Schema Zulässigkeit und Begründetheit einer Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO
I. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit der Klageart
2. ordnugnsgm. Klageerebung
3. Zuständigkeit
Sachlich nach allgem. Vrschrift = Streitwert der zu vollstrekchen ist
Örtlich nach § 802, 771 I ZPO dort wo Pfändungsmaßnahme stattfand
4. Vollstreckungsrechtliches Rechtsschutzbedürfnis
II. Begründetheit
Die Drittwiderspruchsklage ist begründet, wenn dem Kläger das behauptete, die Veräußerung hindernde Recht tatsächlich zusteht und sie auch nicht aus anderen Gründen verpflichtet ist, die
Zwangsvollstreckung zu dulden
Wann ist die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO statthaft?
Die Drittwiderspruchsklage ist statthaft, wenn sich der Kläger eines die Veräußerung hindernden Rechts am Vollstreckungsgegenstand berühmt
Welche Rechte fallen unter § 771 I „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
1. Eigentum und andere Vollrecht, inklusive des Sicherungseigetums
2. Schuldrechtliche Ansprüche können nur insoweit ein die Veräußerung hinderndes Recht
i.S.d. § 771 ZPO begründen, als sie auf die Herausgabe der gepfändeten Sache gerichtet
sind
3. beschränkte dingliche Recht
Streit, ob SiÜ unter § 771 I ZPO fällt?
Obwohl der Sicherungseigentümer dem wirtschaftlichen Zweck nach nur ein besitzloses
Pfandrecht erhält und auch in der Insolvenz des Sicherungsgebers nicht gem. § 47 InsO aus-,
sondern lediglich nach §§ 50, 51 InsO absonderungsberechtigt ist, ist das Sicherungseigentum
ein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.d. § 771 ZPO. Insoweit setzt sich die formelle
Konstruktion als Volleigentum mit lediglich schuldrechtlich beschränkten Rechten des Sicherungsnehmers
durch.
Welche schuldrechtl. Ansprüche nur unterfallen § 771 ZPO?
Ein schuldrechtlicher Anspruch gibt dem Anspruchsinhaber ein Interventionsrecht, wenn der Anspruch Ausdruck der Nichtzugehörigkeit des Vollstreckungsgegenstandes zum Schuldnervermögen ist. In diesem Sinne berechtigen die Herausgabeansprüche des Vermieters, Verpächters, Werkbestellers usw zum Widerspruch gegen die Vollstreckung in den herauszugebenden Gegenstand, es sei denn, dass der Vollstreckungsschuldner Eigentümer der Sache ist. agegen ist ein bloßer Verschaffungsanspruch (Anspruch aus Kauf, Tausch, Vermächtnis usw) nicht geeignet, dem Gläubiger ein Widerspruchsrecht zu geben, weil dieser Anspruch gerade auf Übertragung eines noch zum Vermögen des Vollstreckungsschuldners gehörenden Vermögensgegenstandes gerichtet ist
Im Hinblick auf § 253 II Nr. 2 ZPO, wie der Antrag bei einer Drittwiderspruchsklage gefasst werden?
Die ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 a.E. ZPO einen bestimmten
Antrag. Bei der Drittwiderspruchsklage muss dieser Antrag darauf gerichtet sein,
die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären.731
• Über unpräzise Formulierungen kann im Wege der Auslegung hinweggeholfen werden.732
Wird aus dem gesamten Vorbringen deutlich, dass der Kläger die Beendigung der Zwangsvollstreckung begehrt, weil diese illegitim in seine materiellrechtliche Position eingreift, so gelangt das Prozessgericht im Wege der Auslegung auch dann zu einem der Klage nach § 771 ZPO genügenden Antrag, wenn der Kläger wörtlich z.B. die Herausgabe des verstrickten Gegenstands verlangt
Wann besteht bei einer Drittwiderspruchsklage das Vollstreckungsrechtliche Rechtsschutzbedürfnis
Ferner ist für die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO nach h.M. ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis
erforderlich. Dieses verlangt, dass die Vollstreckung bereits begonnen hat und
noch nicht beendet ist.
Woran denken, wenn Drittwiderspruchsklage wegen mehrerer gepfändeter Sachen erhoben wird?
Verfahrensverbindung nach § 260 ZPO
Welche Norm legt den Umfang des Haftungsverbandes der Hypothek fest?
§ 1120 BGB
Welche Norm regelt die Enthaftung ?
§ 1121 BGB
Welche Funktion hat § 1121 Abs. 1 BGB?
Er legt fest, welche Reihenfolge eingehalten sein muss, damit eine Enthaftung eintritt.
Welche Funktion hat § 1121 Abs. 2 BGB?
Er ergänzt und setzt neue Vss. für eine gutgläubige Enthaftung: Norm daher zusammen mit § 932 ff., 135 Abs. 2 BGB prüfen
Die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs werden
im Fall des Haftungsverbands der Hypothek jedoch durch § 1121 Abs. 2 BGB modifiziert
Was die Veräußerung nach § 1121 BGB
Veräußerung i.S.d. § 1121 BGB ist die Übereignung der beweglichen Sache gem. §§ 929 ff. BGB,
also ohne das Grundstück
Was ist die Entfernung nach § 1121 BGB?
Entfernung i.S.d. § 1121 BGB ist das Wegschaffen der Sache vom Grundstück durch Erwerber, Eigentümer oder Dritten, und zwar in Zusammenhang mit der Veräußerung und gerichtet auf eine dauernde Loslösung vom Grundstück
Wann tritt die Beschlagnahme nach § 1121 BGB ein?
Die Enthaftung tritt allerdings nicht ein, wenn das Grundstück und damit der gesamte Haftungsverband der Hypothek zuvor beschlagnahmt waren. Die Beschlagnahme ist im vollstreckungsrechtlichen Sinn der §§ 20, 148 ZVG zu verstehen und meint die Anordnung der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung
Welches Rechtsmittel gegen Entscheidungen des GBO als Vollstreckungsorgan?
§ 71 GBO Beschwerde
Zuletzt geändertvor 4 Tagen