Buffl

BEMA Kons/Chir

SH
von Sabrina H.

BEMA-Nr.

13a

13b

13c

13d



F1 = einflächige Füllung

F2 = zweiflächige Füllung

F3 = dreiflächige Füllung

F4 = mehr als dreiflächige Füllung oder Eckenaufbau unter Einbeziehung der Schneidekante

plastische Füllung

Leistungsinhalt:

  • Präparieren einer Kavität

  • Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung

  • Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung oder Polieren

  • Ätztechnik und Lichtaushärtung

abrechenbar:

  • je nach Kavitätengröße und je Kavität

  • plastisches Füllmaterial im SZB und einfarbige Kompositfüllung im FZB

  • neben BEMA-Nr. 13c - F3 und BEMA-Nr. 13d - F4 darf die BEMA-Nr. 16 - St abgerechnet werden

  • plastische Aufbaufüllung nur nach BEMA-Nr. 13a - F1 oder BEMA Nr. 13b - F2

nicht abrechenbar:

  • Politur in Folgesitzung

  • BEMA-Nr. 13c - F3 und BEMA-Nr. 13d - F4 für eine Aufbaufüllung

  • BEMA-Nr. 13a - F1 und BEMA-Nr. 13b - F2 in Verbindung mit BEMA-Nr. 16 - St

  • Austauschfüllungen auf Wunsch des Patienten, z.B. Komposit für Amalgam

Besonderheiten:

  • Verwendung von anerkannten und erprobten plastischen Füllungsmaterialien

  • Kassenleistung im FZB sind einfarbige, adhäsiv befestigte Füllungen

  • zwei Jahre Gewährleistung bei Füllungen gemäß § 136b Abs. 2 SGB V

  • Wiederholungsfüllungen (auch Teilwiederholungen) sind kostenfrei Ausnahmen:

    • Milchzahnfüllungen

    • Zahnhalsfüllungen

    • mehr als dreiflächige Füllungen

    • Eckenaufbauten im FZB

    • besondere Umstände beim Knirschen

  • Austausch von intakten Amalgam-Füllungen auf Wunsch des Patienten ist eine Privatleistung

  • Beim Austausch von insuffizienten Amalgam-Füllungen gegen Komposit, sind die notwendigen Füllungen und die Begleitmaßnahmen über die eGK abzurechnen und die Differenz nach GOZ dem Patienten in Rechnung zu stellen.






Author

Sabrina H.

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