrund (Titel) für Übereignung
Zustandekommen durch Einigung über Ware und Preis + beiderseitige Abschlusswille
nur ausnahmsweise Formpflichtig
über jede Sache
Kaufpreis muss bestimmt und objektiv bestimmbar sein § 1054
Übertragung von Besitz und Eigentum gegen den Kaufpreis
Nebenpflichten
Sukzessivlieferungsvertrag = Dauerschuldverhältnis, atypischer Kaufvertrag
Ware und Preis sind im Zweifel Zug-um-Zug zu leisten § 1052
Wiederkaufsrecht = Recht die Sache zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen, nur bei Liegenschaftskäufen möglich, höchstpersönliches Recht
Rückverkaufsrecht = Recht die Sache dem Verkäufer wieder zurückzuverkaufen, nur bei Liegenschaften, höchstpersönlich
Vorkaufsrecht = wenn Käufer Sache wieder verkaufen will, muss er die Einlösung demjenigen mit dem Vorkaufsrecht zuerst anbieten, kann auch selbständig ohne KV vereinbart werden, auch auf bewegliche Sachen anwendbar, höchstpersönlich
Tauschvertrag
Gemischter Vertrag
§ 1055
Sache wird teils gegen Geld, teils gegene andere Sache veräußert
Vertrag wird nach überwiegendem Teil beurteilt, bei gleichem Wert Beurteilung nach KV
Leasing
Atypischer Vertrag
Leasingsache bleibt im Eigentum des Leasinggebers
Bestandvertrag
§§ 1090 ff
Miete und Pacht
= Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt
Konsensualvertrag, kommt durch Einigung über Sache und Zins zustande § 1090
unverbrauchbare, beweglich oder unbeweglich, körperliche oder unkörperliche Sachen § 1093
Entgelt kann auch Arbeitskraft sein
Miete = entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch
Pacht = entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch und Fruchtbezug (Nutzung)
Unterschied Leihe: Unentgeltlichkeit, Realvertrag
—> MRG und ABGB
MRG
bezieht sich nur auf Mietverträge, keine Pachtverträge
Abgrenzung Geschäftsraummiete (MRG) und Unternehmenspacht (ABGB): Unternehmen ist fruchtbringende Gesamtsache - Raum dient nur Gebrauch —> wird “lebende Organisation” überlassen = Pacht (Indiz ist Betriebspflicht, Zins von Umsatz abhängig, Kozession mit überlassen)
—> sind nur körperliche Sachen vorhanden zB Inventar = Miete
MRG umfasst nur Raummiete: Wohn- oder Geschäftszwecke
Teilanwendungsbereich MRG: §§ 29-36, § 16b, § 14
Darlehensvertrag
§ 983
Konsensualvertrag, kommt durch Willenseinigung der Parteien zustande
Dauerschuldverhältnis
Valuta in vertretbaren Sachen
unentgeltlich oder entgeltlich
Darlehensnehmer wird Egt der Valuta
nach Ablauf der Zeit ist selbe Gattung, Menge und Güte zurückzustellen
keine vorzeitige Rückzahlung § 1413
im Zweifel entgeltlich —> Zinsen § 1000
formfrei
befristet oder unbefristet (endet durch ordentliche Kündigung)
Zuletzt geändertvor 5 Tagen