FBM
teilweise, temporäre Einschränkung aber nicht vollständig verhinderte Bewegungsfreiheit einer Person z.B. Bettgittern die überwunden werden können, spezielle Stühle, Hilfsmittel verweigern,
FEM
Wenn Bewegungsfreiheit, unfreiwillig in jede Richtung aufgehoben ist und diese nicht eigenständig wiederhgestellt werden kann (z.B. Fixierung, stakre Sedierung,
Was ist vor allem bei Kindern und FEM zu beachten ?
grundsätzlich zustimmung der Eltern + Zustimmung von Jugend- und oder Betreuungsgericht
in aktuen Notfällen hat immer das Gericht das letzte Wort
Kriterien die für FEM erfüllt sein müssen
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit (Fremd- oder Eigengefährdung, Alternativlos)
Richterliche Genehmigung (max. bis ablauf des Nächsten Tages, bei Kindern sofort!)
Prinzipiell benötigt es eine Einwilligung der Person/Beteuer -> in aktutne Situaiton kann ein Richter entscheiden auch wenn Betruer anderer Meinung
detallierte Doku und Sitzwache
Unterbringungsgesetzt
regelt unfreiwillige, freiheitsentziehende Unterbingung bei Fremd- oder Eigengefährdung
in DE durch Bundesländer geregelt -> nicht einheitlich -> PsychKG oder Unterbringungsgesetzte
muss durch Betreuungsgericht genehmig werden
Betreuungsrecht
Unterstützung von gesetzlichem Betreuer bei unzurechnungsfähigen Pat. in verschiedenen Situaitonen
Betreuer unterliegt dem Gericht und wird von ihm geprüft
Zuletzt geändertvor einem Tag