Erläutern Sie die grundlegende BGH-Auffassung zur Enteignung.
Enteignung ist darauf ausgerichtet, einen „angemessenen Ausgleich“ für das Genommene „bildhaft“ zu gewähren
(„bildhaft“ = es ist nicht in identischer, jedoch in ähnlicher Art zu entschädigen ist, wie sich der Verlust ausgewirkt hat)
Stellen Sie die Definition der Enteignung und des enteignungsgleichen Eingriffs gegenüber.
Enteignung = gesetzlich geregelter Rechtsakt
im einzelnen Fall nur zulässig ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit ihn erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Art nicht erreicht werden kann
(§ 87 Abs. 1 BauGB)
enteignungsgleiche Eingriff = rechtswidriger Eingriff im Sinne eines nicht normierten Vorgehens der öffentlichen Hand in das Eigentum
Eingriff ist zu entschädigen
tritt unter Umständen dann ein, wenn die Grenze der entschädigungslos zu duldenden Sozialbindung des Eigentums überschritten wird
Benennen Sie wesentliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Enteignung.
Die Enteignung darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
nur im einzelnen Fall zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Art nicht erreicht werden kann
Welche Fallgruppen sind bei der Enteignung zu unterscheiden und wie ist dort zu bewerten?
Totalenteignung (vollständige Grundstücksenteignung)
Totalverlust ist zu bewerten
Teilenteignung (Enteignung einer Teilfläche)
Teilfläche und die den verbleibenden Grundstücksteil betreffenden Wertveränderungen sind zubewerten
Was kann Gegenstand der Entschädigung bei der Enteignung sein?
Entschädigungsanteil für den Rechtsverlust
Entschädigung für andere durch die Enteignung eintretende Vermögensnachteile, z. B. Betriebsverlust durch Unwirtschaftlichkeit
ebenso Berücksichtigung von Vermögensvorteile der Festsetzung
Nach welchem Wert richtet sich die Entschädigung?
Rechtsverlust: im Allgemeinen nach Marktwert
Beachtung von Reduktionsklauseln nach § 95 Abs. 2 BauGB
(modifizierter Marktwert = Enteignungswert)
Welcher Wertermittlungsstichtag ist bei der Ermittlung der Entschädigung zugrunde zu legen?
Zeitpunkt, an dem Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet
maßgebend auch für die Bestimmung des Grundstückszustandes
Abweichungen bei vorzeitiger Besitzeinweisung (dann Zeitpunkt der Besitzeinweisung maßgebend) sowie bei Fällen der Vorwirkung der Enteignung
Wie ist der Entschädigungsanspruch des Grundschuldgläubigers geregelt?
Beteiligte (auch Grundschuldgläubiger) haben einen originären Entschädigungsanspruch gegenüber der Enteignungsbehörde
Grundschuldgläubiger sind nicht auf Entschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers angewiesen, sondern können notfalls selbst tätig werden
Stellen Sie beispielhaft Entschädigungsanlässe dar.
Veränderungssperre für mehr als vier Jahre
Gemeindliches Vorkaufsrecht überlagert „älteres“ Vorkaufsrecht
Planungsschäden
Was ist zu beachten, falls die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nach § 24 bzw. § 25 BauGB ausübt?
Gemeinde kann Vorkaufsrecht nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch einen Verwaltungsakt ausüben
Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn er sich vertraglich verpflichtet, das Grundstück in einer angemessenen Frist entsprechend den städtebaulichen Vorgaben zu nutzen
Gemeinde kann zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks (§ 194 BauGB) zum Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet (§ 28 Abs. 3 BauGB).
Bei welcher Art von Bewertungsfällen wird die Verschiebemethode angewendet?
(zumeist unbebauten) Grundstücken, die üblicherweise in höherwertiges Vorderland und geringerwertiges Hinterland aufgeteilt werden können, wenn dort ein Teil des Vorderlandes abgetreten werden muss
zu entschädigen ist das „vorgeschobene Hinterland“
Nennen Sie die wesentlichen Bewertungsmethoden, die bei der Bewertung eines Teilflächenentzugs angewendet werden.
Differenzwertmethode
Verschiebemethode
Bruchteilswertmethode
Durchschnittswertmethode
Nutzwertanalytische Ansätze
Zuletzt geändertvor einem Monat