Buffl

Arbeitsrecht

FG
von Florine G.

Was beinhaltet das Entgeldfortzahlungsgesetz?

§2: an Feiertagen:

  • wenn Arbeit aufgrund Feiertags ausfällt wird bezahlt

  • Während Kurzarbeit wird voll bezahlt

  • Keine Entlohnung bei unentschuldigtem Fehlen vor/nach Feiertag

§3: Krankheit:

  • ohne Eingenverschulden bis zu 6 Wochen arbeitsunfähig -> Lohn gezahlt

  • Krankheitsanspruch nach 4 Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis

  • Wenn aufgrund gleicher Krankheit erneutes Fehlen -> kein Anspruch

  • Anspruch bleibt erhalten wenn:

    • aufgrund gleicher Krankheit vorher nicht 6 Monate gefehlt

    • Frist von 12 Monaten abgelaufen

    • Sterilisation/Ss-Abbruch

    • Organ- oder Blutgewebe-Spende

§4: Höhe

  • Feiertagsvergütung

  • Volles Entgled trotz verkürzter Arbeitszeit

§5: Anzeige- und Nachweispflicht

  • Au unverzüglich dem AG mitzuteilen

  • Au-Beginn während Auslandsaufenthalt -> Dauer und Adresse sofortig mitzuteilen

  • Gesetzlich versichert -> KK auch mitteilen

§7: Leistungsverweigerungsrecht des AG

  • ärztliche Bescheinigung nicht vorgelegt

  • AN kommt Verpflichtungen nicht nach

  • Au von nicht behandelndem Arzt vorgelegt

  • An hat sich zu verantworten für Schadenanspruch gegenüber dritten

§8: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • weiter gezahlt wenn:

    -> aufgrund Au gekündigt

    -> AN gekündigt aufgrund des AG (wichtiger Grund wo Kündigungsfrist nicht greift)

§9: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Reha

  • verordnete Reha muss von AG genehmigt/akzeptiert werden

  • Während Reha wird Entgeld von Sozialleistungsträger (KK) gezahlt

§12: Unabdingbarkeit

  • darf nicht zum Nachteil des AN geändert werden

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Florine G.

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