Nur in welchen drei Fällen spielen die besonderen VO-Vss. eine Rolle?
Das betrifft die Abhängigkeit der titulierten Forderung vom Eintritt eines bestimmten Kalendertages
gem. § 751 Abs. 1 ZPO, die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nur für den Fall
der Sicherheitsleistung gem. § 751 Abs. 2 ZPO sowie schließlich die Abhängigkeit der Vollstreckung
von einer Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung des Gläubigers gem. § 756 ZPO.
Wann nur darf bei Verurteilung Zug um Zug mit der Vollstreckung begonnen werden?
Vom Eintritt eines Kalendertages hängt die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs gegen B hier nicht ab. Auch ist das Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Jedoch ist K zur Zahlung nur Zug-um-Zug gegen Übereignung und Übergabe des Kipplasters verurteilt worden. Nach § 756 Abs. 1 ZPO darf das Vollstreckungsorgan mit der Zwangsvollstreckung folglich nicht beginnen, ehe der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Gegenleistung in einer seinen Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hat und dies – soweit der Gerichtsvollzieher nicht selbst weiter vollstreckt – dem anderen Vollstreckungsorgan nach § 765 ZPO nachgewiesen ist.
Welche Vollstreckungshindernisse bestehen?
Schließlich dürfen dem Tätigwerden eines Vollstreckungsorgans keine Vollstreckungshindernisse
entgegenstehen. Diese sind:670
• Die Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 775 ZPO,
• die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gem. § 89 InsO,
• die in §§ 778, 929 Abs. 2, 936 ZPO, 290 StPO geregelten sonstigen Vollstreckungshindernisse
Und • die Existenz vollstreckungsbeschränkender oder -ausschließender Verträge.
Welche 6 Vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe gibt und wozu dienen sie?
Die Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO (gerichtet gegen die Art und Weise der
Zwangsvollstreckung und gegen Verstöße gegen das Vollstreckungsverfahrensrecht);
• die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO (gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren
ohne mündliche Verhandlung ergangen sind);
• die Beschwerde gem. § 71 GBO (gerichtet gegen Entscheidungen des Grundbuchamts);
• die Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO (gerichtet gegen den Anspruch selbst, mit
dem Ziel die Vollstreckung aus dem Titel für unzulässig zu erklären);
• die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO (zur Geltendmachung eines besseren Rechts an
dem Vollstreckungsobjekt, mit dem Ziel, die Vollstreckung in dieses für unzulässig zu erklären673);
• die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO (zur Geltendmachung eines besseren
Rechts an dem Vollstreckungsobjekt, mit dem Ziel, den Versteigerungserlös bis zur Befriedigung
der eigenen Forderung vorrangig vor dem Vollstreckungsgläubiger zu erhalten)
Vss der Zwangsvollstreckung
1. ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag
2. Verfahrensvoraussetzungen
3. allgemeinen Zwangsvollstreckungsvss.
4. besondere Zwangsvollstreckungsvss.
5. keine Vollstreckungshindernisse
Welche Art von Prozesshandlung ist der Antrag auf Zwangsvollstreckung?
Der Vollstreckungsantrag ist Prozesshandlung in Form der Erwirkungshandlung.632 Deshalb
müssen die allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen in der Person des Antragstellers
erfüllt sein
Formelle Anforderungen an den Vollstreckungsantrag?
Besondere förmliche Voraussetzungen müssen häufig nicht beachtet werden. Jedoch muss der Vollstreckungsgläubiger zu erkennen geben, welche Vollstreckungsmaßnahmen er verlangt. Jedoch gilt für manche Maßnahmen, insbesondere für den Antrag auf Forderungspfändung,
Formularzwang gem. ZVFV
Welche Vollstreckungsmaßnahmen stehen zur Auswahl?
Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen sind: Die Pfändung beweglicher Sachen gem. §§ 808 bis
827 ZPO, die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten gem. §§ 828 bis
863 ZPO sowie schließlich die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen gem. §§
864 bis 871 ZPO ggf. i.V.m. den Bestimmungen des ZVG
Schema allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
I. Organbezogene Verfahrensvss.
1. Deutsche Gerichtsbarkeit
2. Rechtswegeröffnung
3. Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans
a. funktonelle
b. örtliche
II. parteibezogene Verfahrensvss.
1. Partei- und Prozessfähigkeit
2. Prozessführungsbefugnis/Vollstrekcungsbefugnis
III. Rechtsschutzbedürfnis
Wann nur fehlt das Rechtsschutzbedüfnis im Vollstreckungsverfahren?
Das kann nur ganz ausnahmsweise einmal verneint werden, etwa
dann, wenn er einfacher und billiger zum Vollstreckungsziel gelangen kann oder das Vollstreckungsziel
von vornherein unerreichbar ist.
Wo ist geregelt das Zuständigkeiten im ZV-Verfahren ausschließliche sind?
§ 802 ZPO
Was ist die Grundregel für die funktionale Zuständigkeit in der Zwangsvollstreckung?
Gem. § 753 Abs. 1 ZPO führt dabei der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durch,
soweit sie nicht einem anderen Vollstreckungsorgan zugewiesen ist.
Wofür ist der Gerichtsvollzieher fukntional zuständig?
Er ist zuständig für die
Pfändung beweglicher Sachen (§§ 808, 930 ZPO) und bestimmter Wertpapiere (§§ 821, 831
ZPO). Auch führt er die Zwangsvollstreckung aus Titeln auf Herausgabe beweglicher Sachen
durch (§§ 883 bis 885 ZPO).
Welche funktionalen Zuständigkeiten haben welche VO-Organe außer dem Gerichtsvollzieher?
Für die Pfändung von Forderungen und anderen Rechten ist das Vollstreckungsgericht funktionell
zuständiges Vollstreckungsorgan (§§ 828 Abs. 1, 857 Abs. 1 ZPO). Ebenso ist es zuständig
für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 1, 161, 171b ZVG), soweit es
nicht um die Eintragung einer Zwangshypothek geht.
• Die Zwangshypothek trägt gem. § 1 GBO i.V.m. § § 866, 867 ZPO das Grundbuchamt ein.
• Für die Erzwingung von Duldungen und Unterlassungen ist gem. § 890 Abs. 1 ZPO das Prozessgericht
der ersten Instanz funktionell zuständig
Woraus folgt die örtliche Zuständigkeit in der Zwangsvollstreckung?
Örtlich zuständig ist regelmäßig das Vollstreckungsorgan des Bezirks, in dem die Vollstreckung durchgeführt werden soll. So definiert etwa § 828 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht als das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann
Wer hat die Vollstreckungbefugnis?
Vollstrecken darf danach nur derjenige,
der formal durch einen Titel als Vollstreckungsgläubiger ausgewiesen ist
Gibt es die Vollstreckungsstandschaft?
Nach h.M. Meinung ist eine „Vollstreckungsstandschaft“ als Parallele zur Prozessstandschaft des Erkenntnisverfahrens nicht zulässig. Hat jedoch ein Prozessstandschafter einen Titel wirksam erstritten, so hat er befugtermaßen prozessiert und kann deshalb als durch den Titel ausgewiesene Partei auch die Zwangsvollstreckung bestreiten.
Was sind die allgemeinen Vollstreckunsvvs.?
1. Titel
2. Klausel
3. Zustellung
Wo ist geregelt was ein Titel ist?
Die Vollstreckung findet gem. § 704 ZPO statt aus Endurteilen, die i.S.d. § 705 ZPO formell
rechtskräftig sind, und aus solchen Endurteilen, die für vorläufig vollstreckbar erklärt sind
(§§ 708, 709 ZPO). Weitere Vollstreckungstitel listet § 794 ZPO auf
Kann man aus VUs sofort vollstrecken
Ja, denn Problem: Das Versäumnisurteil ist offenbar noch nicht formell rechtskräftig. Über eine etwaig angeordnete vorläufige Vollstreckbarkeit teilt der Sachverhalt nichts mit.
• Jedoch ordnet § 708 Nr. 2 ZPO an, dass Versäumnisurteile gegen die säumige Partei ohne entsprechenden Antrag und ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind. Es handelt sich also um eine von Amts wegen zu treffende und gebundene Entscheidung.
Wo ist die VO-Klausel geregelt?
An sich trägt und rechtfertigt der Vollstreckungstitel die Zwangsvollstreckung gegen den
Schuldner.645
• Dennoch wird gem. §§ 724 Abs. 1, 750 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO die Zwangsvollstreckung nur
auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung („vollstreckbare Ausfertigung“)
des Urteils durchgeführt.
Was passiert, wenn die Klausel fehlt und dennoch vollstreckt wird?
Fehlt die Klausel, ist die Zwangsvollstreckung aus der einfachen Ausfertigung unzulässig und
anfechtbar
Wozu dient die VO-Klausel?
Weshalb bedarf es neben dem Vollstreckungstitel noch der Klausel?
• Entlastung des Vollstreckungsorgans: Wo es z.B. für die Vollstreckbarkeit eines Titels auf den
Eintritt der formellen Rechtskraft ankommt, besteht das Problem, dass der maßgebliche Zeitpunkt
nicht aus dem Titel selbst ersichtlich ist. Ob und ggf. wann die formelle Rechtskraft
eingetreten ist, müsste das Vollstreckungsorgan selbständig prüfen, ehe es die beantragte
Vollstreckungsmaßnahme ergreift. Von einer solchen Nachprüfung der Vollstreckbarkeit des
Titels soll das Vollstreckungsorgan aber durch die Klausel entlastet werden.648 Ist die Klausel
erteilt, signalisiert diese ihm also, dass der Titel vollstreckbar ist, ohne dass es entsprechende
eigene Prüfungen noch vorzunehmen hätte oder auch nur dürfte.
• Schutz des Schuldners vor Mehrfachvollstreckung: Auf Basis des § 317 ZPO mögen mehrere
Ausfertigungen an den Gläubiger gelangen.649 Würde vollstreckungsrechtlich nicht zwischen
vollstreckbaren und anderen Ausfertigungen unterschieden, könnte der Gläubiger aus mehreren
Ausfertigungen nacheinander vorgehen.
Was kann der Gläubiger tun, wenn er mehrere vollstreckbare Ausfertigungen möchte?
Zwar kann der Gläubiger bei entsprechendem
Bedürfnis auch weitere vollstreckbare Ausfertigungen beantragen und erteilt bekommen. Jedoch
ist dies lediglich im Klauselerteilungsverfahren unter den besonderen Voraussetzungen
des § 733 ZPO möglich.
Wie erhält eine Ausfertigung eine Klausel?
Die Klausel wird auf Antrag des Gläubigers erteilt. Der Antrag ist erfolgreich, wenn er 1. ordnungsgemäß beim zuständigen Organ gestellt wird und der 2. Titel vollstreckungsreif ist und einen 3. vollstreckungsfähigen
Inhalt hat.
Welches Organ ist für die Erteilung der Klausel zuständig?
Welches Organ für die Klauselerteilung zuständig ist, hängt von der Art des Titels ab, aus dem
die Vollstreckung erfolgen soll,650 und davon, ob eine einfache oder eine qualifizierte (konstitutive)
Klausel beantragt ist
Was ist eine einfache Vollstreckungsklausel und wer erteilt sie?
Gem. § 724 Alt. 1 ZPO erteilt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszuges die
sog. einfache Klausel.
• Um eine einfache Klausel handelt es sich, wenn die Vollstreckung für und gegen die im Titel bezeichnete Person erfolgen soll und die Vollstreckung des Titels auch nicht vom Eintritt einer bestimmten Tatsache abhängig ist
Wer erteilt eine Vollstreckungsklausel, wenn die Vollstreckung von einer bestimmten Tatsache abhängt?
Dann wäre § 726 Abs. 1 ZPO einschlägig und gem. § 20 Nr. 12
RPflG der Rechtspfleger für die Erteilung der Klausel zuständig
Kann eine einfache Vollstreckungsklausel bei einem Tiel Zug-um-Zug erfolgen?
Eigentich Fall einer qualifizierten Klausel nach § 726 I ZPO, aber wenn nicht die Rückausnahme einer Willensabgabe greift, dann erlaubt auch hier § 726 II ZPO eine einfache Klausel
Schema Erteilung VO-Klausel
a. zuständiges Organ
b. Antragsbefugnis
c. Vollstreckungsfähiger Inhalt
d. vollstreckungsreife
Wer ist antragsbefugt eine Klausel zu erlangen?
Antragsbefugt ist diejenige Person, die der Titel als die zur Zwangsvollstreckung berechtigte
Person ausweist
Wer ist antragsbefugt eine Klausel zu erlangen, wenn in Prozesstandschaft geklagt wurde?
Im Fall der Prozessstandschaft ist das die Partei und nicht derjenige, an den zu leisten ist
Wo ist die Vollstreckungsreife geregelt, was meint sie?
Vollstreckungsreife, § 704 ZPO
Die Klausel wird erteilt, wenn das Urteil vollstreckungsreif ist. Ein Urteil ist vollstreckungsreif,
wenn es rechtskräftig ist oder für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Oder Ausnahme nach § 708 Nr. 2 ZPO vorläufig vollstreckbare
Welche Urteile haben einen vollstreckungsfähige Inhalt?
Einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben grundsätzlich nur Leistungsurteile mit hinreichend bestimmtem Inhalt
Haben Verurteilungen Zug-um-Zug einen vollstreckungsfähigen Inhalt?
Problem: Der Zug-um-Zug-Vorbehalt könnte dem Titel die Bestimmtheit nehmen und so der Klauselerteilung entgegenstehen.
• Aber: Schon wegen der Wertung des § 726 Abs. 2 ZPO kann man bei der Verurteilung Zug-um-Zug keine Zweifel am vollstreckungsfähigen Inhalt des Titels haben.
• I.Ü. wirft die Zug-um-Zug-Verurteilung im Hinblick auf den vollstreckungsfähigen Inhalt nur dann Schwierigkeiten auf, wenn die vom Gläubiger zu erbringende Gegenleistung ihrerseits nur unbestimmt angegeben ist.655 Auch das ist hier nicht der Fall, vielmehr ist der zu übereignende und zu übergebende Kipplaster genau bezeichnet.
Nach welcher Norm darf die Vollstreckung nur beginnen, wenn das Urteil zugestellt ist?
Gem. § 750 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 ZPO darf die Vollstreckung gegen den Vollstreckungsschuldner nur beginnen, wenn ihm das Urteil oder der sonstige Vollstreckungstitel656 bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.
Wo ist die Zustellung eines Urteils geregelt?
Gem. § 317 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO werden Urteile den Parteien von Amts wegen zugestellt
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