Grundgesetzt
Verfassung DE, wird druch Ewigkeitsklausel gesichert
gibt rechtlichen und politischen Rahmen vor
stehen jedem bedingungslos zu
Artikel 1: Würde ist unanstatsbar
Artikel 2: Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit
Artikel 2: recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Autonomie)
Artikel 4: Freheit im Glauben und Religion ist unverletzlich
Weisungsrecht
darf nur von Arbeitgeber oder dessen Ausgewählte Leitungspositionen erteilt werden -> z.B. Angehörigen muss ich nicht Weisung folgen
Deligationsrecht
übertragung einer Aufgabe/Handlung an qualifizierte Person
delegiert werden kann nur wer Aufgabe selbst ausführen könnte
Grundelgende Verantwortung bleibt bei Deligierendem
Deligationsverantwortung: Klare Deligation -> Sicherstellen der Kompetzen und Qaulifikation -> Aufsicht, Kontrolle, Erfüllen der Aufgabe
Quailifikationen werden durch KrPflG, Heilpfelgegesetzt, Berufsordnungen, SGB geregelt
Übernahme- und Druchführungsverantwortung (Ausführender):
muss sich eigenen Kompetenzen, Rechten und Qalifikationen bewusst sein
muss Hanldung fachlich korrekt ausführen
Remonstrationspflicht
Wiederspruch gegen Aufgabe/Anordnung/Anweisung einlegen -> Klärung/Prüfung (Hinterfragen)
nach Klärung kann Aufagbe erfüllt werden
Verpflichtung!
Ziel: vor rechtswiedrigem Handlen schützen und Klärung einfordern, wird nicht per se abgelehnt
Weigerungsrecht
Aufgabe/Handlung/Anordnung die gegen Recht, Ethik oder Sicherheit verstoßen müssen/sollen nicht ausgeführt werden
verweigern des Handelns
Körperverlstzung
Grundsätzlich alle Hanldungen die die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen und zu Gesundheitsschäden führen und benötigt Rechtfertigungsgrund
audrückliche Einwilligung -> mündlich/schriftlich
mutmaßliche Einwilligung
Nothilfe -> aktue Bedrohung, zur weiteren Schadensabwähr
Recht von Kindern
bei Eingriffen müssen (beide) Eltern einwilligen -> Grundätzlich einholen
Arzt kann festlegen ob Kinder “reif” genug sind um Entscheidungen zu treffen -> ab spätestens 12 Jahren solltne kinder einbezogen werden
PFKs haben troz Anwesenheit der Eltern die Ausichtsplficht
Wer sichert das Recht für Kinder?
Eltern/Erziehungsberechtigte durch BGB: haben Sorgeberechtigung (autamatisch gesetzliche Vertreter bei minderjährigen in allen Angelegenheiten)
Grdungesetzt
UN-Kinderrechtskonvention
(ECHA-Charta) nicht gesetzlich bindend -> Leitfaden
Zuletzt geändertvor einem Tag