Erläutern Sie das Schema für dein Einspruch.
Erläutern Sie das Schema für § 110 AO.
Wie wird die Begründetheit eines Einspruchs geprüft?
Einleitungssatz: Einspruch ist begründet, soweit der angefochtene Bescheid rechtswidrig (formell -> Verfahren, Form, Zuständigkeit und materiell) ist und der Einspruchsführer in seinen Rechten verletzt ist.
I. Rechtswidrigkeit
Formelle Rechtswidrigkeit
Materielle Rechtswidrigkeit
II. Rechtsverletzung
Wie werden die Erfolgsaussichten eines Einspruchs geprüft?
Obersatz: Der EInspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.
I. Zulässigkeit eines Einspruchs § 358 AO
Statthaftigkeit § 347 AO
-> Einspruch ist statthaft, da es sich beim ESt-Bescheid um einen VA § 118 AO in AO-Angelegenheiten handelt, auf den die AO Anwendung findet.
Form § 357 AO
-> Die Formvorschrift des § 357 AO wurde beachtet; Einsrpuch wurde schriftlich eingelegt § 357 (1) S. 1 AO
Frist § 355 AO
-> Einspruchsfrist beginnt mit der wirksamen Bekanntgabe des VA
Beschwer
Ggf. weitere Zulässigkeitsprobleme
a) Einspruchsbefugnis
b) Vertretung durch StB
Rechtsfolge
II. Begründetheit eines Einspruchs
Rechtswidrigkeit
a) Formelle Rechtswidrigkeit
b) Materielle Rechtswidrigkeit
Rechtsverletzung
Wie sieht die Erfolgsformel aus?
“Einspruch in Erfolg nur mündet, wenn zulässig (1.) und begründet (2.)
Zulässigkeit
- Schöne, Frauen, Fahren, Elektro und Benz
Statthaftigkeit § 347 (1) Nr. 1 AO
Form § 357 (1) + (3)
Frist §§ 355, 356 + 110 AO
Einspruchsbefugnis § 352 AO
Beschwer § 350 AO
Begründung
“-”: Rosa, Rotes Auto, Glänzt
Rechtswidriger VA
Rechte des Stpf. verletzt
Anfechtungsbeschw. -> § 351 (1) nicht stört
Gesamtfallprüfung -> § 367 (2) S. 1 AO
Wie sieht die Wirksamkeitsformel aus?
Eselsbrücke: Nie ohne meine bessere Hälfte
§ 124 (3) AO -> NICHTIG
§ 124 (1) AO -> ordnungsgemäße Bekanntgabe
Zugang Machtbereich zutreffender Empfänger
Bekanntgabewille Amtsträger
Handlungsfähigkeit Bekanntgabeadressat § 79 (1) Nr. 1 AO
Erläutere mir das Schema Korrekturpärchen -> Prinzip
Erläutere mir die Korrekturformel:
Erläutere das Prüfungsschema für Steuerhinterziehung!
Objektiver Tatbestand
Tathandlung
,§ 370 (1) Nr. 1 AO → positives Tun
§ 370 (2) Nr. 2 AO → Pflichtwidriges Unterlassen, resultieren ins. aus §§ 149, 150 und § 153 AO iVm Einzelsteuergesetzen
Taterfolg, § 370 (4) AO
S. 1 → Durch Tathandlung ist eine Steuerverkürzung eingetreten = Eigener oder fremder Vorteil
S. 2 → Durch Tathandlung ist ein ungerechtfertigter Steuervorteil erlang worden = Eigener oder fremder Vorteil
Anzahl der Taten → getrennte Würdigung von Steuerarten und Veranlagungszeiträumen → § 53 StGB zitieren.
Höhe der Steuerverkürzung bzw. des ungerechtfertigten Steuervorteils Kompensationsverbot § 370 (4) S. 3
Zeitpunkt der vollendeten Steuerhinterziehung → §§ 122 (2) Nr. 1, § 124 (1 AO → AEAO zu § 235 Rz.4.1.2 und 4.1.3
Kausalität
Verhalten des .. muss Kausal für den Taterfolg sein
Zum eigenen oder fremden Vorteil
Subjektiver Tatbestand § 369 (2) AO oder § 378 (1) AO
Voraussetzung für Steuerhinterziehung ist zwingend der Vorsatz gem. § 15 StGB bei der Tathandlung → Täter handelt mit Absicht oder hält es für möglich, dass er gegen steuerliche Normen verstößt
Berechnung der subjektiv hinterzogenen Steuer:
Saldierung von vorsätzlich nicht erklärten steuererhöhenden Tatsachen und vorsätzlich nicht erklärten steuermindernden Tatsachen = Keine Geltung von § 370 Abs. 4 Satz 3 AO und Gegensatz zur Ermittlung der objektiv hinterzogenen Steuer!
Prüfung Selbstanzeige gem. § 371 AO
Zuletzt geändertvor 12 Tagen