Greift § 108 (3) AO auch bei einem späteren Zugang?
Nein!
Was passiert, wenn ein Bescheid der wzsichen einigen Werbeprospekten gerutscht war, versehentlich entsorgt wird?
Der nachträgliche Verlust einer in den Machtbereich gelangten Postsendung fällt in die Risikosphäre des Adressaten und macht die bereits eingetretene Bekanntgabe nicht ungeschehen. Verschulden bei der Organisation des Postempfangs, z. B. unregelmäßige Kontrolle des Briefkastens oder Postfachs, Entsorgung einer zwischen die überquellende Reklame geratenen Zustellungsbenachrichtigung) steht außerdem einer Wiedereinsetzung entgegen.
Wann ist ein Bescheid in den Machtbereich eines Stpf. zugegangen?
Wenn er unter Ausschluss unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und diese Kenntnisnahme nach allgemeinen Gepflogenheiten auch erwartet werden kann.
Hätte der Empfänger in einem solchen Fall den Brief gleichwohl aufgefunden, so wäre er im Augenblick des Auffindens zugegangen (§ 8 VwZG analog).
Bescheid wird in den Briefkasten des Nachbarn eingeworfen. Am Abend wurde der Brief in den Briefkasten des Stpf. eingeworfen. Wie ist die Rechtslage?
Die Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt für den Zugang allein noch nicht
erforderlich ist außerdem, dass mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen gerechnet werden kann.
Daher ist ein Brief, der am frühen Abend oder gar zur Nachtzeit in einen Hausbriefkasten geworfen wird, erst am nächsten Morgen zugegangen
FA schickt Bescheid trotzt vorliegender Empfangsvollmacht nicht dem StB sondern dem Stpf. WIe ist die Rechtslage?
Da dem FA eine ausdrückliche Empfangsvollmacht vorliegt, soll die Bekanntgabe gem. § 122 Abs. 1 Satz 4 AO an den Empfangsbevollmächtigen erfolgen. Da keine entgegenstehenden Gründe ersichtlich sind, reduziert sich das (eingeschränkte) Ermessen hierbei auf null, so dass die Bekanntgabe zwingend an den Berater hätte erfolgen müssen. Da sie erst am 08.09.2025 in den Machtbereich des Beraters gelangt ist, erfolgte die Bekanntgabe erst in dem Zeitpunkt, in dem der StB den Bescheid erhält.
Der Einkommensteuerbescheid 2023 wurde am 01.09.2025 (Montag) mit einfachem Brief zur Post aufgegeben und gemäß vorliegender Empfangsvollmacht für Steuerberater Schmitz an diesen adressiert. Im kanzleiinternen Posteingangsbuch wurde der Bescheidzugang am 10.09.2025 vermerkt.
Durch die Vorlage eines Posteingangsbuchs kann das Datum eines späteren Zugangs nicht bewiesen werden. Denn aus dem Posteingangsbuch geht das Datum der Eintragung des Empfangs einer Sendung, nicht jedoch das Datum des Eingangs des VA selbst hervor (BFH v. 8.2.1996 - III R 127/93, BFH/NV 1996, 850). Dies gilt gleichermaßen für einen Eingangsvermerk.
Wann ist der Bekanntgabezeitpunkt, wenn ein Bescheid mittels
Einschreiben durch Übergabe
Einschreibung mit Rückschein
zugestellt wird?
Einschreiben durch Übergabe:
Eine Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, Die Bekanntgabe erfolgte gem. § 122 Abs. 5 AO i.V.m. § 4 VwZG am 08.09.2025, da der 07.09.2025 ein Sonntag war.
Einschreiben mit Rückschein:
Eine Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein gem. § 122 Abs. 5 AO, § 4 VwZG gilt an dem Tag als bewirkt, den der Rückschein angibt. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. § 108 (3) gilt nicht.
Welche Fehler sind Totenkopffehler die zu einer Nichtigkeit des VA führen?
besonders schwerwiegender und offenkundiger Fehler § 125 (1) AO
Verstoß ggn. Schriftformzwang § 157 (1) S. 1
§ 196
§ 191 (1) S. 3
Inhaltsadressat war tot, § 157 (1) S. 2 / § 119 (1) AO
Hinweis auf GRN muss im Briefkopf stehen
unklar was FA genau will § 119 (1) AO
fehlender Hinweis auf GRN
Steuerart/Betrag fehlt
VA in sich widersprüchlich
neuer VA in derselben Sache stellt Verhältniss zu vorherigen nicht klar
Wann gilt ein StB mittels PZU als bekanntgegeben? Gilt hier auch SASOFEI?
Mit Übergabe. SASOFREI-Fiktion gilt nicht.
Wie kann man der Textbaustein für die Prüfung der Wirksamkeitsformel von Mirbach aus?
EStB 23 v. …. war nicht nichtig iSd. § 125 AO. Daher wurde er gem. § 124 (1) + (3) AO wirks. mit ordnungsgem. Bekanntgabe. Die ordnungsgemäße Bekanntgabe erfolgte gem. § 122 (1) S. 1 AO am …., weil der EStB in den Machtbereich des Stpfl. als zutreff. Empofänger nach § 122 (1) S. 1 AO gelangt war, Bekanntwille des zuständiges Amtsträgers vorlag und Stpfl. als Bekanntgabeadressatin auch handlungsfähig war, § 79 (1) Nr. 1 AO.
Wie sieht die WIrksamkeitsformel bei F-Bescheiden aus?
Nie ohne meine bessere Hälfte
Nichtigkeit
bspw. wenn Beteiligter tot -> dann teilnichtig, aber Korrektur durch Richtigstellungsbescheid nach § 182 (3) AO möglich
ordnungsmäße Bekanntgabe wenn
Richtiger Empfänger bei F-Bescheiden -> § 183 AO oder § 183a AO
Machtbereich des Stpfl. gelangt
Bekanntwille des Amtsträgers und
Handlungsf. des Stpfl.
mit Wirkhinweis
Kann ein F-Bescheid auch nach Ablauf der Feststellungsfrist ergehen?
Gem. § 181 (5) AO ja, wenn Wirkhinweis gem. § 181 (5) S. 2 AO enthalten, was besagt, dass Feststellung nur insoweit erfolgt, wie die FF-Fristen der EStB der Gesellschafter nicht abgelaufen ist.
Durch Wirkhinweis wird F-Bescheid nur ggü. Personen wirksam, bei denen ohnehin Festsetzungsfrist noch lief.
Kann ein nicht Nichtiger VA trotzdem wirksam sein?
Ja, wenn nicht nichtig und er ordnungsgemäß bekannt gegeben wurde. Er kann trotzdem zahlreiche Standard-Fehler enthalten und wäre dann rechtswidrig aber trotzdem wirksam!
Welche Fehler führen dazu, dass ein VA wirksam aber rechtswidrig sind?
Steuer zu hoch/niedrig
Verstoß gegen abgelaufene FF
Änderung, obwohl keine KV erfüllt
Fehlende Anhörung § 91 AO (kann geheilt werden gem. § 126 (1)
Fehlende Begründung § 121 AO (kann geheilt werden gem. § 126 (1) Nr. 2AO
Was passiert, wenn fehlende Anhörung bzw. fehlende Begründung gem. § 126 (1) AO geheilt wird?
§ 126 (3) AO -> Wenn einem VA Begründung fehlt oder Anhörung vor Erlass des VA unterblieben ist und dadurch rechtzeitige Anfechtung versäumt ist, so ist die Versäumung der Einspruchsfrist nicht verschuldet.
Wie ist ein VA zu bewerten, wenn er von einem örtlichen nicht zuständiges FA kommt?
Verstoß gem. § 127 AO egal, wenn keine andere Entscheidung hätte getroffen werden können.
Welche Fehler sind eigentlich keine Fehler und führen dazu, dass der VA nicht einmal rechtswidrig ist sondern zu 100% rechtsmäßig?
Angabe zutreffende KV, wenn andere KV greift
Fehlende RB-Belehrung § 157 (1) S. 3 AO -> Aber verlängerung RB-Frist auf 1 Jahr
Fehlende Anhörung oder Begründung wenn Heilung vorgenommen
Welche Ermittlungsmöglichkeiten hat das FA im Ermittlungsverfahren?
Welche Reihenfolge ist dabei einzuhalten?
Auskunfts. oder Vorlageersuchen an die Beteiligten selbst oder § 80 (5) Berater § 93 (1) + § 97 (1) AO
diese haben kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht
Wenn dies nicht zum Erfolg führt, oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht ist Auskunfts- oder Vorlageersuchen an Dritte erlaubt (Ehegatte)
Achtung! Dritte könnten gem. §§ 101 ff. Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte haben.
Wie hängt die Erfolgsformel, die Wirksamkeitsformel und die Korrekturformel zusammen?
Bei der Frage, ob ein Einspruch zulässig und begründet ist, ist die Erfolgsformel anzuwenden.
Bei der Berechnung der Frist (eine der Voraussetzung der Zulässigkeit des Einspruchs) wird die Wirksamkeitsformel angewendet.
Bei der Frage, ob der Einspruch begründet ist, ist die Korrekturformel anzuwenden.
Was passiert wenn ein EStB trotz Empfangsvollmacht an Stpfl. zugewandt wird? Führt dies zur Nichtigkeit?
Nein, nicht nichtig, es gibt jedoch einen Bekanntgabefehler.
Was passiert wenn ein EStB trotz Empfangsvollmacht an Stpfl. zugewandt wird und der Stpfl. nach 2 Monaten Einspruch einlegt? Ist dies ein zulässiger Einspruch?
Ja trotz verstrichener EF, da Bescheid nicht wirksam bekanntgegeben läuft keine Einspruchsfrist. Beschwer liegt auch vor, weil Rechtschein, § 125 (5) AO
Was passiert wenn ein EStB trotz Empfangsvollmacht an Stpfl. zugewandt wird und der Stpfl. den EStB an seinen StB übergibt?
mit Weiterleitung an StB wird der Bekanntgabefehler geheilt gem. § 8 VwZG
Wer ist Empfangsbevollmächtigter bei PersGes, wenn Gesellschafter ausgeschieden sind?
Rechtsfähige PersV -> Bekanntgabe weietr an PersV, solange kein Widerspr. § 183 (2)
nicht rechtsfähige PersV -> Empfangsbevollm. nach § 183a (1) S. 1 gilt weiter, solange kein Widerspruch
der vom FA vorgeschlagene gilt weiter
Kann Einspruch gg. F-Bescheid auch bei FA für Folgebescheid (EStB) eingelegt werden?
Ja gem. § 357 (2) S. 2 AO -> doppelte Backpfeifentheorie
Inhaltlich muss er sich aber wegen Bindungswirkung gegen F-Bescheid richten
Wann liegt ein Verschulden iSv. § 110 AO vor?
Urlaub länger als 26 Tage oder mehr als 6 Wochen
Einspruch bei falschen FA kurz vor oder nach Fristende (5 Tage)
Verschulden Berater § 110 (1) S. 2
Auswahlverschulden
Wann liegt kein Verschulden iSv. § 110 AO vor?
Urlaub bis 26 Tage bis 6 Wochen
Einspruch bei falschen FA min. 1 Woche vor Fristende
Verschulden ansonsten zuverläsiger Bote (z.B. Mama, Angestellte StB)
Fehlende Anhörung/Begründung kausel für verspäteten Einspruch § 126 (3) AO
Was sind die Vorauss. § 110 ?
gesetzl. Frist ohne Verschulden versäumt -> § 110 (1) AO
Nachhaolung der Handlung innerhalb v. 1 Monat -> § 110 (2) S. 1 + S. 3 AO
Gründe für Verspätung innerhalb 1 Monat im Kern darlegen
Wer ist Einspruchsbefugt bei PersV?
rechtsfähige PersV
-> PersV selbvst durch Vertreter § 34 (1) AO -> § 352 (1) Nr. 1 a)
nichtrechtsfähige PersV
wenn belehrt wurde, dann nur der Empfangsbevollmächtigter § 183 (1) S. 1 bzw. der vom FA vorgeschlagene § 183a(1) S. 2 + S. 3 -> sonst jeder
Darüber hinaus bestehen Zusatzbefugnisse:
Nr. 3 -> Bei Streit/Ausscheiden -> jeder
Nr. 4 -> Jeder bezgl. “Wer” und “Umfang”
Nr. 5 -> Jeder für sein SBV
Darf ein VA auch während eines lfd. Einspruchsverfahrens geändert werden?
Ja nach § 132 AO.
-> geänderter VA tritt an die Stelle des angefochteten VA § 365 (3) S. 1 AO
Einspruch hiergegen wäre unzulässig mangels Rechtsschutzbedürfnis
Gilt genauso, wenn angefochtener unwirksamer VA zB durch Heilung § 8 VwzG analog doch wirksam wird § 365 (3) S. 2 AO
Wann ist der Einspruch begründet?
Einspruch ist begründet wenn,
Rechtswidriger VA
Rechte des Stpfl. verletzt und
Anfechtungsbeschr. § 351 (1) AO nicht stört
Gesamtfallaufrollen greift § 367 (2) S: 1 AO
Welche Vorschrift ist bei Statthaftigkeit zu zitieren?
§ 347 (1) Nr. 1 + (2)
Welche Vorschrift ist bei Form zu zitieren und was ist dazu zu sagen?
§ 357 (1) + (3) AO:
Abs. 1 ,
S. 1: schriftlch/elektr.
S. 2. fehlende Unterschrift egal, solange EF identifizierbar
S. 3. unrichte Bezeichnung egal
Abs. 3: Bezeichnung VA + Begründung egal
Was passiert wenn VA kein RB-Belehrung enthält?
§ 356 (1) + (2) AO -> Verlängerung RB-Frist 1 Jahr
Tritt die Ablaufhemmung nach § 171 (4) AO ein, wenn eine AP bei einem Toten Stpfl. ausgeführt wird im Haus seiner Ehefrau?
Nein, Ablaufhemmung bei § 171 (4) AO tritt nur ein, wenn Prüfungsanordnung wirksam gewesen ist -> AEAO zu § 171 (4) 3.2.1.
Nenne für das Ereignis “Rechen./Schreibfehler vom FA” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung § 172 (2) S. 1 AO FF endet nicht vor Ablauf 1 Jahr nach Bekanntgabe
KV -> § 129 AO
Nenne für das Ereignis “Rechen./Schreibfehler vom Stpfl.” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung nach § 172 (2) S. 2 AO -> FF endet nicht vor Ablauf 1 Jahr nach Bekanntgabe
KV -> § 173a AO
Nenne für das Ereignis “Änderung beantragt” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung nach § 173 (3) AO -> FF läuft nicht ab, solange über Antrag unanfechtbarentschiedn worden ist
KV -> z.B. § 164 (2) AO, § 172 (1) Nr. 2a / § 173 (1) Nr. 2 AO
Nenne für das Ereignis “zulässiger Einspruch” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung nach § 171 (3a) AO -> FF läuft nicht ab, bevor über Einspruch unanfechtbar entschieden worden ist
KV -> § 367 (2) S. 1 AO
Nenne für das Ereignis “AP und PA” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung nach § 174 AO
KV z.B. § 164 (2) AO, § 173 (1) AO
Nenne für das Ereignis “Steuerfahnung” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung nach § 171 (5) AO FF läuft nicht ab, bevor aufgrund der Ermittlugen zu erlassenden StB unanfechtbar geworden sind
KV § 172 (1) Nr. 2 c) und § 173 (1) Nr. 1 AO
Nenne für das Ereignis “Steuerhinterziehung” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung nach § 169 (2) S. 2 AO 10 Jahre FF
Nenne für das Ereignis “Beichte nach § 153 / § 371 AO” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung nach § 171 (9) AO FF endet nicht vor Ablauf 1 Jahr nach Eingang Anzeige
KV § 173 (1) AO, nicht § 172 (1) Nr. 2 a) AO
Nenne für das Ereignis “wirksamer F-Bescheid” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung § 171 (10) AO -> FF endet nicht voro Ablauf 2 Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides
KV § 175 (1) S. 1 Nr. 1 AO
Nenne für das Ereignis “Festsetzung vorläufig” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung § 171 (8) S. 1 AO + S.2 AO
KV § 165 (1) S: 1 + (2) oder § 165 (1) S. 2 + (2) AO
Nenne für das Ereignis “irgendetwas doppelt erfasst” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung § 174 (1) S. 2 + S. 3 -> KV § 174 (1) S. 1 AO
Ablaufhemmung § 174 (1) S. 2 + S. 3 -> KV § 174 (2) + (1) S. 1 AO
Nenne für das Ereignis “rückwirkendes Ereignis” das Korrekturpärchen!
Ablaufhemmung § 175 (1) S. 2 AO FF beginnt mAd KJ.i dem das Ereignis eintritt
KV § 175 (1) S. 1 Nr. 2 AO
Welche 8 Paragraphen müssen bei der Berechnung der FF zitiert werden?
Beginn -> § 170 (2) Nr. 1, § 149 (1) AO, § 25 (3) EStG, § 56 EStDV
Dauer § 169 (2) S. 1 Nr. 2 AO
Ende; § 108 (1)AO , § 187 (1) BGB, § 188 (2) BGB
Was sind die Vorauss. für die Ablaufhemmung nach § 171 (4) AO?
wirksame PA
Beginn AP vor Ablauf der FF oder Verschiebung vor Ablauf FF auf Antrag Stpfl.
Beginn setzt tatsl. Prüfungshandlung voraus
Kein Verschiebungsantrag wenn AP zu kurzfristig (weniger als 2 Wochen) vorher angeordnet wurde
Einspruch gg. PA mit ADV-Antrag gilt als Verschiebung
Wie lange dauert die Ablaufhemmung gem. § 171 (4) AO?
§ 174 (4) S. 1 -> 1. Alt: bis BP Bescheide unanfechtbar geworden
§ 174 (4) S. 1 -> 2. Alt: Nach Null-Mitteilung 3 Monate verstrichen
§ 171 (4) S. 3 -> Mehrere Jahre nichts passiert -> Ende spätestens nach ABlauf des Jahres der Schlussbespr. + 4 Jahre
oder wenn keine Schlussbespr. -> letzte Prüfungshandlung + 4 Jahre
Was ist der Ablaufhemmungskiller nach § 171 (4) S. 2 AO?
Die Ablaufhemmung nach § 171 (4) S. 1 AO gilt nicht, wenn:
unmittelbar nach Prüfungsbeginn
Unterbrechung > 6 Monate
aus Gründen des FA
-> Rechtsfolge: Entfall der Hemmung nach S. 1 -> als wäre Prüfer nie da gewesen. Aber Wiederaufnahme der Prüfung nach 6 Monate ö#sst Hemmung löst Hemmung erneut aus, wenn reg. FF dann noch lief
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