Definition Rechnungswesen
systematische Ermittlung, Speicherung, Verarbeitung und Abgabe von Informationen über ausgewählte wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge eines Betriebes
—> alle Vorgänge des Einkaufs, der Produktion, der Lagerung und des Verkaufs sollen aufgezeichnet, überwacht und ausgewertet werden
Aufgaben des Rechnungswesens
Dokumentation
Entscheidungsvorbereitung (Daten auswerten)
Überwachung und Kontrolle
Lenkung/Steuerung (Unterstützung in der Unternehmensführung
—> Selbstinformation der Unternehmensführung, Rechenschaftslegung gegenüber Finanzamt, Gläubigern und Gesellschaftern —> Zahlungsfähigkeitsnachweis
Besonderheiten landwirtschaftlicher Buchführung
umfangreiche Berücksichtigung von Naturalgrößen und nicht monetären Vorgängen (Bestands- oder Lagerveränderungen)
in alten Bundesländern: vielfach Brutto-Buchungen (USt-Pauschalierung), in den neuen häufig Regelbesteuerung
abweichendes Wirtschaftsjahr (Juli-Juni bzw. Mai-April)
Besonderheiten bei der Bewertung (Abschreibung, etc.)
spezielle Buchführungsprogramme und Kontenrahmen
rechtsformabhängige Besonderheiten bei ldw. Unternehmen
Definition Buchführung
sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmen auf Grund von Belegen
Was sind Geschäftsvorfälle?
Geschäftsvorfälle sind Tätigkeiten, die:
Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten verändern
zu Geldeinnahmen / -ausgaben führen
Wertverzehr (Aufwand) und Wertzuwachs (Ertrag) darstellen
Was ist ein Beleg?
Rechnung, Bankauszug, Quittung (Rechnung immer am besten)
Nachweis für die Richtigkeit der Buchung
—>Keine Buchung ohne Beleg!
Pflichtangaben auf einer Rechnung nach UStG
Leistendes Unternehmen
Leistungsempfänger
Rechnungsnummer
Rechnungspositionen
Steuersätze und Steuerbefreiungen
Weitere Angaben auf Rechnungen (Einzelfälle)
Aufbewahrungspflichten
SEPA-Lastschrift-Vorabinformation
Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt
Steuerschuld des Leistungsempfängers
Aufgaben der Buchführung
Stand des Vermögens und Verbindlichkeiten feststellen
Aufzeichnung von Veränderungen von Vermögen und Verbindlichkeiten (lückenlos)
Ermittelt den Erfolg (Gewinn/Verlust) aus den Aufwendungen und Erträgen
liefert Zahlen für Kalkulationen
interne Kontrolle durch Bereitstellung von Zahlen
Grundlage für Steuerberechnung
wichtiges Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Bank, Behörden, etc.
Buchführungspflicht nach Handelsrecht
Verpflichtung zur Buchführung für jeden Kaufmann
Kaufmann: betreibt Handelsgewerbe
Handelsgewerbe: jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Gewerbebetrieb bei folgenden Merkmalen:
Selbstständigkeit
Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
Gewinnerzielungsabsicht
Beteiligung an wirtschaftlichem Verkehr
keine Land- und Forstwirtschaft
keine freie oder andere selbstständige Tätigkeit
Kaufmann: auch, wer sich in das Handelsregister freiwillig einträgt oder eintagen muss
Kannkaufmann
Formkaufläute (GmbH, AG)
Befreiung für Einzelkaufleute mit <800.00€ Umsatz und 80.000€ Gewinn
Buchführungspflicht nach Steuerrecht
Devirate Buchführungspflicht:
Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Büceher führen muss (z.B. HGB), hat die Verpflichtung auch für die Besteuerung zu erfüllen
Orginär steuerliche Buchführungspflicht:
Bewerbebetriebe sowie Land- und Forstwirte sind auch dann steuerlich buchführungspflichtig, wenn folgende Grenzen überschritten werden:
Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirt
Umsatz
800.000
Gewinn
80.000
Wirtschaftswert
-
25.000
—> Grenzen werden von vielen Landwirten überschritten
Arten der Gewinnermittlung
Buchführungspflicht: Betriebsvermögensvergleich
Keine Buchführungspflicht: Überschussrechnung nach Paragraph 4 Abs. 3 EStG
Keine Buchführungspflicht + Einhaltung Betriebsgrößen §13a EStG: Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG
Durchschnittssatzgewinnermittlung
=spezielle Gewinnermittlungsvorschrift für kleine LuF-Betriebe
Zugangsvoraussetzungen:
keine Buchführungspflicht
selsbt bewirtschaftete landw. Nutzfläche <=20ha
Tierbestände <=50 VE
Selbst bewirtschaftete Forstfläche <=50ha
selbst bewirtschaftete Sondernutzungen unter bestimmente Grenzen
—> Ermittlung des Gewinns nach schematischen Verfahren, ohne dass Bücher oder Aufzeichnungen gefphrt werden müssen
Summe aus:
Gewinn aus landw. Nutzung
Gewinn aus forstw. Nutzung
Gewinn aus Sondernutzungen
Einnahmen aus Vermietung von Wirtschaftsgütern des LuF Betrieb
Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit zugehörigkeit zur Landwirtschaft (Zinsen auf Betriebskonto)
Sondergewinne
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Formel:
Betriebsausgaben - Betriebseinnahmen =Gewinn/Verlust
—>Erfassung im Zeitpunkt des Zuflusses bzw. Abflusses
Unterschiede zum Betribesvermögensvergleich:
keine Kassenführung, Bestandskonten, Inventur
keine Erfassung von Beständen, Forderungen, Verbindlichkeiten
Betriebsvermögensvergleich (Formel Gewinnermittlung)
Betriebsvermögen zum Schluss des WJ
./. Betriebsvermögen zum Beginn des WJ
+ Entnahmen
./. Einlagen
____________________________
=Gewinn/Verlust
Beispiel Betriebsvermögensvergleich (Bilanz)
Beispiel Betriebsvermögensvergleich (Gewinn- und Verlustrechnung)
Was ist der Gewinnermittlungszeitraum?
Das Wirtschaftsjahr bzw. das Kalenderjahr
Was ist das Wirtschaftsjahr?
Zeitraum, für den der Steuerpflichtige regelmäßig Gewinn ermittelt (12 Monate)
in bestimmten Fällen auch weniger als 12 Monate (Gründung oder Aufgabe eines Betriebes) oder länger als 12 Monate (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraums auf das Kalenderjahr
Wirtschaftsjahr kann, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen
Ermittlung der Einkünfte aus Landwirtschaft (anteilige Wirtschaftsjahre)
Steuerliche Einkunftsarten
Ermittlung ESt
Zuletzt geändertvor 7 Tagen