Welcher Wert soll mithilfe des Planungsschadensrechts ausgeglichen werden?
Ausgleich des Wertverlust, der in der Differenz zwischen dem Grundstückswert vor und nach der Planung besteht
Welche Ausgleichsregelungen bestehen bei Vorliegen eines Planungsschadens grundsätzlich?
Anspruch auf Geldausgleich
wird aufgrund Planänderung in Rechtsposition des Eigentümers eingegriffen und findet eine Übereignung des Grundstücks (an einen Dritten) nicht statt
Übernahmeanspruch,
wenn es Eigentümer wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten, in der bisherigen Art oder in einer anderen Art zu nutzen
Unter welchen Bedingungen tritt ein Vertrauensschaden ein?
wenn ein Eigentümer, dessen Grundstück in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplangebiet gelegen ist, Vorbereitungen zur Verwirklichung der plangerechten Nutzungsmöglichkeit ge-troffen hat, die dann durch Planänderungen an Wert verlieren
Welche Fallgruppen sind im Zusammenhang mit der Sieben-Jahres-Frist zu unterscheiden?
Planänderung innerhalb von sieben Jahren
(Entschädigung unabhängig davon, ob (zuvor) zulässige Nutzung auch tatsächlich ausgeübt wurde)
Planänderung außerhalb von sieben Jahren
(Entschädigung ausschließlich für Eingriffe in ausgeübte Nutzungen)
Was unterscheidet die Entschädigungsregelungen der §§ 39 bis 44 BauGB von den Entschädigungsregelungen nach den §§ 93 bis 103 BauGB?
§§ 39 bis 44 BauGB = planerischen Eingriffe
§§ 93 bis 103 BauGB = „klassische“ Enteignung durch Verwaltungsakt
Das Grundstück des Eigentümers D. liegt gemäß Bebauungsplan Nr. 22 in einem Mischgebiet und ist zum Bewertungsstichtag mit einem Wohngebäude bebaut. Durch die Änderung eines Bebauungsplans Nr. 22 erfolgt fünf Jahre nach dem Eintritt seiner Rechtskraft eine Umzonung des Mischgebiets (MI) in ein Gewerbegebiet (GE). Worin begründet sich der Planungsschaden?
Bodenwertminderung durch den geringeren Bodenwert eines Gewerbegebiets gegenüber einem Mischgebiet. (Ermittlung Bodenwertdifferenz)
Wohnlage aufgrund der nunmehr bestehender Gewerbelage deutlich verschlechtert und damit Minderung von Mieteinnahmen (kapitalisierte Minderwert aus reduzierten Mieten, bezogen auf Restznutzungsdauer der aufstehenden Bebauung)
Wie muss ein zu entschädigender Vermögensnachteil begründet sein?
konkreter, objektiver Vermögensnachteil, durch den der Betroffene in seiner Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks eingeschränkt wird
Welche Auswirkung hat die BGH-Entscheidung von 2016 bei der Bewertung von Flächen, die von „isolierten“ eigentumsverdrängenden Planungen betroffen sind?
Bei hohen Bodenwerten kann die zu ermittelnde Entschädigung unter Berücksichtigung der ausgeübten Nutzung erheblich von dem Wert der Flächen abweichen, der auf der ehemals planungsrechtlich zulässigen Nutzung basiert
Wann entfällt innerhalb der Sieben-Jahres-Frist der Entschädigungsanspruch?
etwa wenn eine Veränderungssperre wirksam wird und der Eigentümer nicht nachweisen kann, dass er bereit und in der Lage ist, ein Planungsvorhaben entsprechend dem ursprünglichen Planungszustand zu verwirklichen
Zuletzt geändertvor einem Monat