Was ist die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht?
Öffentliches Recht:
Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betreffen
Bsp.: Sozialhilfe, Kindergeld, Baugesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Strafgesetzbuch
Privatrecht (= Zivilrecht)
gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen gleichberechtigten Parteien
kann Bürger - Bürger aber auch Unternehmen - Unternehmen oder Staat im Gleichordnungsverhältnis - Bürger sein
Bsp.: Schuldrecht, Handelsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Urheberrecht
Manche Gesetze mit Vermischung Zivilrecht/öffentliches Recht
Bsp.: Handelsgesetzbuch: Vorschriften über Einträge in Handelregister = öffentl. Recht; Vorschriften Handelsgeschäfte = Zivilrecht
Definition “Rechtssubjekt”
• natürliche und juristische Personen
• besitzen Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten)
Definition “juristische Personen”
• Gebilde (auch: Körperschaften), die jursitisch als Person behandelt werden
• können Geschäfte abschließen
• können Inhaber von Rechten sein
• können verklagt werden (also Inhaber von Schulden und sonstigen Pflichten)
• Juristische Personen sind:
• eingetragener Verein (e.V. )
• GmbH ab Eintragung in Handelsregister
• Aktiengesellschaft (AG) ab Eintragung in Handelsregister
• eingetragene Genossenschaft (e.G.) ab Eintragung in Genossenschaftsregister
• Universitäten
• der Bund, die einzelnen Läönder, alle Gemeinden
• Handwerkskammer, Industriekammer, Handelskammer
• Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung in entsprechendem Register, endet mit Löschung aus entsprechendem Register
Definition “Rechtsobjekte”
• Sachen, Tiere, Rechte
• keine eigene Rechtsfähigkeit, nur Gegenstand solcher Entscheidungen und Verfügungen
• Unterscheidung von beweglichen und unbeweglichen Sachen:
• unbeweglich: Grundstücke mitsamt Immobilien
• Tiere —> lt. §90a BGB keine Sachen, allerdings rechtlich so behandelt• Rechte: gehören zu Rechtsobjekten
• Patente
• Konzessionen
• Forderungen
• Eigentumsrechte
• Pfandrecht
Definition “natürliche Person”
• alle lebenden Menschen
• Rechtsfähigkeit beginnt mit Geburt, endet mit Tod
Definition “Rechtsgeschäfte” und ihre Unterteilung
• Vorgang, der gewollt eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen soll
• Vorgang besteht min. aus einer Willenserklärung
• fahrlässige Beschädigung ist kein Rechtsgeschäft ( auch wenn Schadenersatzsanspruch entsteht)
• Bestellung/Vertrag ist Rechtsgeschäft
• Unterscheidung zwischen einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften:
• einseitge Rechtsgeschäfte:
• Willenserklärung auzsreichend um rechtliche Wirkung zu entfalten
• Bsp.: Kündigung, Rücktritt, Widerruf bei Verbrauchergeschäft, Ausübung Optionsrecht, Geltendmachung eines Vorkaufsrechts, Zustimmung Eltern zu Willenserklärung d. beschränkt geschäftsfähigen Kindes
• mehrseitige Rechtsgeschäfte:
• zwei oder mehr Willenserklärung notwendig um rechtliche Wirkung zu entfalten
• Bsp.: Jeder Vertrag (Kaufvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag), Gesellschafterbeschlüsse von GmbH Gesellschaftern
Definition “Verjährung”
• in Privatrecht: Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch nach Ablauf bestimmter Frist durchzusetzen
• dient der Sicherheit des Rechtsverkehrs und dem Rechtsfrieden -> nach gewisser Zeit soll Ungewissheit über Bestehen oder Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beendet sein (auch, weil nach langer Zeit Beweisprobleme entstehen)
• In Öffentlichem Recht: Ablauf Verjährungsfrist führt zu Erlöschen des Anspruchs (z.B. Steuerforderungen)
• In Privatrecht: Ablauf der Verjährungsfrist führt NICHT zu Erlöschen Anspruch aber zu Recht des Gegners, sich auf Verjährung zu berufen
• wenn auf Verjährung berufen -> jegliche gerichtliche Geltendmachung unzulässig
• wenn nicht in Prozess auf Verjährung berufen: ggf. Verurteilung zur Zahlung
• Berufung auf Verjährung = “Einrede der Verjährung” (“Einrede” meint Leistungsverweigerungsrecht)
• Zahlung trotz Verjährung -> keine Rückholung der Zahlung
• Regelverjährung: 3 Jahre lt. §195 BGB
• §199 BGB: beginnt an Ende des Jahres, in dem Anspruch entstanden und Gläubiger Kenntnis d. anspruchsbegründenden Umstände und Person des Schuldners hatte (oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte haben müssen)
• gilt v.a. für Forderungen aus Kaufvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag
• Ausnahmen: Gewährleistungsansprüche
Was ist der Unterschied zwischen “Geschäftsfähigkeit” und “Rechtsfähiglkeit”?
• Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten im rechtlichen Sinne zu sein (nur juristische und private Personen)
• Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, eigenständig (also ohne fremde Hilfe) wirksame Rechtsgeschäfte tätigen zu können (oder: wirksame Willenserklärungen tätigen zu können)
• Bsp.: minderjähriges Kind braucht i.d.R. Mitwirkung gesetzlicher Vertretzer für Rechtsgeschäft -> rechtsfähig, aber nicht (vollständig) geschäftsfähig
Was ist der Unterschied zwischen einer “Willenserrklärung” und einer “Absichtserklärung”?
• Willenserklärung: Kernstück eines Rechtsgeschäfts
• Absichtserklärung: rechtsunverbindlich
• Bsp.: Kündigungsschreiben ab Zugang —> Willenserklärung; Erzählung der Absicht, zu kündigen -> Absichtserklärung
Welche drei Grundnormen beinhaltet der “Grundsatz der Vertragsfreiheit”?
• Abschlussfreiheit:
• beinhaltet freie Entscheidung, ob und mit wem man Rechtsgeschäfte abschließt
• Inhaltsfreiheit:
• freie Gestaltung des Vertragsinhaltes
• Bsp.: Preis-, Liefer-, Zahlungsbedingungen
• Formfreiheit:
• Rechtsgeschäft kann mündlich, schriftlich, online, per Fax oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen
Was sind mögliche Ausnahmen der Formfreiheit?
• Schriftform (eigenhändige Unterschrift notwendig) z.B.:
• Befristung Arbeitsvertrag
• Bürgschaftserklärungen eines Nichtkaufmanns
• Mietvertrag, länger als ein Jahr
• Einspruch bei Ratenverträgen innerhalb 7 Tagen
• Kündigung Arbeitsvertrag
• Aufhebungsvereinbarungen zu Arbeitsvertrag
• Öffentliche Beglaubigungn (Unterschrift einer schriftlichen Erklärung muss notariell beglaubigt sein), z.B.:
• Anmeldung in Handelsregister bzw. Vereinsregister
• Urkunden-, Zeugnisbeglaubigungen
• Notarielle Beurkundung (Notar bestätigt nicht nut Unterschrift sondern auch, dass er den Inhalt der Urkunde vorgelesen hat und die Parteien zugestimmt haben), z.B.:
• Grundstücksgeschäfte
• Eheverträge
Was versteht man unter dem Begriff der “Nichtigkeit”?
• nichtige Geschäfte -> von Anfang an unwirksam
• liegt vor wenn:
• Rechtsgeschäft beschränkt geschäftsfähigee Personen ohne/mit unwirksamer Zustimmung d. erziehungsberechtigter Person
• bei Bewusstlosigkeit/Trunkenheit
• Scheingeschäfte
• Abgabe Erklärung mit Einverständnis zweiter Partei, die aber erkennt, dass Willenserklärung für Geschäft nur zum Schein abgegeben
• Bsp.: statt Schenkung Kauf vereinbart, um Steuern zu sparen; Abschluss Scheinarbeitsvertrag mit Familienangehörigen um Betriebsausgaben zu erhöhen oder Sozialversicherungspflicht vorzutäuschen; Vortäuschung Ausbildungsverhältnis mit eigenen Kindern um Steuern zu sparen
• Scherzgeschäfte
• wenn jmd. Erklärung abgibt und davon ausgeht, dass d. Empfänger Scherzhaftigkeit erkennt
• Bsp.: Kleinunternehmer bietet anderer Person 1 Mio Jahresgehalt an
• Verstoß gegen gesetzliches Verbot
• wenn Rechtsgeschäft gg. geltende Rechte verstößt
• Bsp.: Kinderarbeit als Vollzeitbeschäftigung, Vertrag mit Schwangeren übner Akkordarbeit, Kaufverträge in illegalem Drogenhandel/über Hehlerware
• Sittenwidrige Geschäfte
• Rechtsgeschäft mit Verstoß gegen gute Sitten -> wenn Tatbestand des Wuchers oder Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden verletzt
• Bsp.: Kreditvergabe zu 45% Zinsen/Jahr, Befristung Arbeitsvertrag wg. bestehender Schwangerschaft, Künbdigung Arbeitsvertrag an Tag d. Hochzeit
• Formmangel
• Ermangelung d. durch Gesetz vorgeschriebenen Form führt zu Nichtigkeit
• Bsp.: Kauf Grundstück ohne Einhaltung gesetzl. vorgeschriebener notariellen Form, Kündigung Arbeitsvertrag ohne Einhaltung vorgeschriebene Norm
Definition und Unterscheidung von “Anfechtung”
• anfechtbares Rechtsgeschäft solange wirksam, wie es nicht angefochten wird
• bereits bestehender Vertrag kann rückwirkend nichtig gemacht werden, wenn Anfechtungsgrund besteht und Erklärende die Anfechtung erklärt hat.
• Anfechtungsgründe:
• Irrtum
Inhaltsirrtum: Wenn über Inhalt der Erklärung nicht im Klaren
besondere Form: Irrtum über “wesentliche Eigenschaften”: Bsp.: Unternehmer stellt Kassierer ein, erfährt nachträglich von Uneignung als Kassierer durch Vorstrafen; Käufer eines Rings glaubt Ring sei aus Gold, dieser ist aber aus Messing
• Verschreiben/Versprechen führt zu anderer Erklärung als beabsichtigt
Bsp.: Jemand will Orangen bestellen, bestellt aber Zitronen; Verschreiben bei Bestellung führt zu Bestellung M10 statt M11 Schrauben;
• Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung
wenn durch widerrechtliche Drohung zur Willenserklärung genötigt
wenn durch arglistige Täuschung zu Abgabe Willenserklärung gebracht
Bsp.: Kauf PKW, Käufer verheimlicht Unfall bzw. erklärt wahrheitswidrig Unfallfreiheit; Arbeitnehmer unterschreibt Aufhebungsvertrag unter Drohung mit fristloser Kündigung
• Achtung: erst mit Anfechtungserklärung wird Vertrag durch Angabe Anfechtungsgrund nichtig
• Anfechtung wegen Irrtum: Sofortige Anfechtungserklärung nach Entdeckung Irrtum, ansonsten ungültig
• Anfechtung wegen Täuschung/Drohung: Frist von einem Jahr ab Entdeckung der Täuschung
Was muss erfolgen, um einen Vertrag zu schließen?
• Verträge:
• rechtlich verbindliche Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Personen
• Kaufvertrag: Verkäufer verpflichtet sich, bestimmte Sache zu liefern und zu übereignen; Käufer verpflichtet sich zur Übernahme der Sache zu bestimmtem Preis
• entstehen durch Vertragsantrag und Vertragsannahme = zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen (zeitlich nicht zwingend gleichzeitig)
• wenn keine bes. Schriftform vorgeschrieben, dann keine schriftliche Urkunde zwingend notwendig
• Vertragserklärungen müssen nicht gleichzeitig erfolgen, aber rechtliche Bindung kann nur erfolgen wenn beide Parteien rechtsverbindlich handeln wollen
—> Beachtung von Freizeichnungsklauseln notwendig:
• keine Bindung an angebotene Mengen: “Menge vorbehalten”, “solange Vorrat reicht”
• keine Bindung an Preisangebote: “Preise freibleibend”, “Preise unverbindlich”, “Preiserhöhungen vorbehalten”
• gesamtes Angebot rechtlich unverbindlich, nur zur Info: “Freibleibend”, “ohne Obligo”, “ohen Gewähr”, “unverbindlich”
• keine Bindung an gesamtes Angebot, ferner bei späterem Vertragsschluss Rücktrittsrecht bei Lieferschwierigkeiten: “lieferung freibleibend”, “Liefermöglichkeiten freibleibend”
Was bedeutet “rechtliche Bindung”?
• Entstehung durch Vertrag
• wenn ein Vertrag einmal geschlossen, dann für beide Parteien Rücktritt nicht ohne Weiteres möglich
• besonders bei Groß- und Zwischenhandel oft freiwillige Rücknahme Vertrag (“aus Kulanz”)
• Ausnahmefälle vertraglicher Bindung:
• vor Vertragsschluss vereinbartes Rücktrittsrecht (kann bedingt oder befristet sein)
• Recht zur Kündigung bei Dauerverträgen (nur für Zukunft)
• Rücktrittsrecht bei Vertragsstörungen (bspw. Verzug durch Lieferschwierigkeiten), Widerrufsrechte bei Abzahlungskauf und Haustürgeschäft
• durch Anfechtung bei vorliegendem Anfechtungsgrund
Welche Arten von Verträgen gibt es?
• Kaufvertrag
• Verkäufer: Verpflichtung der Überlassung einer Sache zu bestimmtem Preis
• Käufer: Zahlung bestimmter Preis an Verkäufer
• Dienstvertrag, Arbeitsvertrag
• Dienstvertrag: Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes mit Bezahlung durch Dienstherr
• Arbeitsvertrag:
• wichtigster Unterfall d. Dienstvertrages
• unterschied zu Dienstvertrag: “Dienstleistende” unselbstständig (fast alle Arbeitnehmer, Arbeiter)
• Arbeitnehmer schutzbedürftig und abhängig -> Arbeitsrecht
• Werkvertrag
• Verrichtung eines Werkes gegen Zahlung eines Werklohns
• Gegensatz zu Dienstvertrag: nicht nur zeitlich bestimmte Arbeitsleistung sondern bestimmter Erfolg geschuldet (bspw. Bauwerk, Reparatur) -> Vertrag erst erfüllt wenn Erfolg eintritt, solange Werklohn nicht fällig
• Leihvertrag
• Verleiher verpflichtet sich zur unentgeltlichen Nutzung einer Sache durch dritte Person
• Mietvertrag
• Vermieter verpflichtet sich, Räume oder Gegenstände gegen Entgelt zu Gebrauch zu überlassen
• Mieter verpflichtet sich zur Zahlung “Mietzins” bzw. “Entleihe” (bspw. Leihwagenfirmen, Geräteverleih…)
Kaufvertrag
• Wozu verpflichtet sich der Verkäufer?
• Wozu verpflichtet sich der Käufer
• In welche Teile gliedert sich der Kauf?
Verkäufer verpflichtet:
Lieferung Kaufgegenstand rechtzeitig und frei von Sach- und Rechtsmängel an Käufer
Verschaffung Eigentum d. Sache an Käufer
Entgegennehmen d. Kaufpreises
Käufer verpflichtet:
Annahme ordnungsgemäß gelieferter Ware
Bezahlung Kaufpreis
• Gliederung Kauf in zwei Teile:
Verpflichtungsgeschäft = Kaufvertrag
Erfüllungsgeschäft = Eigentumsübertragung als Teil der Erfüllungspflicht im Rahmen der Vertragsabwicklung
-> Kauf erst abgewickelt, wenn Kaufsache übergeben und bezahlt
Anbahnung und Abwicklung Kaufvertrag:
Käufer stellt unverbindliche Anfrage
Verkäufer erstellt verbindliches Angebot
Käufer bestellt verbindlich
Verkäufer nimmt Bestellung an und verkauft Waren
Käufer bestätigt Erhalt der Ware (z.B. Lieferschein)
Verkäufer stellt Rechnung
Käufer bezahlt Rechnung
Welche Vereinbarungen sollten beim Kauf gewichtigerer Dinge getroffen werden?
• Art, Beschaffenheit, Güte der Ware
• Menge
• Preis
• Versandart
• Lieferzeit
• Zahlungsbedingungen
• Erfüllungsort
Wie kann ein Verstoß gegen das “Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb” aussehen?
• Werbung durch Verkäufer mit Waren, die er gar nicht verkaufen kann oder will
• Achtung: Schaufenster, prospekte, Zeitungswerbung, Speisekarten, Kataloge etc. sind keine rechtswirksamen Angebote (nur Anregung)
-> Kunde hat keinen Anspruch auf Möglichkeit d. Kaufs eines Ausstellungsstückes
Was sind mögliche Störungen beim Kaufvertrag?
• Mangelhafte Warenlieferung
• Nicht rechtzeitige Lieferung
• Annahmeverzug
• Nicht rechtzeitige Zahlung
Welche Arten von Mängeln werden unterschieden und welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Rechtsmangel:
ein Dritter kann Rechte an der Sache geltend machen
Bsp.: Patentrecht, Urheberrecht
Sachmangel liegt vor, wenn die Sache entweder:
nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist
nicht geeignet für vorgesehene Verwendung
nicht für geöhnliche Verwendung geeginet und nicht für die Art von Sache übliche Beschaffenheit aufweist bzw. nicht Beschaffenheit aufweist, die Käufer erwarten kann
Sache an sich mangelfrei aber Montage unsachgemäß durchgeführt
Sache selbst mangelfrei aber der Sache mangelhafte oder gar keine Bedienungs-/Montageanleitung beilag und durch diese Umstände Sache mangelhaft geworden
an sich fehlerfreie aber falche/nicht bestellte Sache
wenn zu geringe Menge geliefert gilt ganze Lieferung als mangelhaft
Welche Gewährleistungsansprüche ergeben sich aus §437 BGB (Rechtsfolgen bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache)?
Bei Mängeln hat Käufer Gewährleistungsansprüche:
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung)
Minderung
Rücktritt
Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Aufwendungsersatz)
Geschäftsfähigkeit
Welche Personen sind geschäftsunfähig?
Welche Personen sind beschränkt geschäftsfähig?
Welche Ausnahmen von der Geschäftsfähigkeit sind darstellbar?
Was bedeutet die Möglichkeit der “zweiten Andienung”?
Bei Gewährleistungsansprüchen muss Käufer immer erst die Möglichkeit der “zweiten Andienung” erlauben
-> Verkäufer hat Pflicht zur Nacherfüllung durch Neulieferung (Nachlieferung, Umtausch) oder Nachbesserung
-> Wahlrecht zwischen Art der Nacherfüllung hat der Käufer lt. § 439 BGB (in Gegensatz zu Werkvertrag)
-> wenn Nacherfüllung nicht zufriedenstellend: Minderung oder Rücktritt möglich, bei entsprechenden Vorraussetzungen auch Schadensersatz (alternativ: Ersatz vergeblicher Aufwendungen) statt Leistung
Neben/Anstatt Minderung/Rücktritt kann “Schadensersatz statt Leistung” (früher: Schadensersatz wegen Nichterfüllung) verlangt werden lt. § 437 BGB, 280 BGB verlangt werden
-> muss nur bei Vertreten geleistet werden
-> Bsp.: Vorsatz, Fahrlässigkeit, Garantie (früher: “Eigenschaftszusicherung”)
Frist: bei privaten Endverbrauchern(sog. “Verbrauchergeschäft”): Beweislast für (Nicht-)Ursprünglichkeit des Mangels für die ersten 6 Monate bei Verkäufer
Wann hat der Käufer keine Ansprüche aus der Gewährleistung?
wenn er den betreffenden Mangel der Kaufsache bei Vertragsabschluss kannte (§441 BGB)
Ferner: Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann Käufer Recht wegen Mangel nur geltend machen wenn:
Verkäufer Mangel arglistig verschwiegen oder
Garantie für Beschaffenheit der Sache
Welche Verjährungsfristen gelten bei Mängelansprüchen?
allgemein: 2 Jahre, ab Tag der Übergabe der Kaufsache
/zum Vgl.: Regelverjährung: 3 Jahre ab Jahr der Fälligkeit, Ablauf Ende eines Jahres)
Einzelheiten:
Bewegliche Sachen: 2 Jahre
Bauwerke, Bauteile: 5 Jahre
Rechtsmängel (wenn sich herausstellt, dass ein Dritter Rechte an Kaufgegenstand hat, aufgrund er dessen Herausgabe verlangen kann): 30 Jahre
arglistig verschwiegene Mängel: Regelverjährung statt Gewährleistungsverjährung
Was versteht man unter der “Rügelast beim Handelskauf”?
beiderseitiger Handelskauf = Verkäufer und Käufer beide Kaufleute
§377 HGB: Käufer muss Ware unverzüglich auf äußerlich erkennbare (also nicht versteckte) Mängel prüfen und dem Verkäufer ggf. sofortig melden (=”rügen”)
Bei nicht Überprüfung oder Nicht-Meldung: vollständiger Verlust Gewährleistungsansprüche
Was regelt das “AGB-Recht”?
1977: Einführung Schutzgesetz: “Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingung”
2002: Bei BGB-Reform ins BGB eingearbeitet
Schutz der/des Vertragspartner vor Missbrauch
AGB-Recht enthält keine AGBs sondern nur Regelung für AGB:
1. Einbeziehung: Was muss vorliegen, damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksamer Vertragsbestandteil geworden sind?
2. Inhaltskontrolle: Welche Arten von Klauseln sind möglich bzw. welche Arten von Klauseln sind im AGB unwirksam?
Bsp.: AGB-Klausel zur Ausschließung jeglicher gesetzlicher Gewährleistung —> unwirksam!
AGB-Recht gilt nicht für:
Arbeitsvertrag
gesellschaftsrechtliche Verträge
Verträge in Familien- und Erbrecht
AGB-Recht wirksam:
für alle Vertragsarten (auch für Kauf- und Werkverträge)
Wann liegt ein Lieferverzug vor?
Welche Rechte und Möglichkeiten hat der Käufer?
liegt vor, wenn Verkäufer nicht oder nicht rechtzeitig liefert und die Verzögerung zu vertreten hat (durch Verschulden)-> gesetzlich: “Verzögerung der Leistung”
Lieferdatum kalendermäßig festgehalten(bspw. “Lieferung im Mai”, “lieferung am 12.04.24”) = Terminkauf:
Lieferer gerät ohne Mahnung in Verzug
Lieferdatum nicht kalendermäßig festgelegt (z.B. “Lieferung ab Oktober”):
Käufer muss mahnen, d.h. den Verkäufer zur Lieferung der Ware auffordern
Rechte des Käufers:
Lieferung verlangen, d.h. auf Erfüllung des Vertrages bestehen
Schadensersatz wegen Verzugsschäden
Bei erfolgloser Fristsetzung hat Käufer zusätzliche Möglichkeiten:
Rücktritt vom Vertrag
“Schadensersatz statt der Leistung” verlangen
--> verschärfte Rechte bestehen auch bei absoluten Fixgeschäften (wenn Termin vereinbart und Einhaltung des Termins für Zustandekommen Vertrag entscheidend) und bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung des Lieferanten
meist Konventionalstrafen vereinbart, da Schadensersatzbeträge meist schwierig festzusetzen
Wann spricht man von einem “Zahlungsverzug”?
Welche Rechte hat der Verkäufer bei auftretendem "Zahlungsverzug”?
Zahlungsverzug = Käufer erfüllt Zahlungsverpflichtung innerhalb vertraglichen Fälligkeitsfrist nicht
kalendermäßig feststellbarer Zahlungstermin: in Verzug mit Ablauf des Fälligkeitstages
nicht kalendermäßig bestimmbare Zahlungstermine:
Verzug mit Mahnung oder
(unabhängig von mahnung) 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug
Rechte des Verkäufer:
Bestehen auf Vertragserfüllung (Zahlungserfüllung)
Schadensersatz wegen Verzögerung (z.B. Verzugszinsen)
Nach erfolgloser Fristsetzung oder Erfüllungsverweigerung:
Rücktritt von Vertrag
Schadensersatz statt Leistung
Was besagt die Definition des Begriffs “Firma” laut HGB?
Was muss die Firma zwingend beinhalten?
Firma eines Kaufmanns = Name, unter dem Kaufmann im Handel Geschäfte betreibt und Unterschrift abgibt (§17 BGB)
können entsprechend auch unter diesem Namen klagen/verklagt werden
Nur Kaufleute können Namen “firmieren”
Firmenname muss in Handelregister eingetragen werden
muss nicht der bürgerliche Name des Kaufmanns sein, kann fiktiv sein
über die Eintragung im Handelsregister der bürgerlichen Person zuzuordnen
Firma muss Unterscheidungskraft besitzen
Firma darf keine irreführenden Angaben enthalten (Verfahren vor Registergericht berücksichtigt Eignung zu Irreführung nur, wenn diese ersichtlich (§18 HGB)
Firma kann grundsätzlich bei Inhaberwechsel oder Namensänderung weiterhin geführt werden (§§21-31 HGB)
Firma muss gem. §19 HGB Rechtsformzusatz enthalten:
bei Einzelkaufleuten: Bezeichnung “eingetragener Kaufmann”/”eingetragene Kauffrau” oder allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insb. “e.K.”, “e.Kfm”/ “e.Kfr.”
offene Handelsgesellschaft: “offene Handelsgesellschaft” (OHG)
Kommanditgesellschaft: “kommanditgesellschaft” (KG)
Handelsregister
Wer hat Einblick?
Welcher Inhalt?
Was für Eintragungen?
Handelsregister gibt Auskunft über wichtige Rechtsverhältnisse und Bestimmungen bei Unternehmen; Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks
von Amtsgerichten öffentlich geführtes Register
informiert jeden über rechtliche Verhältnisse von Unternehmen; Kundmachung von Tatsachen, die für handelrechtlichen Geschäftsverkehr von Bedeutung (geschäftliche Verhältnisse o.Ä. der Firmen)
geregelt durch §§8-16 HGB
§9 I HGB: Einsichtnahme durch jedermann möglich
In Handelsregister einzutragen:
Firma
Niederlassungsort
Geburtsdatum
Zeichnung der Firma (=Originalunterschrift)
Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen:
Abteilung A: Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Abteilung B: Kapitalgesellschaften
Eintragungen öffentlich und in Internet (inkl. Schriftstücke), Abschriften möglich
rechtserzeugende Eintragungen (rechtsbegründend, konstitutiv):
= Rechtswirkung tritt erst durch Eintragung ein
Bsp.: Firmenmonopol aller eingetragener Unternehmungen, Kaufmannseigenschaft der Form- und Kannkaufleute, beschränkte Haftung des Teilhafters bei der KG
rechtsbezeugende Eintragungen (rechtserklärend, deklaratorisch):
= Rechtswirkung auch schon vor Eintragung eingetreten, wird nur durch Eintragung bestätigt
Bsp.: Kaufmannseigenschaft der Istkaufleute, Rechtsstellung des Prokuristen, Rechtsform der Personengesellschaften
Was regelt das HGB?
HGB = Handelsgesetzbuch, Grundlage des Handelsrecht
Regelt:
Wer ist Kaufmann?
Wozu dient das Handelsregister?
Welche Firma führt ein Kaufmann?
Welceh Gesellschaftsformen gibt es?
Wer muss Handelsbücher führen?
Was sind Handelsgeschäfte?
Achtung: Privatverkauf fällt nicht unter HGB sondern BGB!
Bsp.: Privater PKW-Verkauf
In welche Kategorien können Kaufleute eingeteilt werden?
Istkaufleute
betreiben Handelsgewerbe
benötigen kaufmännischen Geschäftsbetrieb, z.B. Industrie-, Großhandels-, größere Einzelhandelsbetriebe, Banken, Versicherungen
Kannkaufleute
gewerbliche Unternehmen, die keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb benötigen (kleine Handwerker, Kioskbetreiber, Kleingewerbetreibende, land-/forstwirtschaftliche Betriebe, die durch ihre Größe einen kaufm. Geschäftsbetrieb notwendig machen)
Eintragung in Handelsregister möglich nach HGB, dadurch erst Erwerb der Kaufmannseigenschaft
-> sind dann mit allen Vor- und Nachteilen unterworfen
Formkaufleute
gelten immer als Kaufleute (aufgrund Rechtsform)
sind dem HGB unterworfen
egal wie klein/groß Unternehmen, egal was Geschäftsgegenstand ist
nur die Gesellschaft als juristische Person besitzt Kaufmannseigenschaft nach HGB, NICHT die Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstand d. Unternehmen
Aktiengesellschaft, GmbH, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Genossenschaft
Was ist der Unterschied zwischen einer normalen Vollmacht (Handlungsvollmacht) und der Prokura?
Handlungsvollmacht ist beschränkbar -> Lieferanten haben Risiko, dass sich Geschäfte als unwirksam herausstellen
beschränkbarkeit bspw. auf Einkaufswert, bestimmte Handlungen
Prokura hingegen nur in Innenverhältnis (innerhalb Firma z.B.) beschränkbar, NICHT nach außen (Vollmachtsumfang gesetzl. geschützt)
- > Dritte (bspw. Lieferanten) tragen kein Risiko, dass sich Geschäfte als unwirksam rausstellen
-> Bsp.: Prokurist d. Firma bestellt Maschine für 800k, seine Vollmacht beschränkt sich lt. Geschäftsführer auf 500k -> Geschäft wirksam, da Vollmachtsumfang d. Prokura rechtlich geschützt; firmenintern kann es zu Sanktionen (z.B. Abmahnung, Eintrag in Personalakte) kommen
Umfang der Prokura
Wie ist der Begriff der “Prokura” definiert?
Was darf ein Prokurist?
Was darf ein Prokurist mit bes. Zustimmung?
Was darf ein Prokurist nicht?
Prokura = handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt (§§48-53 HGB)
ermächtigt nach §49 Abs. 1 HGB “zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen GEschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt”
Vollmacht nur innerhalb Firma reduzierbar, nach außen gesetzlich geschützte Vollmacht
-> Dritte (z.B. Lieferanten) können sich auf Wirksamkeit ihrer Geschäfte verlassen
für Übertretung intern festgelegten Vollmachten kann nur intern Sanktion(z.B. Abmahnung, Eintrag in Personalakte) erteilt werden
Prokurist darf alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen REchtsgeschäfte tätigen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt, bspw.:
Personal ein-/ausstellen
anderen Angestellten Handlungvollmacht erteilen (nur HV, nicht Prokura!)
Darlehen aufnehmen und einräumen
befremdliche Verbindlichkeiten übernehmen
in neue Branchen gehen, ggf. alten Geschäftszweig ändern
Zweigniederlassungen errichten/schließen
Verlegung des Geschäftssitzes
Rechte der Handelsgesellschaft gegenüber den Gesellschaftern wahrnehmen
Unternehmen und Beteiligungen erwerben
Mitgliedschaftsrechte aus Beteiligungen ausüben (z.B. Stimmrecht, Auskunftsrecht)
einseitige Rechtsgeschäfte vornehmen (Kündigungen, Anfechtungen, Optionsrechte ausüben) -> Ausweisen durch Handelsregisterauszug möglich
Gerichtsverfahren führen und Prozessvollmacht erteilen
Prokurist benötigt besondere Zustimmung für Veräußerung und Belastung von Immobilien
Prokurist darf nicht:
Bilanz- und Steuererklärungen unterschreiben
Handelsregistereintragungen anmelden
Insolvenz anmelden
Geschäft verkaufen
Selbst Prokura an andere verteilen
Gesellschafter aufnehmen
Wer darf die Prokura erteilen und ab wann gilt diese?
Nur der Kaufmann darf die Prokura erteilen
muss ausdrücklich (also schriftlich oder mündlich) erteilt werden
im Innenverhältnis gültig ab Erteilung
im Außenverhältnis gültig ab Handelregistereintrag
Welche Arten der Prokura gibt es?
Einzelprokura
eine Person allein vertretungsberechtigt
Unterschrift: ppa
Filialprokura
Prokuravollmacht auf eine oder mehrere Filialen oder Geschäftsstellen beschränkt
Gesamtprokura
mehrere Personen vertreten gemeinschaftlich, sie können nur gemeinsam handeln
Unterschrieben wird jeweils mit ppa
Wie kann die Prokura beendet werden?
Die Prokura erlischt
mit Beendigung des Rechtsverhältnisses mit dem sie verbunden ist
durch freiwillige oder zwangsweise Auflösung des Geschäfts
bei Wechsel Geschäftsinhaber (nicht bei Tod des Geschäftsinhabers)
durch Widerruf von Seiten des Geschäftsinhabers
Erlöschen der Prokura muss in Handelsregister eingetragen werden
Arten der Handlungsvollmacht
Einzelvollmacht
berechtigt zu Durchführung einzelnes Rechtsgeschäft
Bsp.: Einzug quittierter Rechnung, Verkauf Kraftwagen, Einstellung eines Mitarbeiter
-> Vollmacht gilt nur für einzelnen Fall
Unterschrift: zum Namen seines Auftraggebers mit seiner Unterschrift und Zusatz “i.A.”
Artvollmacht
berechtigt zu Durchführung bestimmte Art von Rechtsgeschäften, die üblich in Handelsgewerbe
Bsp.: Kassierer, Einkäufer, Verkäufer, Reisende, Schalterbedienstete
Generalvollmacht
auch: allgemeine Handlungsvollmacht
Bevollmächtigte darf alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte eines bestimmten Handelsgewerbes betreiben
besondere Ermächtigung benötigt für:
Veräußerung oder Belastung von Grundstücken
zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten
zur Aufnahme von Darlehen
zur Prozessführung
z.B.: Filialleiter, Geschäftsführer
Unterschrift: zum Namen seines Auftraggebers mit seiner Unterschrift und Zusatz “i.V.”
Wie wird Handlungsvollmacht erteilt und von wem?
Handlungsvollmacht kann schriftlich oder mündlich erteilt werden (auch stillschweigend durch Duldung bestimmter Handlungen)
nicht ins Handelsregister eingetragen
kann erteilt werden von Prokuristen oder Kaufleuten
Wie kann eine Handlungsvollmacht beendet werden?
Handlungsvollmacht erlischt:
mit Beendigung Rechtsverhältnis mit dem sie verbunden ist
durch freiwillige oder zwangsweise Auflösung des Geschäftes
durch Widerruf von Personen, die Vollmacht erteilen können
bei Wechsel Geschäftsinhaber i.d.R. nur, wenn neuer Geschäftsinhaber Vollmacht widerruft
bei Einzelvollmacht nach Durchführung Auftrag
Was ist der Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft (bzw. juristischen Personen allgemein)?
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften (juristische Personen allgemein)
Gesellschafter (min. 1) gründen eine “Künstliche” Person (= Gesellschaft)
selbstständig rechtsfähig (jur. P. hat Rechte und Pflichten)
eigenes Vermögen
eigener Vertragspartner
wenn Klage gegen Kapitalgesellschaft dann nur gegen Gesellschaft, auch Vollstreckung nur auf Gesellschaftsvermögen
Gesellschafter haften nicht persönlich, nur wenn keine Einlage erbracht oder wieder entnommen kann es zur persönlichen Haftung d. Gesellschafter kommen
“mit beschränkter Haftung” —> von Gesellschaftern eingezahltes Gründungskapital (Einlagen) in Gesellschaftsvermögen wird wie Eigenkapital behandelt -> Bei Insolvenz ist Einlage verloren, kann nicht als Gläubigerforderung angemeldet werden
Was versteht man unter einem “Einzelunternehmen” und welche Vorschriften gibt es?
Einzelunternehmen = Unternehmen, das von einem einzelnen Unternehmer persönlich verantwortlich geleitet wird
Vorschriften:
Gründungsvorschriften, Rechtspersönlichkeit
Gründer muss natürliche Person sein
Gründung erfolgt formlos durch Aufnahme Geschäfte des Unternehmers
Gewerbeanmeldung nur deklatorischen Charakter
Ab bestimmter Größe des Unternehmen Eintragung in Handelsregister gem. §1 HGB notwendig
betrifft nur Frage d. Kaufmannseigenschaft, nicht Vorraussetzung für Entstehung Einzelunternehmen
Firma der Unternehmung
sofern Unternehmer freiwillig oder pflichtgemäß /gem. §1 HGB) in Handelsregister eingetragen -> unterliegt Regelung der Firmennamen
typische Rechtsformzusätze: eingetragener Handelskaufmann —> “e.K.”, “eKfm.” “eKffr.”
Eigenkapitalausstattung
Eigenkapital von Unternehmer allein
kein Mindestgründungskapital
Gründungskapital können Geld- oder Sachwerte sein
Haftungsumfang
Unternehmer haftet mit gesamtem Vermögen
Betriebs- und Privatvermögen
Kreiditwürdigkeit
Kreditwürdigkeit sehr hoch aufgrund persönlicher Haftung
richtet sich allerdings nach jeweiligen Vermögensverhältnissen des Unternehmers
Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht
Unternehmer hat alleinige Geschäftsführung
in Entscheidungen frei und ungebunden
nur Geschäftsführer vertritt Unternehmung nach außen
Gewinn- und Verlustverteilung
Unternehmer trägt alleine Gewinn und Verlust
Besteuerung
Unternehmer unterliegt mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb der Einkommenssteuer
entweder “Einkünfte aus Gewerbebetrieb/selbstständiger Arbeit/Land- und Forstbetrieb”
Vorteile der Einzelunternehmung
Einzelunternehmer hat alleinige Entscheidungsbefugnis -> ermöglicht schnelle Entscheidungen und rasche Entscheidungen auf neue Gegebenheiten
Meinungsverschiedenheiten ausgeschlossen
Einzelunternehmer muss Gewinn nicht teilen
Was sind Nachteile einer Einzelunternehmung?
Einzelunternehmer muss Eigenkapital alleine aufbringen -> begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten
kann notwendige oder gewünschte Betriebserweiterungen verhindern
Einzelunternehmer trägt alleiniges Verlustrisiko
Einzelunternehmer haftet auch mit Privatvermögen für Unternehmensschulden
Gefahr von Fehlentscheidungen größer als bei Gesellschaftsunternehmen
Was versteht man unter einer Personengesellschaft?
Zusammenschluss von 2 oder mehr Personen
Gründe für Zusammenschluss:
Erhöhung Eigenkapital
Verteilung Arbeitslast
Ausschaltung Konkurrenz
Erhöhung Kreditwürdigkeit
persönliche Gründe (Alter, Tod, Familienverhältnisse)
Aufgabenteilung nach Eignung
Was versteht man unter einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts?
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts = GbR
Regelung durch Abschnitt “Gesellschaft” (§705ff BGB) des BGB
Grundform aller sog. Personengesellschaften (KG, OHG, stille Gesellschaft)
“Gesellschaft” im Sinne BGB:
mehrere Parteien (Gesellschafter) verpflichten sich gegenseitig vertraglich die Erreichung gemeinsamen Ziels zu fördern
beschließen zwei oder merh Parteien, Unternehmen zu gründen, entsteht unmittelbar (formlos und automatisch) GbR
Wird GbR in Handelsregister eingetragen um Kaufmannseigenschaft zu erlangen -> Entstehung OHG (nicht mehr GbR)
Bsp.: Gewerbeunternehmen, freiberuflicher Bereich (Sozietäten bei Arzt, Archtitekt, Rechtsanwalt)
Gründungsvorschriften
zur Gründung min. 2 Personen
Vertrag regelt Ziel und Pflichten, kann formlose Vereinbarung sein (auch mündlich oder konkludent)
GbR benötigt keinen Handelsregistereintrag (könnte bei Eintragung nicht mehr als GbR agieren, nur noch als OHG)
Rechtspersönlichkeit
mit Vereinbarung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht keine eigenständige rechtliche Person
Verbund gemeinsam auftretender, persönlich haftender Unternehmer
sind letztlich auch Inhaber von Rechten und Pflichten
Eigentümer des Unternehmensvermögen
GbR nach neuer Rechtssprechung “beschränkte Rechtspersönlichkeit” -> weil unter nach außen verwendetem Geschäftsnamen klagen/verklagt werden kann
GbR führt keine Firma
Gründungskapital nicht vorgeschrieben
Einlage ist begrifflich nicht möglich
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit gesamten persönlichen Vermögen und gemeinsamem Betriebsvermögen (Gesellschaftsvermögen)
persönliche Haftung für Vertragsschulden und sonstige Schulden besteht über Ende des konkreten Betriebs fort, da sie personenbezogen ist
Kreditwürdigkeit
sehr gut, da Gläubiger nicht nur auf Unternehmensvermögen sondern auch auf Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen kann
alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet -> gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter
Ausnahme: Wenn in Gesellschaftsvertrag vereinbart dass ein Gesellschafter alleine Entscheidungen fällen darf (Einzelgeschäftsführung)
wenn nichts anderes vereinbart: Gesamtvertretungsmacht:
Gesellschafter können nur durch gemeinschaftliches Auftreten Gesellschaft wirksam vertreten
Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass jeder oder bestimmte G. Vollmacht besitzt um Gesellschaft nach außen vertreten oder Rechtsgeschäfte zu schließen
Gewinn und Verlust werden nach Köpfen verteilt, sofern nichts Abweichendes vereinbart
erfolgt bei jedem einzelnen Gesellschafter mit seinem Gewinnanteil
Was versteht man unter einer “Offenen Handelsgesellschaft”?
= in Handelsregister eingetragene GbR (gewerbliche GbR)
Ab bestimnmter Betriebsgröße erreicht gewerbliche GbR Kaufmannseigenschaft -> Zuweisung Kaufmannseigenschaft erst bei Eintragung in Handelsregister
Kernvorschriften (§105 Abs. 3 HGB, §105ff HGB: modifizierende und zusätzliche Vorschriften):
unbeschränkte Haftung (Gesellschafter haften mit gesamten Betriebs- und Privatvermögen
Gesellschaftszweck: gemeinschaftlicher Betrieb eines Handelsgewerbes, stellt ursprüngliche Form des gemeinsamen Wirkens und Arbeitens von Kaufleuten dar
Gesellschafter engagieren sich mit vollen Einsatz (arbeits-, kapital-, haftungsmäßig)
Vertrag regelt Ziel und Pflichten, kann formlose Vereinbarung sein (auch mündlich); sollte aus Beweisgründen schriftlich vorliegen
Handelsregistereintrag notwendig
kein vorgeschriebenes Mindestkapital
(Rechtspersönlichkeit
GbR nach neuer Rechtssprechung “beschränkte Rechtspersönlichkeit” -> weil unter nach außen verwendetem Geschäftsnamen klagen/verklagt werden kann )
Firmenname muss Zusatz enthalten, der Rechtsform der oHG deutlich macht —> “oHG” gebräuchlich
Jeder Gesellschafter verpflichtet zu in Gesellschaftsvertrag festgehaltenen Kapitaleinlage:
Bar (Geldwert)
Sachwert (Maschinen, Gebäude, Einrichtungen, KfZ)
Rechtswerte (Patente, Titel)
persönliches Eigentum an eingebrachtem Kapital erlischt -> wird zu gemeinschaftlichem Eigentum, über das gemeinschaftlich verfügt wird (“Gesamthandsvermögen”)
—> genau wie GbR, keine Sonderregelungen für HGB
Haftung ist:
unbeschränkt: Jeder Gesellschafter haftet mit Betriebs- und Privatvermögen
direkt und primär: Jeder Gläubiger kann sich unmittelbar an einzelnen Gesellschafter wenden
solidarisch: Jeder Gesellschafter haftet für alle Schulden der Gesellschaft
Bei Eintritt haftet jeder Gesellschafter auch für Schulden, die bereits bei Eintritt vorhanden
Bei Ausscheiden haftet Gesellschafter noch für 5 Jahre für die bei seinem Austritt vorhandenen Verbindlichkeiten
da oHG noch größer als GbR, noch höherere KW
jeder Gesellschafter verpflichtet zu Führung der Geschäfte, persönliche Leistung der Dienste
laut HGB jeder Gesellschafter allein zur Geschäftsführung berechtigt in Innenverhältnis
-> solange keine andere Festlegung in Gesellschaftsvertrag oder außergewöhnliche Geschäfte
nach außen: Jeder Gesellschafter hat Einzelvertretungsvollmacht
Wenn nicht anders in Gesellschaftsvertrag bestimmt, laut HGB:
Jeder Gesellschafter erhält erst 4% Verzinsung seines Kapitalanteils, restlicher Gewinn nach Köpfen verteilt
Verlust nur nach Köpfen verteilt
In Praxis allgemein vertraglich anders geregelt
Vorteile einer oHG
unkomplizierte Gründung
kein Mindestkapital erforderlich
gut geeignet für gemeinsames Unternehhmen mit geringem Risiko
außerordentlich hohe Kreditwürdigkeit
geeignet für kleine und mittlere Gewerbebetriebe, wenn Gewinn/Erfolg abhängig von persönlichen Einsatz der Gesellschafter
geeignet für Familienunternehmen mit hohem Fremdkapital
Nachteile einer oHG
enge Zusammenarbeit und nötiges Vertrauensverhältnis/Einigkeit in vielen Punkten kann zu heftigen Streitigkeiten führen
können Auflösung nach sich ziehen
umnfangreiche Haftung für alle Mitgesellschafter bedrohend für eigenes Vermögen
Buchführungspflicht kraft Rechtsform
Was zeichnet eine Kommanditgesellschaft aus?
Sonderform der OHG (§161 Abs.1 HGB)
“Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (Komplementäre)”
ein oder mehrere Komplementäre: keine Beschränkung der Haftung ( Haften mit Privat- und Gesellschaftsvermögen)
ein oder mehrere Kommanditisten: Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf Betrag seiner Gesellschaftseinlage
-> Einlage nicht als Darlehen, in Fall von Insolvenz oder Rechtsstreit Einlage “verloren”
-> Höhe der Einlage muss in Handelregister vermerkt sein, auch ausschlaggebend für Berechnung Gewinnanteile
-> Haftung restlicher Gesellschafter wie bei OHG, es sei denn nur ein weiterer Gesellschafter, dann wie Einzelunternehmer
zur Gründung min. 2 Personen, davon min. 1 Komplementär (Vollhafter) und min. ein Kommanditist (Teilhafter)
Vertrag regelt Ziel und Pflichten, kann formlose Vereinbarung sein (auch mündlich)
Firmenname muss Zusatz enthalten, der Rechtsform der Kommanditgesellschaft deutlich macht —> “KG” gebräuchlich
(persönliches Eigentum an eingebrachtem Kapital erlischt -> wird zu gemeinschaftlichem Eigentum, über das gemeinschaftlich verfügt wird (“Gesamthandsvermögen”))
Komplementäre: haften unbeschränkt mit gesamten persönlichen Vermögen und gemeinsamem Betriebsvermögen (Gesellschaftsvermögen)
bei mehrerern Teilhaftern: Haftung wie bei OHG -> unbeschränkt/direkt und primär/solidarisch
sehr gut, da Gläubiger nicht nur auf Unternehmensvermögen sondern auch auf Privatvermögen der Komplementäre zugreifen kann
Geschäftsführung und Vertretung: nur Komplementär (Geschäftsführungsbefugnis), Befugnis, im Außen zu vertreten
bei mehreren Komplementären: jeder Komplementär allein zur Geschäftsführung berechtigt in Innenverhältnis
Kommanditist:
nur Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften (z.B. Grundstücksverkauf)
Kontrollrecht der Geschäftsbücher 1x/Jahr bei Jahresabschluss
Jeder Gesellschafter erhält erst 4% Verzinsung seines Kapitalanteils, restlicher Gewinn “angemessen” verteilt-> Beachtung höheres Risiko und mehr Arbeitsleistung d. Komplementärs
Verlust angemessen aufzuteilen
Vorteile einer Kommanditgesellschaft
Erweiterung der Kapitalbasis durch Aufnahme von Kommanditisten in KG
ohne Beeinträchtigung Geschäftsführung
Teilhafter hat ohne Haftungsgefahr Chance, sich an Gewinn zu beteiligen durch Kapitaleinlage
Geeignet für kleinere und mittlere sowie Familienunternehmen
-> durch klare Struktur der Geschäftsführung evtl. weniger Chance auf Streitigkeiten
Nachteile einer Kommanditgesellschaft
volle persönliche Haftung der Komplementäre
Vorteile einer “Gesellschaft des bürgerlichen Rechts”
keine Buchführungspflicht kraft Rechtsform
Geeignet für zeitlich begrenzte Geschäfte, die kein Handelsgewerbe darstellen
Nachteile einer “Gesellschaft des bürgerlichen Rechts”
volle persönliche Haftung aller Gesellschafter
“Mithaftung” für die Mitgesellschafter (hohes Risiko!")
Was versteht man unter einer Kapitalgesellschaft?
Entstehen durch Zusammenschluss von Kapital
sind juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit (Rechte und Pflichten, eigenes Vermögen, haftet ggü. Gläubigern nur mit diesem Vermögen)
Verteilung Unternehmungsfunktionem auf unterschiedliche Organe:
Beschlussorgan: gebildet von Eigenkapitalgebern (Gesellschafterversammlung, Aktionärsversammlung)
Leitungsorgan: z.B. Gmgh-Geschäftsführer oder AG-Vorstandsmitglieder
Kontrollorgan: Aufsichtsrat
Was ist eine “Aktie”?
Wie werden Aktien kategorisiert?
Was wird zur Berechnung der Dividenden benötigt?
Aktie = Urkunde über Beteiligung an einer AG, also den Gesellschaftsanteilen
Nennbetragsaktien: Gekoppelt an Nennbetrag, min. 1€
Stückaktien: nicht an Nennbetrag gekoppelt, in gleichem Umfang an Grundkapital beteiligt
Für Berechnung der Dividende (Gewinnanteilberechnung) und Stimmanteilberechnung:
für Nennbetragsaktien: Summe der Nennbeträge (im Verhältnis zum Gesamtkapital)
für Stückaktien: die Anzahl der Aktien
Was ist ein “Vorstand” (in Kapitalgesellschaften)?
Vorstand = geschäftsführungsbefugte und bevollmächtigte Leitungsorgan, entspricht Geschäftsführer der GmbH oder Vorstand eines Vereins
Satzung sieht Anzahl der Vorstände vor; mindestens einen
bei mehreren Vorständen im Zweifel: Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und Gesamtvertretungsmavcht
Was ist ein “Aufsichtsrat” (in Kapitalgesellschaften)?
Aufsichtsrat = Überwachungsorgan, zwischengeschaltet zw. Vorstand und Hauptversammlung
Bestellt Vorstand und beruft ihn ab
Zusammengesetzt aus Arbeitnehmervertretern und Aktionärsvertretern
Was ist die “Hauptversammlung” (in einer Aktiengesellschaft)?
Hauptversammlung = beschließendes Organ, Versammlung der Aktionäre
entspricht der Gesellschafterversammlung der GmbH oder Mitgliederversammlung bei Verein
kann den Vorstand NICHT direkt abbestellen
Wahl des Aufsichtsrates zusammen mit Arbeitnehmern der Unternehmung
Abstimmung nach Aktiennennbeträgen
Tagung 1x/Jahr
Welche Rechte hat der Aktionär (Inhaber einer Aktiengesellschaft)?
Recht auf Anteil an Bilanzgewinn (Dividende)
Recht auf Teilnahme an Hauptversammlung
Stimmrecht in Hauptversammlung
Auskunftsrecht über Geschäftsangelegenheiten, soweit sie zur Beurteilung eines Tagesordnungspunktes notwendig sind
REcht auf Bezug neuer (junger) Aktien
Recht auf Anfechtung eines HV-Beschlusses wegen Rechtsverletzung oder Satzungsverletzung
Was sind Merkmale einer Aktiengesellschaft?
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Grundkapital in Aktien zerlegt
Haftung der Aktionäre: Beschränkt auf Einlage; AG haftet als jur. P. mit Betriebsvermögen
Schulden, die die AG eingeht sind Schulden der AG, nicht der Aktionäre
Gesellschaftsvertrag = Satzung (muss notariell beglaubigt werden)
Notwendiges Grundkapital: 50.000€
Mindestnennwert pro Aktie 1€ oder Stückaktie
Kreditwürdigkeit: gut, da AG = größte Unternehmensform, gesetzlich verpflichtet Rücklagen zu bilden
Organe:
Vorstand (Leitungsorgan = Geschätsführung, hat Vertretungsmacht)
Hauptversammlung
Aufsichtsrat (Kontrollorgan, überwacht GF)
Umfangreiche Vorschriften zu Buchführung und Publizität
Jahresüberschuss verwendet für Bildung gesetz. verbindliche Rücklagen, restlicher Überschuss: Gewinnverteilung als Dividende pro Aktie
für Nennbetragsaktie: Summe der Nennbeträge (in verhältnis zu Grundkapital)
für Stückaktien: Anzahl Aktien entscheidend
Verluste werden aus Rücklagen gedeckt oder als Vortrag in nächstes Geschäftsjahr übernommen
AG unterliegt Körperschaftssteuer
Vorteile einer Aktiengesellschaft
Beschränkte Haftung
Sehr gute Möglichkeit der Eigenkapital-Beschaffung
geeignet für große Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf
Nachteile einer Aktiengesellschaft
Anforderungen an Mindestkapital (50.000€)
Sehr hohe Gründungskosten
Strenge Publizitäts- und Prüfungsvorschriften
Bedeutung “Gesellschaft mit beschränkter haftung”
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person, nach Eintragung in Handelsregister)
Haftung der Gesellschafter auf Einlage beschränkt
Notwendiges Stammkapital: 25.000€ (bei Gründung muss Hälfte eingezahlt werden)
mindestens eine Person, Gesellschafter können sein: natürliche, juristische Personen, rechtsfähige Gesellschaften
Geschäftsanteil = von einem Gesellschafter übernommener Anteil an Stammkapital
Bemessungsgrundlage Gewinnverteilung und Stimmrecht
Gesellschaftsvertrag = Satzung (Inhalt: Firma, Sitz, Gesellschaftsgegenstand der GmbH, Höhe Stammkapital, Übernahme Stammeinlagen durch Gesellschafter), muss notariell beglaubigt sein
Geschäftsführer
natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person (eine oder mehrere Personen)
Geschäftsführungsbefugnis
führen Geschäfte nach Weisungen Gesellschafterversammlung und in Rahmen von Gesetz und Satzung durch
Vertretungsmacht, “gesetzlicher Vertreter” der Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Dritten (Vertretungsmacht gegenüber Dritten unbeschränkt und unbeschränkbar)
Gesellschafterversammlung
beschließendes Organ
für alle Angelegenheit der GmbH zuständig (auch für Berufung, Entlastung, Abbestellung GF)
(Aufsichtsrat, bei mehr als 500 Arbeitnehmern, Überwachung der GF)
Pflichten:
Buchführungspflicht
Pflicht zur Erstellung Jahresabschluss und Prüfung
Publizitätspflicht (Umfang je nach Größe Gesellschaft)
Gewinnverteilung: im Verhältnis der Geschäftsanteile
Haftung:
GmbH Haftet mit Gesellschaftsvermögen (Gläubiger können nur auf Vermögen der GmbH zugreifen)
Privatvermögen der Gesellschafter nicht von Haftung betroffen -> sofern Einlage des Gesellschafter eingezahlt und nicht vorzeitig entnommen; ansonsten haftet Gesellschafter in Höhe seiner Einlage
geringe Kreditwürdigkeit, da Haftungsbeschränkung
Besteuerung: Körperschaftssteuer
Unterform: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) = Mini Gmbh, kein Gründungskapital bzw. 1€
keine Sacheinlagen zulässig, muss sofort in voller Höhe in Bar
min. 25% d. Jahresüberschuss in Rücklage gespart
Wenn angesammelte Rücklage inkl. ursprünglichem Stammkapital Summe von 25.000€ übersteigt:
Kapitalerhöhungsbeschluss durch Gesellschafter möglich: Befreit von Rücklagenbildung
Änderung Firmierung zu “Gmbh”
Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Relativ hohe Flexibilität bei Regelungen wie Gesellschaftsvertrag (Satzung)
gut geeignet für alle Unternehmensgrößen/Branchen
Nachteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Anforderungen bzgl. Mindestkapital (25.000€)
Hohe Gründungskosten, formale Vorschriften
Publizitätspflicht
Vorteile einer eingetragenen Genossenschaft
haftet nur mit Gesellschaftsvermögen (obwohl Mindesthaftungssumme nicht vorgeschrieben)
nicht von Personen der Mitglieder abhängig da durch Eintragung Kaufmanns-Eigenschaften
Nachteile der eingetragenen Genossenschaft
Bindung an Selbsthilfezweck
Einschränklung der Geschäftsfähigkeit: Alles, was nicht Selbsthilfezweck dient kann nicht Geschäftszweck sein
Austritt aus eG nur zu Ende Geschäftsjhar möglich
Eigenschaften der eingetragenen Genossenschaft
Gesellschaft mit nicht beschränkter Mitgliederzahl
Ziel: Förderung ihrer Mitglieder in Form eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes (Selbsthilfezweck)
eG = juristische Person mit Kaufmanns-Eigenschaften
Mitglieder: mindestens 3 (früher: 6) Personen oder Gesellschaften
schriftlicher Gesellschaftsvertrag (Statut)
Eintragung in Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts
Vermögen setzt sich zusammen aus Einlagen der Mitglieder (Geschäftsanteile), idR Geldleistungen
Haftung: nur mit Betriebsvermögen
die Generalversammlung (§43 GenG)
Gesamtheit der Genossenschafts-Mitglieder
wählt Aufsichtsrat
entscheidet per Beschluss über Führung der Geschäfte und Gewinnverteilung
den Aufsichtsrat (§9 GenG)
ab 20 Mitgliedern
Überwachung Vorstand
den Vorstand (§9 GenG)
geschäftsführendes Organ
Vertretung der eG nach außen
gewähllt von Aufsichtsrat oder Generalversammlung, je nach Statut
Was regelt das Wirtschaftsverwaltungsrecht?
Staat nimmt Einfluss auf wirtschaftlichen Prozesse
Hauptziele:
Gefahrenabwehr
Lenkung und Abwehr wirtschaftlicher Prozesse
Regelung der AUfgaben und Befugnisse der Verwaltung und Rechte und Pflichten der Beteiligten an Wirtschaftsprozess
Wichtigste Materien:
gewerbliche Ordnung
Subventionsrecht
Was bedeutet der Begriff der Gewerbefreiheit?
Grundsatz der Gewerbefreiheit (§1 GewO):
Betrieb eines Gewerbes für jedermann gestattet, soweit durch GewO nicht vorgeschriebene Ausnahmen oder Beschränkungen
subjektiv-öffentliches Recht für jedermann zur Eröffnung Gewerbe oder Fortsetzung bestehendes Gewerbe
vielfältige Einschränkungen der Gewerbefreiheit v.a. zur Einhaltung der Gefahrenabwehr:
nicht nur durch GewO sondern auch durch Bundesgesetze wie:
Gaststättengesetz
Personenbeförderungsgesetz
Handwerksordnung
Wie ist der Begriff eines Gewerbes definiert?
von Bundesverwaltungsgericht geformt, nicht in GewO geregelt:
“jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit”
ausgenommen Urproduktion, freie Berufe, bloße Verwaltung eigenen Vermögens
Was beinhaltet die gewerbliche Anzeigenpflicht?
bei Beginn selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbe muss dies bei für Ort zuständiger Behörde gemeldet werden (§14 I GewO)
Anzeige dient der behördlichen information über Zahl und Art der stehenden Gewerbe
Gewerbeschein:
Gewerbetreibende erhält auf Anzeige des Betriebes/Gewerbe innerhalb von 3 Tagen Bescheinigung = Gewerbeschein
Bestätigung der Anmeldung
Ersetzt nach anderen Vorschriften erforderliche Erlaubnis oder Genehmigung nicht
Gewerbeuntersagung
§35 GewO: Ausübung Gewerbe ganz oder teilweise zu untersagen wenn Tatsachen vorliegen, welche Unzuverlässigkeit d. Gewerbetreibenden/zur Leitung beauftragten Person in Bezug auf Gewerbe dartun
wenn zu Schutz der Allgemeinheit oder Beschäftigter erforderlich
Gewerbeuntersagung:
notwendiges Mittel für gewerberechtliche Aufsicht und Kontrolle
v.a. dann von Bedeutung wenn Zugang zu Gewerbe nicht geknüpft an Erlaubnis/Genehmigung
tritt zurück, wenn für Gewerbe besondere Untersagungsvorschriften bestehen
Was bedeutet die “Zuverlässigkeit” eines Gewerbetreibenden?
wesentliche Vorraussetzung für Gewerbeausübung
an Person gebundene subjektive Vorraussetzung
Unzuverlässig = jeder, der mit Gesamteindruck seines Verhalten nicht Gewähr für ordnungsgemäßen Betrieb des Gewerbe bietet
Was bedeutet der “ordnungsgemäße” Betrieb?
Gewerbetreibende sorgt für alle erforderlichen Maßnahmen zu:
Schutz und Sicherheit der Allgemeinheit
Beachtung aller für Gewerbe einschlägigiger Gesetze und Vorschriften
Warum gibt es eine gewerberechtliche Genehmigung und in welche Kategorien wird diese unterteilt?
Grund für Genehmigung: Anzeigenpflicht und Gewerbeuntersagung reichen oft nicht zur rechtzeitigen Gefahrenerkennung und -abwehr aus
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
gewünschtes Gewerbe bleibt verboten bis Erteilung entsprechender Erlaubnis
Erteilung erfolgt schriftlich
Unterscheidung Erteilung d. Erlaubnis nach Vorraussetzungen in:
Persönliche Erlaubnis (Personalkonzession)
Erlaubnis abhängig von Eigenschaften und Fähigkeiten der Person des Gewerbetreibenden
bspw.: Zuverlässigkeit, Sachkunde, Gesundheit
Dringliche Erlaubnis (Sachkonzession)
Erlaubnis bezieht sich auf
Gewerbebetrieb als solches,
Lage des Gewerbebetriebes
räumliche Beschaffenheit
Umweltverträglichkeit
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Wie unterscheiden sich stehende Gewerbe von Reisegewerbe und Marktgewerbe?
Stehendes Gewerbe:
Grundform des Gewerbe
Messe-, Ausstellungs-, Marktgewerbe:
Sonderkategorie gewerblicher Tätigkeiten
Priviligiert in Vergleich zu stehendem Gewerbe, um Marktfreiheit zu erhalten
Reisegewerbe:
stärker reglementiert, da Gefahren für Kunden höher
Was besagt das Gaststättengesetz bezüglich der gesetzlichen regelung und der gesetzlichen Erlaubnis?
Begriff und gesetzliche Regelung:
stehendes Gewerbe
Verabreichung zubereitete Speisen und Getränke zu Verzehr an Ort und Stelle (Schank- bzw. Speisenwirtschaft)
Beherbergung von Gästen (Beherbergungsbetrieb)
wenn Betrieb für jedermann oder für bestimmte Personenkreise zugänglich
Gesetzliche Erlaubnis:
Bedarf einer Erlaubnis (§2 I GastG)
Vorraussetzungen für Erteilung (§4 GastG):
personengebunden:
Zuverlässigkeit
Nachweis notwendiger Kenntnisse
sachgebunden:
Lage
Beschaffenheit
Ausstattung der Betriebsräume
—> gemischte Konzession
Was bedeutet der Begriff des Handwerks und welche gesetzliche Ordnung ist damit verbunden?
Welche Bedeutung hat die Handwerksreform 2003?
§1 HandwO: Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nur durch in Handwerksrolle eingetragene Person
Handwerksrolle: Verzeichnis der örtlichen Handwerkskammer; Einträge der Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke mit zu betreibendem Handwerk; Eintragung abhängig von Bestehen der Meisterprüfung
Handwerksreform 2003:
(größtenteils) Abbau Meisterzwang
vorher: Meister = Vorraussetzung für Eintragung Betrieb in Handwerksrolle und damit Berufszugang für 94 Handwerke
nach Reform: 41 zulassungspflichtige Handwerke, 53 zulassungsfreie Handwerke
Vorraussetzungen für Zuordnung zu zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben:
Zuordnung der Zulassungspflichtigkeit abhängig von Gefahrenneigung der Handwerke
muss sich um einen in der Liste aufgeführten Gewerbebetrieb handeln
der handwerksmäßig betrieben wird
und ein Gewerbe umfasst, das in Anlage A der HandwO aufgeführt ist
Was versteht man unter dem Begriff der “Subvention”?
Begriff:
Subventionen = staatliche Zuwendungen des Staates zur Förderung bestimmten sozial-, wirtschafts-, oder gesellschaftspolitisch erwünschten Verhalten der Bürger
Was versteht man unter einem Verkehrsgewerbe?
Welche Genehmigungspflichten bestehen dahingehend?
öffentlich-rechtliche Vorschriften für gewerbliche Beförderung von Personen zu Land, auf Wasser, in der Luft:
Wirtschaftszweig wird wegen hohem Gefahrenpotential separat geregelt, darunter zählen folgende Gesetze:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Güterkraftverkehrsgesetz (GükG)
Allgemeines Eisenbahngesetz
Luftverkehrsgesetz
Gesetz über Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Genehmigungspflichten:
alle genannten Verkehre bedürfen staatlicher Erlaubnis; stellvertretend:
Gewerblicher Güterkraftverkehr:
erlaubnispflichtig nach §3 I GükG
Vorraussetzungen für Erteilung Erlaubnis:
Fachliche Eignung
Gewährleistung finanzieller Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Gewerbliche Personenbeförderung
erlaubnispflichtig nach §2 I PBefG
Vorraussetzungen für Erteilung Genehmigung:
Gewährleistung Sicherheit
Gewährleistung Leistungsfähigkeit des Betriebes
Für was werden Steuern verwendet?
Wie werden die drei wichtigsten Steuern aufgeteilt?
Steuern = wichtigste Einnahmequelle des Staates
weitere Einnahmequellen: Gebühren, Beiträge, Anleihen, Strafen, Spenden, Einkünfte aus staatlicher Wirtschaftstätigkeit
Verwendung von Steuern:
Zur Finanzierung des Haushaltsplans
Deckung der Ausgaben des Staates:
Sozialleistungen
Verteidigung
Bildung und Wissenschaft
Verkehr
Verwaltung
wichtigste Steuern: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer (Gemeinschaftssteuer) -> werden aufgeteilt auf:
Bund, Land, Gemeinden
Wie kann man Steuern nach Ertragseinheit (wem fließen sie zu) kategorisiert werden?
Bundessteuern
Versicherungssteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Branntweinsteuer, Solidaritätszuschlag, Tabaksteuer, KFZ-Steuer
Landessteuern
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer, Biersteuer
Gemeindesteuern
Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer
Gemeinschaftssteuer
Einkommenssteuer( dazu gehören auch Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer), Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer
Was versteht man unter dem vertikalen Finanzausgleich?
Verteilung der Gemeinschaftssteuern auf Bund und Länder
Was versteht man unter dem horizontalen Finanzausgleich?
Umverteilung der Länderanteile der Gemeinschaftssteuern unter den Ländern
zu Ausgleich verschiedener Ertragskraft
Einteilung von Steuern nach Gegenstand der Besteuerung
Einteilung von Steuern in direkte und indirekte Steuern
Direkte Steuern:
Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch
Bspw. Einkommenssteuer(inkl. Kapitalertragssteuer und Lohnsteuer), Körperschaftssteuer, Erschafts- und Schenkungssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer
Indirekte Steuern:
Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht identisch
Staat erhebt Steuer nicht bei Steuerträger direkt sondernm bei Dritten und geht davon aus, dass der Dritte die Steuer auf Käufer umlegt —> Umsatzsteuer: Staat erhebt Steuer bei Verkäufer (Dritter), wohlwissend, dass dieser die Steuern auf Kunden (Steuerträger) umlegt
Bspw.: Umsatzsteuer, Versicherungssteuer, alle Verbrauchssteuern (z.B. Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Weinsteuern, Energiesteuern (Mineröl, Heizöl…), Stromsteuer
Was versteht man unter dem Begriff “Rechtsbehelf” und in welche Kategorien wird dieser aufgeteilt?
Rechtsbehelf = Maßnahmen des Steuerpflichtigen gegen unberechtigte Bescheide (Verwaltungsakte) der Finanzverwaltung
Unterscheidung in gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe:
Außergerichtlicher Rechtsbehelf (=Einspruch)
erste Instanz, Klage unzulässig vor außergerichtlichem Rechtsbehelf (=Einspruch)
Einspruchsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe anzufechtender Bescheid
nur zwischen Behörde und Bürger; Behörde hat dabei Gelegenheit den Verwaltungsakt zurückzunehmen, zu ändern oder zu bestätigen
wenn erfolglos dann Klage einreichen möglich
Gerichtliche Rechtsbehelfe (=Klage bzw. Revision vor Bundesfinanzhof)
zuständig: Finanzgerichte, Bundesfinanzhof (in 2. Instanz)
Instanzen unabhängig von Regierung und Verwaltungsbehörden, da Bestandteil der dritten Gewalt (Judikative)
Was bedeutet ein “Veranlagungsverfahren” und wie funktioniert es?
Veranlagungsverfahren: Festlegung Steuerschuld durch Finanzamt in Steuerbescheid aufgrund Steuererklärung, Steuerschuld erst danach fällig -> Normalfall, gilt für fast alle Steuern
Was ist das sogenannte Abzugsverfahren und wie wird es durchgeführt?
Abzuvgsverfahren:
Zur Vereinfachung und zur Sicherung der Steuerzahlung
Einführung für Lohnsteuer (Lohn- und Gehaltsbezüger), Kapitalertragssteuer (Kapitalerträge) —> Einkommenssteuer, wird direkt an Quelle erhoben (daher auch Quellensteuer)
Abführung Steuern ohne Veranlagungsverfahren (ohne Steuererklärung oder -bescheid)
Was bedeutet die “Umsatzsteuer”?
früher: Mehrwertsteuer
Rechtsgrundlage: Umsatzsteuergesetz (UStG) und Umsatzsteuerdurchführungsverordnung -> USt-Richtlinien noch zu beachten aber gerichtlich anfechtbar da kein Gesetzescharakter!
Steuerpflichtig:
Jeder Unternehmer im Sinne des UStG (Definition: mehr als Gewerbetreibende)
Rechtsform unerheblich, Gewinnerzielungsabsicht nicht relevant
Umsatzsteuer unterliegen:
Lieferungen und sonstige Leistungen in Inland
Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer)
innergemeinschaftlicher Erwerb
Privatentnahme
Wie ist die Finanzverwaltung aufgebaut?
Auf welche Personen ist das Einkommenssteuer-Gesetz (EstG) anwendbar?
Auf jede natürliche Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Geschäftsfähigkeit
alle Personen in Inland und Ausland, allerdings in unterschiedlichem Umfang (beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht)
Was unterscheidet die unbeschränkte von der beschränkten Steuerpflicht?
Unbeschränkte Steuerpflicht:
Menschen mit Wohnsitz in DE werden mit gesamtem Einkommen (Welteinkommen, erwirtschaftet in In- oder Ausland) besteuert
Bsp.: Unternehmer mit Wohnsitz in DE hat auch ein Unternehmen in Spanien -> Sowohl Einkommen aus DE als auch Spanien in DE versteuert
Beschränkte Steuerpflicht:
Personen mit Wohnsitz in Ausland aber Unternehmen in DE
steuerpflichtig nach deutschem Recht, aber nur bezüglich des in DE erzielten Einkommen (Inlandseinkommen)
Ob Einkünfte in Heimat oder in anderem Ausland spielt keine Rolle für deutsches Steuergesetz
Was besagt das Doppelbeseteuerungsabkommen?
Grundsatz der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht ändert sich nichts
Staaten schließen untereinander Abkommen bzgl. Versteuerung ab, wobei jeweils ein Staat auf seinen Steueranspruch verzichtet
Welche beiden Komplexe werden über jedes einzelne Steuergesetz geregelt?
Berechnungsgrundlage und Steuersatz
Berechnungsgrundlage:
Nettoumsatz für steuerbare Leistung /Warenlieferung; sog. “zu versteuernde Einkommen”
Steuersatz:
je nach Art der Leistung 7 oder 19%
bspw. bei Einkommenssteuer nicht einzelner Wert sondern über Formel komplex berechnet (§32a EstG) -> Einkommenssteuer-Tarif
progressiv = der als Steuersatz abzuführende Teil des Einkommen wächst prozentual mit Höhe des Einkommens
“Flat Tax”: gleichbleibender Steuersatz, ist in Diskussion, aktuell aber nicht relevant
In welche 7 Einkünfte (nicht verwechseln mit Einkommen/Einnahmen) teilt das EStG Einkommensquellen ein?
Einkünfte aus:
Land- und Forstwirtschaft
Gewerbebetrieb
selbstständiger Arbeit
nicht selbstständiger Arbeit*
Kapitalvermögen *
Vermietung und Verpachtung
sonstige Einkünfte
Einkunftsarten gesetzlich unterschiedlich geregelt, es gelten jeweils Besonderheiten für Besteuerung
Nur das, was in die Kategorien fällt, wird mit ESt besteuert -> ansonsten evtl andere Steuer
* Lohnsteuer (LSt) und Kapitalertragssteuer (KapESt) werden an der “Quelle”, also vor Einkommenssteuererklärung/-bescheid erhoben
-> wirken als Vorauszahlungen, werden idR bei Steuererklärung wieder abgezogen
Seit 2010 für Privatleute:
Kapitalertragssteuer (KapESt): hat regelmäßigen Abgeltungscharakter
-> muss dann nicht mehr abgezogen werden oder bei Besteuerung mit angegeben werden
klassische Besteuerung nur noch auf Antrag
Welcher Unterschied besteht zwischen den Begriffen “Einkünfte” und “Einnahmen”?
Einnahmen - Ausgaben = Einkünfte
Was können Werbungskosten sein?
Was können Betriebsausgaben (in Bezug auf Steuererklärung) sein?
Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben
Werbungskosten: Aufwendungen/Ausgaben:
zu Erhaltung, Sicherung, Erwerbung von Einnahmen
bei Überschusseinkünften entstehen
zu Berechnung der Einkünfte von Einnahmen abgezogen
Bspw.: In Homeoffice: Büromittel, anteilsmäßig Internetkosten
Betriebskosten: Grundsteuer, Kamin, Wasser
Was versteht man unter dem Begriff “Sonderausgaben” (in Bezug auf Steuererklärung)?
= private Aufwendungen, die mit Einkünften an sich nichts zu tun haben aber trotzdem von der Steuer absetzbar sind
Beispiele:
Kirchensteuer
bestimmte Aufwendungen
bestimmte Fortbildungskosten
Beiträge zur Krankenversicherung/Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenvers.)
Wie läuft das Verfahren der Umsatzsteuererhebung für Unternehmen ab?
spätestens 10 Tage nach Ablauf Kalendervierteljahr eine Voranmeldung übermitteln:
Selbstberechnung der Steuer für abgelaufenes Kalendervierteljahr (Voranmeldungszeitraum)
Errechneter Betrag muss als Vorauszahlung an Finanzamt geleistet werden
für große Unternehmen: monatlicher Voranmeldungszeitraum
für Unternehmen, die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen gilt in laufendem und in folgendem Kalenderjahr ebenfalls monatlicher Voranmeldezeitraum
Welcher Steuersatz gilt für die Umsatzsteuer?
generell 19%
verminderter Steuersatz: 7%
im UStG abschließend aufgezählt
Was ist die Körperschaftssteuer?
besondere Art der Einkommenssteuer für juristische Personen (insb. Kapitalgesellschaften, zB AG und GmbH)
Rechtsgrundlage: KStG
Besteuerungsgrundlage:
Einkommen das die Körperschaft innerhalb Kalenderjahr bezogen hat, leicht modifiziert durch KStG (wie bei Einkommenssteuer)
Körperschaften
Personenvereinigungen
Vermögensmassen
-> also GmbH, AG etc. sofern gewerblicher Zweck
Steuersatz: seit 2009 für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne einheitlich 15%
Wie werden an Anteilseigener ausgeschüttete Gewinne (GmbH-Dividende, Aktiendividende) bei der ESt besteuert?
Einkünfte aus Kapitalvermögen würden durch ein Anrechnungsverfahren doppelbelastet berechnet
Heute: Ausgleich der Doppelbelastung dadurch, dass nur 60% der Einnahmen in steuerpflichtigen Gewinn einbezogen (Dividenden, GmbH-Gewinnanteile, Veräußerungsgewinne)
Arbeitsvertrag - Kündigung
welche Arten von Kündigungen gibt es?
Welche Regeln gelten grundsätzlich?
Gibt es eine Form, in der Kündigungen zu halten sind?
Was kann der Betriebsrat bei Kündigungen bewirken?
Kategorien von Kündigungen:
ordentliche Kündigung (Normalfall)
Beendigung Arbeitsverhältnis nach Ablauf Frist, Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats, gilt für Kündigung durch AN und AG; bei Kündigung durch AG verlängert sich Frist wenn AN länger in Betrieb beschäftigt
Kündigung in Probezeit: Kündigungsfrist 2 Wochen zu Tag der Kündigung (nicht Ende oder Mitte Monat)
Abweichungen tarifvertraglich oder betriebsintern nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich
außerordentliche Kündigung
idR fristlos
nur möglich aus wichtigem Grund, dh wenn weiteres Arbeitsverhältnis für eine Partei bis Ende Kündigungsfrist unzumutbar
kann nur 2 Wochen nach Erkennen des “wichtigen Grundes” erfolgen, danach nicht mehr wirksam
kann Schadensersatzpficht des Verursacher nach sich ziehen: Bsp.: bei Diebstahl Kosten für Neubesetzung seiner Arbeitsstelle
Bsp. von Seiten des AN: Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Beleidigungen, Geheimnisbruch
Bsp. von Seiten des AG: grobe Missachtung Unfallverhütungsvorschriften, Unpünktliche Lohn- und Gehaltszahlungen, AG tätlich oder beleidigend
Arten von Kündigungen
Ablauf der Frist bei befristetem Vertrag
enden nach vereinbarter Frist ohne weitere Kündigung
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung)
Aufhebungsvertrag
Anfechtung
Tod des Arbeitnehmer
Form der Kündigung: Muss schriftlich erfolgen, um vor unüberlegten Kündigungen zu schützen, sonst unwirksam
Betriebsrat: Muss vor Kündigung gehört (informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb Frist) sonst Kündigung unwirksam
Gewerbesteuer
Für wen gilt die Steuer?
Wer erhält die Steuer?
Wer berechnet und wie?
wichtigste Einnahmequelle für Gemeinden (=Gemeindesteuer), Bund und Länder durch Umlage beteiligt
Geregelt in Gewerbesteuergesetz (GewSt)
Jeder Gewerbebetrieb unterliegt Gewerbesteuer, sofern in Inland
Besteuerungsgrundlage: Gewerbeertrag -> zu ermittelnder Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um bestimmte Korrekturposten
Berechnung: Steuermessbetrag -> Steuermesszahl 3.5% auf Gewerbeertrag, Freibetrag: 24.500 € für Personen und Personengesellschaften
Zuständigkeit: Finanzämter
-> berechnen Steuermessbetrag, dieser ist verbindlich und wird Gemeinden mitgeteilt
-> endgültige Gewerbesteuer von Gemeinde berechnet: Steuermessbetrag x Hebesatz
-> Hebesatz durch Gemeinde festgelegt
Gemeinde zuständig für Erhebung Steuer
Kapitalertragssteuer
von wem erhoben?
Auf was gilt sie?
Steuersatz?
besondere Erhebung der Einkommenssteuer, für Einkünfte aus Kapitalvermögen
entsteht zu dem Zeitpunkt, an dem Kapitalerträge ausgeschüttet werden
wird von Auszahlungsstelle (Bank, GmbH, AG) ähnlich wie Lohnsteuer abgezogen und an Staat abgeführt
wird als Vorauszahlung bei endgültigen ESt-Veranlagung angerechnet, es sei denn es liegt Abgeltungswirkung vor
früher: Abgeltungssteuer
Steuersatz: ab 2009 regelmäßig 25% (15% für wenige Bezugsarten)
Lohnsteuer
Von wem abgeführt?
Wie berechnet?
von Arbeitslohn zu zahlende Einkommenssteuer
durch Abzug von Arbeitslohn durch Arbeitgeber einbehalten
bis 2013: Berechnung mittels Lohnsteuerkarte (Lohnsteuermerkmale wie Anzahl Kinder, Steuerklasse, Freibeträge o.Ä.)
ersetzt durch ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale): Digitale Übertragung Lohnsteuermerkmale von Bundeszentralamt für Steuern (mittels Steuer ID und Geburtsdatum)
abzuführende Lohnsteuer wird summiert zu best. Fälligkeitstagen (idR monatlich) an Finanzamt + Lohnsteuer-Anmeldung : Erklärung der Summe d. einbehaltenen Lohnsteuer
Steuerberechnung: Aus Bruttoarbeitslohn berechnet, entspricht in Idealfall der Einkommenssteuer wenn ausschließlich Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
AN Nach Familienstand in Steuerklassen geteilt
Berechnung Lohnsteuer-Schätzung: Aus Steuerklasse und Monatslohn mittels Lohnsteuertabelle errechnet und auf die 12 Monate verteilt (bei gleichem monatlichen Verdienst ohne zus. Einkünfte sollte Lohnsteuer = (geschätzter) Einkommenssteuer sein
Lohnsteuer-Jahresausgleich: Zu viel erhobene Lohnsteuer nach Ablauf des Jahres an Arbeitnehmer erstattet
durch Einkommenssteuererklärung (unter Berücksichtigung Lohnsteuer-Vorauszahlungen)
in bestimmten Fällen wird AN zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet (“zur ESt veranlagt”): wenn AN noch andere Einkünfte oder Freibetrag lt. Lohnsteuermerkmale
Steuerschuldner: Arbeitnehmer, Arbeitgeber nur verantwortlich für ordnungsgemäße Abführung der Steuer (AG und AN können bei Fehler belangt werden)
Rechtsgrundlage: Lohnsteuer nur Erhebungsform der Einkommenssteuer, daher nach Einkommenssteuergesetz
Was unterscheiden sich die verschiedenen Lohnsteuerklassen?
Steuerklasse I: ledige, geschiedene, verwitwete AN sofern nicht in SK II oder III
Steuerklasse II: ledige, geschiedene, verwitwete AN mit Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (min 1 Kind, minderjährig in Haus)
Steuerklasse III: verheiratete AN, verwitwete AN nur für Folgejahr des Todes des Ehepartners
Steuerklasse IV: verheiratete AN, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn haben
Steuerklasse V: einer der Ehegattenb wenn der andere in SK III eingereiht
Steuerklasse VI: AN, die von mehreren Arbeitgebern mit versch. Lohnkarten Gehalt erhalten
Inhalt Arbeitsvertrag
Pflichten Arbeitnehmer
Pflichten Arbeitgeber
unzulässige und zulässige Fragen
Offenbarungspflicht
Schriftform
Sonstige Regelungen
Pflichten Arbeitnehmer:
Arbeitsleistung nach Weisung Arbeitgeber zu verrichten
Erfüllung geforderter Leistung persönlich und ordnungsgemäß
Pflicht zur Treue -> Betriebsgeheimnis, Wettbewerbsverbot (AG keine Konkurrenz machen)
Pflichten Arbeitgeber:
Arbeitgeber schuldet ihm Arbeitsvergütung (Lohn/Gehalt), auch bei Krankheit (bis 8 Wochen Lohnfortzahlung) oder kurzzeitiger Verhinderung (bspw. Tod nahen Angehörigen)
Fürsorgepflicht: Shcutz und Förderung der Gesundheit des AN
Arbeitszeugnis bei beendigung Dienstverhältnis (einfaches Zeugnis = WAS wurde gearbeitet)
Wenn AN Beurteilung über Führung und Leistung verlangt dann “qualifiziertes Zeugnis” -> nur auf Wunsch AN
Arbeitnehmer darf unzulässige Fragen wahrheitswidrig beantworten, aber wahrheitswidrige Antwort auf zulässige Frage = arglistige Täuschung, Anfechtungsgrund des Arbeitsvertrags
unzulässige Fragen: Nach Eheschließung, Höhe bisheriger Vergütung wenn unerheblich für neues Arbeitsverhältnis, Gesundheitszustand (wenn Erkrankung nicht relevant für Arbeit), Vorstrafen (sofern ohne Bedeutung für Arbeit), Vermögen, Religions- oder Parteizugehörigkeit, Frühere Pfändungen, Schwangerschaft
Zulässige Fragen: Beruflicher Werdegang, Qualifikation, Zeugnisse, Prüfungnoten, Lebensalter, Familienstand, Kinder, Höhe bisheriger Vergütung wenn AN sich in seinen Forderungen darauf bezieht, Gesundheitszustand (wenn relevant für Arbeitsleistung), Vorstrafen (wenn relevant für Arbeit), Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Laufende Pfändungen
Frage nach Schwerbehinderung kritisch, in Bewerbungsverfahren wahrscheinlich unangemessen, nach Einstellung (und Probezeit) sollte nach Schwerbehinderungseigenschaft gefragt werden, da keine Diskriminierungsgefahr und wichtig für 5 Tage mehr Urlaub und Kündigungsschutz
Offenbarungspflicht: AN verpflichtet, Tatsachen, die seiner Arbeitsleistung entgegenstehen könnten, offenzulegen -> anstehende Kuren, lange Krankenhausaufenthalte, Strafverfahren mit ggf. Haftstrafe
Kirchliche Betriebe (=”Tendenzbetriebe”): Ausnahmsweise Recht, nach Religionszugehörigkeit zu fragen und evtl. Einstellung ablehnen
Offenbarungspflicht Arbeitgeber: wahrheitsgemäße Angabe zu Anforderungen und Gefahren an Arbeitsplatz, falsche Erwartungen können zu Schadenersatzansprüchen führen falls Kündigung des bestehenden Arbeitsverhätnisses
Schriftform: normaler, unbefristeter Vertrag: kann formlos (mündlich, schriftlich oder konkludent) abgeschlossen werden
wenn Arbeitgeber dem Nachweisgesetz verpflichtet dann verpflichtet, Inhalt des Vertrages durch Niederschrift festzuhalten
Sonstige Regelungen:
Tarifrecht
Arbeitsschutzgesetze (Arbeitszeit, Lohnhöhe, Urlaub, Kündgung)
Besonderheiten: Schriftform vorgeschrieben; gilt auch bei Nichteinhaltung der Form; bei Zeitvertrag gilt dann sogar unbefristet
Ausbildungsverträge
zeitlich befristete Verträge
Arbeitsgesetz - Urlaub
Bundesurlaubsgesetz
Ab wann hat man vollen Urlaubsanspruch?
Wer kann von Sonderregelungen bzgl. Urlaub profitieren?
Bundesurlaubsgesetz regelt Mindesturlaub von AN auf 24 Werktage (Kalendertage außer Sonn- und Feiertag)
Gesetz geht von 6 Tage-Woche aus, bei 5 Tage Woche muss umgerechnet werden -> 5 Tage Woche: 20 Werktage
Tarifverträge und betriebsinterne regelungen erlauben meist mehr Urlaub
voller Urlaubsanpruch: erstmalig nach Frist von halbem Jahr Beschäftigungszeit bei AG; bei Nichterfüllung der Wartezeit entfällt pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs
Während Urlaub keine Erwerbstätigkeit erlaubt, da Widerspruch zu Erholung
Erkrankung und Kur sind nicht Urlaub angerechnet
Sonderregelungen Urlaub:
Jugendliche unter 16: min. 30 Tage
Jugendliche unter 17: min. 27 Tage
Jugendliche unter 18: min. 25 Tage
Schwerbehinderte (über 50% Behinderung): +5 Tage bezahlten Urlaub
Welche Kündigungsfristen gelten bei ordentlichen Kündigungen, wenn der Arbeitnehmer längerfristig im Betrieb eingestellt war?
Wenn Beschäftigungsverhältnis in Betrieb:
2 Jahre: Kündigungsfrist 1 Monat zu Ende Kalendermonat
5 Jahre: Kündigungsfrist 2 Monate zu Ende Kalendermonat
8 Jahre: Kündigungsfrist 3 Monate zu Ende Kalendermonat
10 Jahre: Kündigungsfrist 4 Monate zu Ende Kalendermonat
12 Jahre: Kündigungsfrist 5 Monate zu Ende Kalendermonat
15 Jahre: Kündigungsfrist 6 Monate zu Ende Kalendermonat
20 Jahre: Kündigungsfrist 7 Monate zu Ende Kalendermonat
Allgemeiner Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag
Was versteht man unter dem allgemeinen Kündigungsschutz?
Welche Kündigungsgründe gibt es nach Kündigungsschutzgesetz?
kein Schutz vor Kündigung sondern vor willkürlicher Behandlung durch AG
nur gültig für ordentliche Kündigung durch den AG unter folgenden Vorraussetzungen:
in Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt (Azubis zählen nicht)
Arbeitsverhältnis muss zu zeitpunkt der Kündigungn in demselben Betrieb mehr als 6 Monate bestehen
Kündigungsschutzgesetz legt fest dass Kündigung nur wirksam wenn bedingt durch:
Person des AN (= Personenbedingte Kündigung)
aufgrund dauerhafter Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage, Arbeitspflichten zu erledigen
langanhaltende oder sich häufig wiederholende Krankheit
Verlust Approbation bei Arzt
Verlust Führerschein LKW-Fahrer
Verlust Ausbildereignung bei betrieblichem Ausbilder
Wegfall Aufenthaltsgenehmigung bei ausländ. AN
Erlöschen der Arbeitserlaubnis
Verhalten des AN (=Verhaltensbedingte Kündigung)
steuerbare Pflichtverletzung des AN (bspw. Unpünktlichkeit
mangelhafte Arbeitsleistungen
verbotener Alkoholgenuss ährend Arbeit
Ausübung unzulässiger Nebentätigkeit
Arbeit während Urlaub in anderem Unternehmen
Annahme von Schmiergeld
dringende betriebliche Erfordernisse (=Betriebsbedingte Kündigung)
korrekte “Sozialauswahl” zu treffen: zu berücksichtigen bei Kündigung sind Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung, Lebensalter, Unterhaltspflichten
aber Bevorzugung sogenannter “Leistungsträger” in Firma unabhängig von Sozialstatus möglich
Wenn AN Kündigung sozial ungerechtfertigt sieht: Einspruch bei Betriebsrat (Frist: 1 Woche) -> bei begründetem Einspruch Verständigung mit AG; wenn keine Einigung: Arbeitsgericht (innerhalb 3 Wochen nach Zugang Kündigung, wenn schuldhaft versäumt dann keine Kündigung wirksam)
Wegfall Arbeitsplatz durch Brand, Überschwemmung, Auftragsmangel, Umsatzrückgang oÄ
Änderung Produktpalette
Starker/anhaltender Umsatzrückgang
Rationalisierungsmaßnahmen
Betriebsstilllegung
Schließung von Teilbetrieben
Abwendung der Insolvenz
Besonderer Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag
Welche Personengruppen haben Anrecht auf einen besonderen Kündigungschutz?
Bestimmte Personengruppen haben aufgrund versch. Gesetze besonderen Kündigungsschutz:
Betriebs- und Personalräte: ordentlich unkündbar während Amtszeit und 1 Jahr nach Beendigung Amtszeit
Schwangere und junge Mütter gemäß Mutterschutzgesetz
Folgende Grundsätze zur Bewahrung vor Schäden und Gefahren beachten (für Arbeitsverhältnis und Heimarbeit):
ab Bekanntgabe Schwangerschaft: keine Arbeit mit Einwirkung gesundheitsgefährdender Stoffe, Strahlen, Hitze, Staub, Gase, kein Heben von Lasten > 10kg, keine Akkord- oder Fließbandarbeit
ab 6. Schwangerschaftsmonat: keine Arbeit, bei der viel stehen, strecken, bücken
ab 6 Wochen vor Geburt: relatives Beschäftigungsverbot (Arbeit nur nach Einverständnis der Frau)
8 Wochen (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) nach Geburt: absolutes Beschäftigungsverbot
Gewährung Freizeit zur Druchführung von Untersuchungen in Rahmen Mutterschaftshilfe, Verdienstausfall für diese Zeiten darf nicht passieren
Einschränkung Arbeitszeit: Werdende und stillende Mütter idR nicht zw. 20-6 Uhr, nicht Sonn- und Feiertags, nicht mehr als 8.5h tgl. beschäftigt werden; Stillende Mütter: Stillzeit von 1h/Tag ohne Verdienstausfall zu gewähren
Ausnahme Hotel- und Gaststättengewerbe
Nach Ablauf Schutzfrist können Mutter oder Vater von AG Elternzeit verlangen -> Ankündigung 7 Wochen vor Ablauf Schutzfrist, bis Vollendung 3. Lebensjahres des Kindes, Elterngeld seit 2007: 65-67% wegfallender Nettolohn (nicht bei bes. hohem Einkommen ab 250.00 bzw 500.000€
Kündigungsschutz: Während Schwangerschaft, Schutzfrist, Erziehungsurlaub
Schwerbehinderte (dürfen nur mit Zustimmung d. Integrationsamtes gekündigt werden gem. Sozialgesetzbuch)
Kollektives Arbeitsrecht
Was regelt das Arbeitsrecht?
Warum spricht man von Sozialpartnern?
Wie definiert sich “Arbeitgeber”?
Welche Anforderungen müssen Gewerkschaften erfüllen und was sind sie?
Regelung Verhältnis Sozialpartner zueinander: also Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände (=Gewerkschaften)
zur Verhinderung Ausbeutung AN
Zur Verbesserung Arbeitsbedingungen
Sozialpartner, da mittlerweile Einsicht, dass ohne AN keine Produktion mögich und ohne AG keine Einkommenserzielung
Arbeitgeber: jeder, der einen anderen als Arbeitnehmer beschäftigt (Jede Hausfrau kann Haushaltshilfe beschäftigen und ist dadurch AG)
Vereinigung/Bundesorganisation: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Gewerkschaften = Vertretungen der Arbeitnehmer, müssen Anforderungen erfüllen:
müssen demokratisch organisiert sein (Wahlen)
überbetrieblich organisiert
tariffähig sein, Druck ausüben können
auf längere Dauer organisiert sein
unabhängig von Staat, Kirche, Parteien, Industrie
wichtigster AN-Zusammenschluss: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Tarifvertrag
Definition
Begriff der Tarifautonomie
Mindestbedingungen der Tarifverträge
Arten der Tarifverträge
Für wen gelten Tarifverträge?
Wie laufen Tarifverhandlungen ab?
Tarifvertrag = arbeitsrechtliche Vereinbarung über Löhne und Gehälter, dazugehörige Regelungen (Arbeitszeit, Urlaub etc)
Tarifautonomie: Freiheit von Arbeitgebern, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband ohne staatliche Mitwirkung Arbeitsverträge/Tarifverträge inkl. Arbeitsbedingungen, Lohn/Gehalt festlegen
Mindestbedingungen der tarifverträge:
bspw. Keine Unterschreitung Mindesturlaub (geregelt durch Bundesurlaubsgesetz)
Günstigkeitsprinzip: Betriebsvereinbarung oder einzelne Verträge für einzelne Personen können höhere Urlaubstage festlegen
Unabdingbarkeit: Tarifvertrag darf nicht unter Mindestregelungen d. Arbeitsschutzgesetze liegen
Arten der Tarifverträge:
Lohn- und Gehaltstarifvertrag: Einteilung von Lohngruppen, Lohnhöhen, Zulagen, Lohnfortzahlungen, Akkordeinteilung, evtl. Erfolgsbeteiligung; haben kurze Laufzeit (ca. 1 Jahr)
Manteltarifvertrag: alle übrigen Fragen (vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsregelungen, Arbeitszeit, Rationalisierungsschutz, Arbeitsschutz etc.)
idR längere Gültigkeit
abgeschlossene Tarifverträge gelten zunächst nur für AG und AN, die den vertragsschließenden Parteien angehören -> Nach neuem Tarifvertragsgesetz: Tarivertrag kann “allgemeinverbindlich” für alle AN und AG in Geltungsbereich (Branche, Unternehmen, Region etc) gelten, auch wenn AN oder AG nicht organisiert
Tarifverhandlungen und Arbeitskampf:
Weg zum Tarifvertrag:
Auslaufen befristeter Tarifvertrag oder Kündigung unbefristeter Tarifvertrag: Verhandlungen über neuen Tarifvertrag, Aufstellen Vertreter für Tarifkommission von jedem Sozialpartner
Schlichtung: Falls kein Kompromiss in Kommission, dann unparteiischer Schlichter zur Klärung Streitpunkt
Urabstimmung: Wenn Schlichtung kein Erfolg bring, dann Abstimmung betroffene Gewerkschaftsmitglieder über Streik (min 75% Zustimmung nötig)
Streik: größere Zahl AN legt Arbeit nieder zur Erreichung wirtschaftliche Ziele, nur erlaubt für nicht bereits tariflich festgelegte Ziele, be rechtlich erlaubten Streiks ruht Arbeitsverhältnis (keine Pflicht zur Lohnfortzahlung), Gewerkschaftsmitglieder erhalten idR finanzielle Unterstützung durch Gewerkschaft (Streikgeld)
organisierte Streiks: In BRD einzige Form Streik zu Unterstützung Tarifverhandlungen
Wilder Streik: Nicht von Gewerkschaft organisiert, brechen zT Friedenspflicht
Politische Streiks: Durchsetzung politischer Forderungen (zB Streik für Abrüstung)
Aussperrung: Gegengewicht zu Streik, Gewerkschaften streiken oft nur punktuell (in best. Bereichen d. Betriebs) zur Schonung Streikkassen; AG sperrt alle AN aus, um Gewerkschaft zum Einlenken zu bringen
Während Auseinandersetzung laufen Verhandlungen weiter, Streik wird beendet, wenn 25% d. Gewerkschaftsmitglieder einverstanden mit Vereinbarungen -> neuer Tarifvertrag, Arbeitsfriede wiederhergestellt
Was versteht man unter “Betriebsvereinbarungen”?
Was regeln Betriebsvereinbarungen?
freiwillige Vereinbarungen zwischen Betriebsangehörigen und Unternehmensleitung
Abschluss durch GL und Betriebsrat (stellvertretend für AN)
sind öffentlich auszuhängen
Regeln vor allem:
Arbeitszeiten
Schichteneinteilung
zusätzliche Sozialleistungen
Urlaubsplan
zusätzliche Vermögensbildung
Arbeitsrecht
Welche gesetzliche Regelungen können zur Regelung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und -nehmern oder zur Wahrung von Interessen der AN genutzt werden?
Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmungsgesetz für Gesellschaften und Genossenschaften
Was regelt das Betriebsverfassungsgesetz?
Regelt: Mitbestimmung in Betrieben der Privatwirtschaft ab 5 Belegschaftsmitgliedern (5-20 wahlberechtigte Mitglieder: 1 Person in Betriebsrat (=Betriebsobmann))
Betriebsrat:
Vertritt AN
Wahl für 4 Jahre
Wahlberechtigte: Arbeitnehmer Ü18
Anzahl Betriebsratsmitglieder abhängig von Anzahl wahlberechtigter AN
Min. vierteljährlicher Bericht zu leisten in Betriebsversammlung
für Betriebsratsmitglied kann jeder aufgestellt werden, der:
Ü18
Betriebszugehörigkeit min. 6 Monate
Aufgaben: Vertreten Interessen AN, Zusammenarbeit mit GL
allgemeine Aufgaben
Mitbestimmung in Arbeitsplatz-Angelegenheiten: Informationsrecht über Änderung Arbeitsplätze/Arbeitsverfahren, Betriebsrat hat Recht Vorschläge einzubringen und zu beraten
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten:
Mitwirkung in Fragen der Betriebsordnung, Arbeitszeit, Pausenregelung, Aufstellung Urlaubsplan, Ausgestaltung/Verwaltung Sozialeinrichtungen (KiTa, Kantine, Sportanlagen…)
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten: Unterrichtungspflicht d. AG über Personalplanung, Personalbedarf, Maßnahmen zu Berufsbildung; B. hat Einspruchsrecht bei Kündigung, Einstellung, Eingruppierung
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten:
bei Betrieben mit >100 AN: Bildung Wirtschaftsausschuss, Wirtschaftsausschuss ist zu unterrichten über Betriebsänderungen(Stilllegung, Zusammenlegung mit anderem Betrieb, neue Arbeitsmethoden, Rationalisierung);
kein volles Mitbestimmungsrecht Wirtschaftsausschuss in wirtschaftl. Bereich (nur soz. und pers.)
Was ist der Aufsichtsrat in Betrieben, wer darf aufgestellt und wer gewählt werden?
Welche Funktion hat der Betriebsausschuss, wer darf aufgestellt und wer gewählt werden?
Welche Funktion hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung, wer darf aufgestellt und wer gewählt werden?
Aufsichtsrat
bei Aktiengesellschaft
AN haben Möglichkeit, 1/3 d. Aufsichtsrates mit AN zu belegen
Aufgaben: kontrolliert Vorstand, Entscheidung wesentlicher Punkte, bspw. große Investitionen
Betriebsausschuss
Aufgaben: führt anfallende Routineaufgaben des Betriebsrates durch
ab 300 AN: Möglichkeit, hauptamtliche Betriebsräte zu bestimmen (freigestellt von Arbeit in Betrieb)
Jugend- und Auszubildendenvertretung
in Betrieben mit idR min. 5 AN <18. Lebensjahr (jugendliche AN) oder zu Berufsausbildung beschäftigter U25-jähriger
Nur die aufstellbaren AN auch wahlberechtigt
Wählbar: alle U25, ausschl. Mitglieder d. Betriebsrates
Anzahl d. zu wählenden Vertreter abhängig von Anzahl jugendlicher AN in Betrieb: bei 5-20 Jugendlichen 1 Vertreter, dann gestaffelt mehr
Aufgaben:
Überwachung Einhaltung für Jugendliche geltende Gesetze, zB Jugendarbeitsschutzgesetz
Durchführung eigener Sitzungen und betrieblicher jugendversammlungen
Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Mitbestimmungsrecht bei Fragen bzgl. Jugendlichen
Beantragung Maßnahmen zugunsten jugendlicher AN bei Betriebsrat, bspw. bzgl. Berufsbildung
Annahme Beschwerden von jugendlichen AN und Verhandlung mit AG
Sozialversicherungsrecht
Definition und andere Arten der Versicherungen
Wonach richten sich die Beiträge?
Bedeutung von Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, Geringfügig beschäftigt?
Definition Sozialversicherung: gemeinschaftliche Absicherung der arbeitenden Menschen gegen: Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität etc.
z.T. gesetzliche Pflichtversicherung!
Soz.Versicherungen können im Rahmen vorgegebener Gesetze selbstständig Satzungen geben (bspw. Höhe der Beiträge), unterliegen aber Aufsicht d. Staates
daneben: Individualversicherungen (Lebens- oder Haftpflichtvers. etc.)
Beiträge:
Richten sich nach Höhe Einkommen (bei Privatvers. nach risiko)
Zur Hälfte gezahlt von Arbeitgeber, andere Hälfte AN (Ausnahme: Unfallversicherung zahlt AG alleine!)
Bedeutung:
Versicherungspflichtgrenze: Nicht mehr versicherungspflichtig, wenn monatl. Bruttoeinkommen d. AN diesen Wert übersteigt; freiwillige Weiterversicherung möglich
Beitragsbemessungsgrenze: Ab dieser Verdienstgrenze keine steigenden Beiträge mehr; bei Übersteigen Grenze aber weiter pflicht- oder freiwillig versichert: Beitrag wie bei Beitragsbemessungsgrenze
Geringfügig beschäftigt: nicht mehr als 450 (bzw. jetzt 520€) monatlic, Brutto = Netto, Versicherungsbeiträge zahlt AG
Welche Arten von einseitigen Willenserklärungen unterscheidet man?
Welche Arten von mehrseitigen Willenserklärungen unterscheidet man?
Krankenversicherung
Wer ist Träger?
Wer ist versicherungspflichtig?
Wie finanziert sich die Krankenkasse?
Was sind inkludierte Leistungen?
Träger: grundsätzlich hat Verischerter freie Wahl der Kasse, sofern Mitgleidschaft nicht abhängig von zugehörigkeit zu bestimmter Berufsgruppe
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Ersatzkassen (Ersatz für AOK)
Innungskrankenkassen
Betriebskrankenkassen
landwirtschaftliche Krankenkassen
Kanppschaft (ursp. für Bergleute, mittlerweile geöffnet)
Versicherungspflicht:
Pflichtversichert lt. Gesetz:
Arbeitnehmer mit Einkommen < Versicherungspflichtgrenze (75% Beitragsbemessungsgrenze, jährlich angepasst-> wenn höher dann entweder priv. KK oder freiwillig in gesetzl. KK)
Auszubildende
Empfänger Arbeitslosenunterstützung
best. Selbstständige: Landwirte, Steuerberater, Rechtsanwalt
Rentner
Familienversicherung: nicht berufstätige Partner und minderjährigen bzw. in Ausbildung Kinder des Versicherten automatisch mitversichert
Finanzierung aus Zuweisungen aus Gesundheitsfonds
Finanziert aus Steuergeldern und durch Beiträge versicherter AN und AG
Leistungen:
Vorbeugungs- und Früherkennungsmaßnahmen: Krebsvorsorge, Kindervorsorgeuntersuchungen
Krankenhilfe: Krankenpflege (ärztl., zahnärztl, kieferorth. Behandlung, Versorgung mit Arznei- u. Verbandmitteln etc), Zuschuss Zahnersatz, Krankenhausbehandlung, Häusliche Krankenpflege, Krankengeld
Mutterschaftshilfe: Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel, Mutterschaftsgeld, Pflege in Entbindungsstation, Krankenhaus
Familienhilfe: nicht selbst versicherten Familienangehörigen und Kinder bis 18/in Ausbildung bis 25 erhalten alle Leistungen außer krankengeld
Pflegeversicherung
Wie finanziert sich die Pflegekasse?
Was sind inkludierte Leistungen und wonach richtet sich die Höhe?
(fünfte Säule Sozialversicherung, zur Entlastung KK mit Pflegebedürftigkeit)
Träger:
gesetzlich: eigenständige Pflegekassen unter Dach d. gesetzlichen KK (bei priv. Pflegekasse auch priv. LL)
alle Mitglieder gesetzlicher KK (Familienversicherte Mitglieder auch in Pflegevers. inkludiert)
Privat krankenversicherte müssen private Pflegevers. abschließen
Erhöhung Beitragssatz auf 3,05% (2019) + Kinderlosenzuschlag 0,25 Prozentpunkte
Pflegegrade:
Unterscheidung Höhe der Leistungen in 5 Pflegegrade (früher 3 Pflegestufen)
Pflegegeld (bei häuslicher Pflege)
Pflegesachleistung (zu Finanzierung ambulanter Pflege)
Leistungen bei teilstationärer Pflege
Leistungen bei vollstationärer Pflege
zusätzl. finanz. Unterstützung, zB Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse, Maßnahmen Wohnumfeldverbesserung
Rentenversicherung
Träger: Deutsche Rentenversicherung
Versicherungspflichtig:
Arbeiter und Angestellte (unabhängig von Einkommen)
Haugewerbetreibende, bestimmte Selbstständige wie Landwirte
Mütter/Väter in Erziehungsurlaub
alle nicht pflichtversicherten können freiwillig einzahlen (freie Wahl Beitrgshöhe)
Höherversicherung: Jeder Versicherte kann freiwillig Beitrg erhöhen um spätere rente zu erhöhen
18,6% von von beitragspflichtigen Einnahmen (bis Beitragsbemessensgrenze), Knappschaft hat 24.7%
Hälfte zahlt AN, Hälfte AG
Selbstständige zahlen vollen Betrag
Ausnahme: Künstlersozialvers., geringfügig Beschäftigte
infolge Krankheit gefährdete oder geminderte Erwerbsfähigkeit zu erhaltern, verbessern oder wiederherzustellen (medizinische, berufsfördernde Reha)
medizinische Leistungen zu Behandlung in Kur- oder Spezialeinrichtungen
berufliche Reha zu Berufsfindung, Arbeitserprobung, berufliche Anpassung, Fortbildung, Umschulung
während Maßnahme zu Sicherung Lebensunterhalt: Zahlung Übergangsgeld
Lebensunterhalt bei vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder in Alter sichern
inkl. Sicherstellung Lebensunterhalt Hinterbliebener eines Verstorbenen (Witwen-, Waisenrente)
Renten:
Berufsunfähigkeitsrente
wegen Krankheit weniger als Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines gesunden in best. Beruf erbringt
Allg. Wartezeit: 5 Jahre
Höhe: 2/3 d. Erwerbsunfähigkeitsrente
Erwerbsunfähigkeitsrente
Wegen Krankheit keine regelmäßige Ausübung Erwerbstätigkeit
Wartezeit: 5 Jahre
Höhe d. Rente = erreichte Altersrente
Altersrente:
Wartezeit: Beitragszeit, Ersatzzeiten (keine Beitragszahlungen wegen Flucht, Krieg oÄ), Ausfallzeiten (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, nach 16. LJ Schul- und Hochschulausbildung; nur unter best. Bedingungen und nur zT angerechnet)
Hinterbliebenenrente: Ehepartner -> Witwenrente, minderjährige oder in Ausbildung befindende Kinder -> Waisenrente
Rentenhöhe:
Persönliche Bemessungsgrundlage: berechnung aus Durchschnittseinkommen aller Versicherungsjahre (in Bezug auf Durchschnittseinkommen aller Versicherten)
Allgemeine Bemessunggrundlage: Durchschnittseinkommen aller Versicherten —> Dynamisierung: Renten werden d. Einkommensentwicklung angepasst
Steigerungssatz: berücksichtigt untersch. Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Altersrente
Wartezeit
Arbeitslosenversicherung
Wie werden die Beiträge festgelegt?
Träger: Bundesagentur für Arbeit
Versicherungspflichtig: nur Versicherung per Gesetz, keine freiwillige Versicherung; pflichtversichert sind:
Arbeiter und Angestellter (Ausg. geringfügig beschäftigte)
Heimarbeiter
gesetzl. festgelegter Beitragssatz: akt. 2,4%
AG und AN zahlen zu Hälfte
Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen:
Saison-Kurzarbeitergeld (ähnlich Kurzarbeitergeld, soll Entlassungen verhindern)
Insolvenzgeld
Finanzielle Unterstützung an Unternehmer zu Schaffung und Erhaltung Arbeitsplätze (bspw. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)
Berufsfördernde Leistungen d. beruflichen Ausbildung (Umschulung aus nichtmedizinischen Gründen bspw.)
Berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation aus med. Gründen
Berufsberatung, Arbeitsvermittlung
Sicherstellung Lebensunterhalt bei Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld
Anspruch hat:
unverschuldete Arbeitslosigkeit
aktive Bemühung um Arbeitsstelle und zur Verfügung Arbeitsvermittlung
bereit ist, zumutbare Tätigkeit anzunehmen
Erfüllung der Anwartschaft: innerhalb der letzten 2 Jahre min 360 Tage beitragspflichtig beschäftigt
wer Arbeitslosengeld beantragt hat
Höhe Arbeitslosengeld:
Richtet sich nach Bemessungsentgelt (durchschnittliches tägliches Bruttoentgelt) abzüglich Beiträge zu Sozialversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag = Leistungsentgelt
Leistungssatz: Arbeitslose mit Kinder: 67%, sonst 60% d. Leistungsentgelt
Arbeitslosengeld=Nettoleistungsentgelt x Leistungssatz —> pro Tag, pro Monat x30
Arbeitslosenhilfe:
jetzt ALG 2 = Bürgergeld: Bemisst sich nach statistisch festgestelltem Mindestbedarf
Unfallversicherung
gesetzl. Unfallversicherungen: nach Berufsfeldern gegliederte Berufsgenossenschaften, Unfallkassen d. Länder u. Gemeinden
gesetzl. UV nicht zuständig für Unfälle in priv. Bereich -> versicherung bei priv. Versicherungsträgern notwendig
Versicherung kraft Gesetzes (versicherungspflichtig):
Arbeitnehmer
Personen, die in öffentl. Interesse tätig (zB Blutspender)
Kinder während Kindergarten, Schule, Studenten während Ausbildung
Arbeitslose bei Besuch Arbeitsamt
Versicherte kraft Satzung (durch Beschluss Vertreterversammlung)
Unfallvers.träger können in Satzungen Verischerungsschutz ausweiten auf: Unternehmer und Ehepartner, Besucher von Betrieben
Freiwillige Versicherung
Nur Unternehmer zahlen Unfallvers.beitrag
Höhe d. Beträge aus Umlageverfahren ermittelt: Anmeldung Anzahl Mitarbeiter und Jahreslohnsumme -> Umlegung entstandener Kosten auf Unternehmen
Relevant: Gefahrenklasse d. Unternehmen
Unternehmen mit gut funktionierendem Unfallschutz erhalten Nachlass
Leistungen für:
Arbeitsunfall
Unfall, den Versicherter bei Ausübung Berufstätigkeit o. gesetzl. festgelegter handlungen erleidet
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen
Wegeunfall
Unfall auf DIREKTEM Weg zur/von Arbeitsstätte
Berufskrankheit
nur rechtlich als solche anerkannte Krankheiten: medizinischer Nachweis nötig, dass Krankheit infolge Einwirkung bei Arbeitstätigkeit
Bsp.: Lärmschwerhörigkeit, chronische Hauterkrankungen (Allergien), Staublunge, Infektionskrankheiten, Sehnenscheiden- oder Meniskusschäden
Leistungen in Form von:
Heilbehandlung
ärztiche/zahnärztliche Behandlung
Arznei, Verband, Heilmittel
Behandlung in Krankenhaus, Kuraufenthalt
Hauspflege
Haushaltshilfe
Berufshilfe
Leistungen u. Maßnahmen, die Ausübung bisheriger oder anderer angemessenen Berufstätigkeit ermöglichen:
Hilfe zu Erhaltung/Erlangung Arbeitsplatz
Berufsfindung, Arbeitserprobung
Berufliche Anpassung, Aus- und Fortbildung, Umschulung
Geldleistungen:
Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit (ähnlich Krankengeld)
Übergangsgeld bei Maßnahme beruflicher Reha
Verletzenrente: Wenn Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mehr als 20% gemindert (MdE), MdE von min. 30% erforderlich für Anspruch
Hinterbliebenrente: Witwenrente, Waisenrente, Sterbegeld
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Welche Gerichte entscheiden über Zivilsachen?
Welche Gerichte gibt es außerdem?
Was bedeutet “Berufung”?
Was bedeutet “Revision”?
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten = Zivilsachen
ordentliche Gerichte: Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshöfe
beschäftigen sich mit bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen
außerdem: Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits-, Sozialgerichte
Streitwertabhängigkeit:
Amtsgericht (Streitwerte unter 5000€)
Landgericht (Streitwerte über 5000€)
Ausnahmen: Manche Streitigkeiten unabhängig von Streitwert ausschließlich Amtsgericht (oder Landgericht) zugewiesen, zB Wohnraummietrecht
Berufung:
Rechtsmittel gegen Entscheidungen d. Amts- und Landesgerichte
Streitigkeiten neu verhandelt, in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nochmals geprüft
nur möglich wenn ausdrücklich durch Gericht zugelassen oder Beschwerdegegenstand >600€
Über Berufung gegen Urteil Einzelrichter: Entscheidung vor Landgericht,
über Berufung gegen Urteil Landgericht: Senat d. Oberlandesgerichts
Revision:
Rechtsmittel gegen Berufung
nur möglich wenn durch Berufungsgericht in Urteil oder bei Zulassung wegen Beschwerde wegen Nichtzulassung
Prüfung nur noch in rechtlicher Hinsicht
Strafsachen
Welche Gerichte entscheiden über Strafsachen?
primär Amtsgerichte zuständig
wenn nicht höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre oder SIcherheitsverwahrung/Unterbringung in psych. Krankenhaus zu erwarten
Strafrichter: wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis 2 Jahre
Schöffengericht: bei höheren zu erwartenden Strafen
große Strafkammern d. Landgerichte (mit Schöffen): für Strafsachen, die nicht in Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte
Strafgericht als Schwurkammer (mit Schöffen): besonders schwere Delikte (zB Tötung etc)
Berufung (vor Strafkammer Landgericht) und Revision (vor Senat Bundesgerichtshof (BGH)) möglich
Verfahrensgrundsätze (Gerichtsbarkeiten)
Welche Verfahrensgrundsätze gelten in einem Rechtssreit?
Verhandlungsgrundsatz
gilt in Zivilprozess (auch in Arbeitsgerichtbarkeit: Streitigkeiten zw. AN und AG)
Verantwortung der Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzulegen
Keine Berücksichtigung von Tatsachen, die nicht von einer Partei in Prozess eingebracht wurden
Wahrheit einer Tatsache kann nur festgestellt werden, wenn sie bestritten ist
zum Zweck dieser Feststellung darf Beweis nur verwendet werden, wenn Partei ihn anbietet
Grund: kein öffentliches Interesse an Wahrheit von Tatsachen in privatrechtlichen Beziehungen
Untersuchungsgrundsatz
herrscht in Strafsachen, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit
auch in Arbeitsgerichtbarkeit für Streitigkeiten Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht
Gericht berechtigt und verpflichtet (ohne Rücksicht auf Parteivortrag, -verhalten oder Beweisangeboten):
wegen Tatsachen zu erforschen
in Verhandlung einführen
Wahrheit feststellen
Grundsatz der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit
In allen Gerichtsbarkeiten wird erst nach Durchführung mündlicher Verhandlung entschieden
Stellung und Begründung von Anträgen
Beweiserhebung
Erörterung Sach- und Rechtslage
Entscheidungsgrundlage darf nur sein, was Inhalt der mdl. Verhandlung war
Öffentlichkeitsgrundsatz
jeder, auch wenn nicht beteiligt, hat Recht auf Teilnahme an mündlicher Verhandlung
In welche Bücher ist das BGB unterteilt?
BGB besteht aus 5 Büchern:
Allgemeiner Teil (wesentliche Grundregeln für die Bücher 2-5)
Schuldrecht
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
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