Wie wird die ErbSt-Klausur aufgebaut?
I. Vorspann
II. Einstiegssatz
III. Ermittlung stpf. Erwerb / Bereicherung
Was ist in dem Vorspann (5 Inhaltliche Punkte) zu behandeln?
sachliche Steuerpflicht
persönliche Stpf.
Steuerentstehung
Steuerklasse
Steuerschuldner
Was ist unter II. Einstiegssatz zu erzählen?
Bei Schenkung RE 7.4 (1) S. 1 + S. 2 ErbStR abschreiben
Bei Erbe § 10 (1) S. 2 ErbStG abschreiben
Was ist der Einstiegssatz zur II. Ermittlung des stpf. Erwerbs bei Erwerb von Todes wegen?
Stpf. Erwerb ist Bereichung, soweit nicht stfr. Bereicherung ist Vermögensanfall abzgl. Nachlassverb. § 10 (1) S. 1 + S. 2 ErbStG
Nach welchem Schema ist der steuerpflichtige Erwerb bzw. die Bereicherung zu ermitteln?
Nach der WSV-Methode: Jedes WG mit der WSV-Methode bewerten und dann einmal an die Nase fassen und fragen, ob es noch eine Schuld gibt die ich nicht zuordnen konnte, wenn ja, dann wird die Schuld anhand der NNASE-Formel auf alle WG aufgeteilt.
W-> Wirtschaftsgut Bewerten
S-> Steuerfreiheit prüfen
V -> Verbindlichkeiten (BBB)
Belegen z.B. § 10 (5) Nr. 1
Bewerten § 12 (1) E
Begrenzen (z.B. § 10 (6) S. 3 E
Welches Schema ist bei den Verbindlichkeiten einzuhalten?
BBB
Belegen (Ansatz) der Schulden mit Zitat
Bewertung der Schulden mit Zitat
Abzugsfähigkeit der Schulden mit Zitat
Was kann man mit der NNASE-Formel machen und wie sieht die Formel aus?
Hilft die nicht zuordenbaren verbleibenden Verbindlichkeiten auf die einzelnen WG aufzuteilen.
N-> Nettowert der einzelnen WG (Wert WG abzg. Wert Schulden)
N -> Nettowerte aller WG in Summe
A -> Aufteilung § 10 (6) S. 7 ErbStG -> Schuld x n/n
S -> Schuldenkürzung § 10 (6) S. 9+10
E -> Erbfallkosten/Erwerbsnebenkosten immer zu 100% abzugsfähig § 10 (6) S. 6 ErbStG
Nach welcher Formel wird das BV bewertet?
EBABFS -> Ey bin auch bald fleißiger StB
E -> 1. Einstieg über § 12 (1) oder § 12 (5) ErbStG
B -> 2. Bewertung
A -> 3. Aufteilung § 97 (1b) + (1a) B
B -> 4. Begünstigungsfähigkeit prüfen § 13b (1) ErbStG
F -> 5. Feststellungen nach § 13b (10) ErbStG treffen
S -> 6. Schema RE 13b.9 (2) ErbStR runterratern
Erläutern Sie das Berechnungsschema für den steuerpflichtigen Erwerb!
erworbene WG
abzgl. sachliche Steuerbefreiungen
abzgl. Nachlassverbindlichkeiten
abzgl. Erbfallkosten
= Bereicherung
abzgl. pers. FB
zzgl. Vorerwerbe
abzgl. Versorgungs FB
abzgl. Zugewinn § 5 (1) BewG
= stpf. Erwerb Rundung § 10 (1) S. 6 ErbStG
Wann kann die Optionsverschonung, wonach 100% des begünstigtes Vermögens steuerfrei ist beantragen?
§ 13a (10) S. 2 ErbStG -> Wenn nach Ermittlung H E 13a.21 die das Verwaltungsvermögen die Quote von 20% nicht überschreitet.
Wo steht, was FM sind?
RE 13b.23 (2)
Wo steht, was junge FM sind und was sind junge FM?
positiver Saldo eingelegter und entnommener FM weniger 2 Jahre
Wo steht was Verwaltungsvermögen ist und was ist das?
§ 13b (4) Nr. 1-4 ErbStR ->
Nr. 1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke
Nr. 2: Anteile an KapGes 25% oder weniger
Nr. 3: Kunstgegenstände, Oldtimer
Nr. 4: Wertpapiere
Wo steht was junges VW ist?
§ 13b (7) S. 2 ErbStG -> VW weniger als 2 Jahre dem Betrieb zuzurechnen war
Wo steht was Schulden sind?
RE 13b.23 (4) Schulden
Mit welcher Richtlinienstelle kann man die Optionsverschonung nach § 13a (10) ErbStG prüfen?
-> HE 13a. 21
Mit welcher Fundstelle kann man den gleitenden Abzugsbetrag ausrechnen?
H E 13a.3
Mit welcher Fundstelle kann man das begünstigte Vermögen ausrechnen?
I. -> Erlasse 250 13b/4
II. -> RE 13.9
Wie sieht der Einstieg für die Bewertung von Grundstücken nicht im BV aus?
Grundstück ist Grundbesitz iSd § 19 (1) B. § 176 (1) Nr. 1 B
Für das (EFH, MFH….) ist gem. § 12 (3) E ein GBW auf den Sticht. nach tats. Verhältnis. ges. festzustl., § 151 (1) S. 1 Nr. 1, § 157 (1) + (3) B, § 176ff.
Dabei ist auch
Art § 151 (2) Nr. 1 B
unbebaut -> § 178 B
bebaut -> (EFH, MFH.. -> § 180 (1) + §§ 181 (1) Nr. .. + (2) B)
Zurechnung Art § 151 (2) Nr. 2 B (…, § 39 (1) AO) mit festzustellen
Bewertung gem. § 182 (..) im …-Verfahren
Vorschrift für Verfahren nennen
Dies ist gem. Wert § 177 (1) , § 9 B
Wie ist de Textbaustein zur Bewertung von BV als Einstieg?
GmbH/KG- Anteil ist Gewerbebetrieb §§ 95 (1), § 97 (1) S. 1 Nr. 5 B.
Gem. § 12 (5) E ist für ..-Anteil der gW auf den B-Stichtag gesondert und einheitlich Festzustellen unter Berücksicht. tatsächl. Verhältnisse, § 151 (1) S. 1 Nr. 2/3; § 157 (4) oder (5), § 109 (2) B
Dabei ist auch Zurechnung festzustellen, § 151 (2) Nr. 2 S. 2 B
Bewertung nach § 11 (2) -> Abteilung gW aus Verkäufen nicht möglich, daher Anwendung vereinfachter Ertagswertverfahren, §§ 11 (2) S. 4, 199-203, dabei ist Substanzwert § 11 (2) S. 3 B als Mindestwert zu beachten
Zuletzt geändertvor 12 Tagen