Was sind die Voraussetzungen des Verwaltungsakts?
hoheiltiche Maßnahme
auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
Handeln einer Behörde
zur Regelung
eines Einzelfalls
auf unmittelbare Außenwirkung gerichtet
Was ist eine hoheitliche Maßnahme?
einseitiges Handeln der Behörde im Über-/ Unterordnungsverhältnis
Wann ist “auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts” gegeben?
wenn die zur Maßnahme ermächtigende Normen solche des öffentlichen Rechts sind
Welchen Theorien dienen zur Entscheidung, ob eine Norm öffentlich-rechtlich ist?
modifizierte Subjektstheorie
Subordinationstheorie
Interessentheorie
Was besagt die modifizierte Subjektstheorie?
Norm ist immer dann öffentlich-rechtlich, wenn durch sie in jeden denkbaren Anwendungsfall ein Träger öffentlicher Gewalt (Staat im weitesten Sinn) berechtigt oder verpflichtet wird
Was besagt die Subordinationstheorie?
setzt ein Verhältnis der Über- und Unterordnung zwischen den Beteiligten voraus
nicht deutlich
Was besagt die Interessentheorie?
Norm soll öffentlich-rechtlich sein, wenn sie dem Gemeinwohl zu dienen bestimmt ist
Was besagt der funktionelle Behördenbegriff?
Behörde im Sinne des LVwVfg ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 II LVwVfG)
Was ist eine Regelung?
Eine Regelung ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung, mit der die Behörde eine Rechtsfolge setzten will, d.h. Rechte und/ oder Pflichten begründen, ändern, aufheben oder binden feststellen oder verneinen will
Vervollständige die Tabelle?
konkret
abstrakt
individuell
generell
Verwaltungsakt, § 35 S.1 VwVfG
Allgemeinverfügung, § 35 S.2 VwVfG
Gesetz
Wann liegt eine Außenwirkung vor?
wenn die Regelung im Sinne des § 25 S.1 LVwVfG
außerhalb der Behörde wirkt, also den verwaltungsinterenen Bereich tatsächlich überschreitet und
die Rechtspostion eines Privaten oder eines “außenstehenden” Rechtsträgers des öffentlichen Rechts berührt
Wann ist die Außenwirkung unmittelbar?
wenn keine weiteren Maßnahmen nötig sind, damit die Rechtsfolge eintritt
Welche Fragen muss man stellen, um die statthafte Klageart zu finden?
Frage: Was möchte Kläger erreichen?
Mit welcher Klage kann er sein Ziel verwirklichen?
Worauf zielt die Anfechtungsklage ab?
Einen Verwaltungsakt anzufechten und ihn so aus der Welt zu schaffen
Wann ist eine Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art?
Wenn keine Verfassungsorgane um unmittelbares Verfassungsrecht streiten
-> doppelte Verfasssungsunmittelbarkeit
Worauf zielt die Verpflichtungsklage ab?
Die Behörde zum Erlass eines Verwaltungsaktes zu verpflichten, sofern diese zuvor einen ablehnenden VA erlassen oder gar nicht reagiert hat
Was besagt die Zwei-Stufen-Theorie?
Kann nicht genau bestimmt werden, ob es sich um öffentliche oder privatrechtliche Streitigkeiten handelt, dann muss zwischen zwei Entscheidungsstufen unterschieden werden
Stufe: Ob der Leistungsgewährung
Richtet sich immer nach öffentlichem Recht, wenn ein öffentlich-rechtlicher Zulassungsanspruch besteht
Stufe: Wie der Leistungsgewährung
Verwaltung hat ein Wahlrecht, ob sie das Rechtsverhältnis privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich ausgestalten will
Worauf zielt die allgemeine Feststellungsklage?
Das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestehenden Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes festzustellen
Handelt es sich bei der Rechtsgrundlage für das Hausverbot um eine streitentscheidende Art öffentlich-rechtlicher Art?
mögliche Rechtsgrundlage
zivilrechtliche Hausrecht gem. §§ 859, 1004 BGB
öffentlich-rechtliche polizeiliche Generalklausel §§ 3, 1 I PolG BW
Streit
eine Ansicht: Unterscheidung/ Abgrenzung nach Zweck des Besuches
andere Ansicht (hM): auf den Zweck des Hausverbots abstellen
Danach besteht eine generelle öffentlich-rechtliche Natur des behördlichen Hausverbots, da das Hausverbot sicherstellen soll, dass die ordnungsgemäße Verwaltungstätigkeit der Behörde nicht beeinträchtigt wird
Streitentscheid
hM vorzugswürdig, weil eine Abgrenzung nicht möglich ist, wenn unklar ist, zu welchem Zweck sich eine störende Person im Gebäude aufhält
Wonach richtet es sich, nach welchen Normen sich der Abwehranspruch (Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch) im Streit um ehrbeeinträchtigende Äußerungen beurteilt?
Danach ob die Äußerung im Zusammenhang mit der Ausübung/Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe erfolgte oder auf vermeintlich öffentlich-rechtliche Befugnisse gestützt wurde
Welche Handlungsformen der Verwaltung gibt es?
öffentlich-rechtlicher Vertrag
Realakt
vorbereitendes Verwaltungshandeln
Allgemeinverfügung
Satzungen und Verordnungen
Verwaltungsvorschriften
Was stellt der öffentlich-rechtliche Vertrag dar?
ist durch ein Gleichordnungsverhältnis geprägt (kein Über- und Unterordnungsverhältnis)
richtet sich nach §§ 54 ff (L)VwVfG
Abgrenzungsmerkmal zum VA: hoheitliche Maßnahme
Was stellt der Realakt dar?
ist in jedem einfachen behördlichen Handlen zu erkennen
es soll keine verbindliche Rechtsfolge gesetzt werden
Abgrenzungsmerkmal zum VA: Regelung
Was stellt das vorbereitende Verwaltungshandeln dar?
Verwaltung kann lediglich vorbereitend handeln
es soll noch keine Rechtsfolge gesetzt werden
Was stellt eine Allgemeinverfügung dar?
richtet sich nach § 35 S.2 VwVfG
Unterart des Verwaltungsaktes
im Unterschied zum Verwaltungsakt trifft sie keine konkret-individuelle Regelung, sondern eine konkret-generelle Verfügung
Abgrenzungskriterium zum VA: Einzelfallentscheidung
Was stellen Satzungen und Verordnungen dar?
Satzungen können ausschließlich zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden
Verordnungen können auch von anderen Verwaltungsträgern erlassen werden
Wirken mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann und legen für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewissen Rechtsfolgen fest
Bedürfen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage
Abgrenzungsmerkmal zum VA: Einzelfallregelung
Was stellen Verwaltungsvorschriften dar?
Verwaltungsvorschriften beschreiben verwaltungsinterne Vorschriften, die lediglich die Verwaltung binden, jedoch keine Außenwirkung entfalten
Abgrenzungskriterium zum VA: unmittelbare Außenwirkung
Was beschreibt eine aufdrängende Sonderzuweisung?
spezialgesetzliche Regelung, die eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bestimmt, obwohl für solche Fälle eigentlich eine andere Gerichtsbarkeit zuständig wäre
Wie lauten die Voraussetzungen des § 40 I 1 VwGO (Erföönung des Verwaltungsrechtswegs)
öffentlich-rechtliche Streitigkeit
nicht verfassungsrechtlicher Art
keine abdrängende Sonderzuweisung
Wann ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit gegeben?
wenn sich der Streitgegenstand nach Normen beurteilt, die dem öffentlich Recht angehören
Was sind streitentscheidende Normen?
Normen, auf deren Grundlage die Entscheidung in der Sache getroffen wird
Was beschreibt eine abdrängende Sonderzuweisung?
spezialgesetzliche Regelung, die eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bestimmt, obwohl eigentlich öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vorliegen
Beispiele:
§ 40 II 1 VwGO
Art.14 III 4 GG
Art.19 IV 2 GG
Art.34 3 GG
§ 23 EGGVG
§ 217 I 4 BauGB
§ 49 VI 3 VwVfG
§ 68 I OWiG
Wie lautet die Norm der Anfechtungsklage?
§ 42 I Alt.1 VwGO
Wie lautet die Norm der Verpflichtungsklage?
§ 42 I Alt.2 VwGO
Wie lautet die Norm der allgemeinen Feststellungsklage?
§ 43 I VwGO
Wie lautet die Norm der allgemeinen Leistungsklage?
§§ 40, 43 II 1, 113 IV VwGO
Fallen auch mitwirkungsbedürftige Handlungen unter den Begriff des VA?
Was stellt das Sonderstatusverhältnis dar?
Person ist auf Grund eines Beamtenverhältnisses in den Staatsapparat eingebunden
Wie ist beim Sonderstatusverhältnis zu beurteilen, ob die Maßnahme unmittelbare Außenwirkung entfaltet?
Es muss danach differenziert werden, ob die Maßnahme auf die Ausgestaltung der persönlichen Rechtsstellung des Beamten gerichtet ist (-> dann VA) oder nur auf die Regelung seiner dienstlichen Rechtsstellung (-> dann kein VA)
In welchen Schritten kann eine Regelungswirkung festgestellt werden?
rechtsgestaltende Wirkung
feststellende Wirkung
Wann hat eine Regelung eine feststellende Wirkung?
für die Abgrenzung ist maßgeblich, ob es sich bei der Feststellung um einen bloßen Hinweis auf die kraft Gesetzes eingetretene Rechtslage oder um eine klarstellende Regelung handelt
durch Auslegung analog §§ 133, 157 BGB zu bestimmen
Einordnung erfolgt danach, ob die Behörde evtl. bestehende Unklarheiten beseitigen oder sonst für klare Verhältnisse sorgen will, etwa, weil von der zu klärenden Rechtslage weitere Rechtsverhältnisse unmittelbar abhängen (Sinn). Dazu können die Formulierungen der Behörde herangezogen werden als Indiz (Wortlaut)
Wann ist der Verwaltungsakt konkret?
wenn Zeit, Ort, Personen und sonstige Umstände in der Weise festgelegt sind, dass für jede Adressaten der Maßnahme die Zahl der geregelten Verhaltensweisen bestimmt ist (ein Fall)
Wann ist ein Verwaltungsakt abstrakt?
wenn er so gefasst ist, dass ungewiss ist, ob sich dieser Fall überhaupt und wie oft er sich ereignen wird (“jedes Mal, wnn…”) (Vielzahl von Fällen)
Wann ist ein Verwaltungsakt (individuell)?
wenn sich die Regelung an eine bestimmte Person richtet. Dabei muss es nicht eine Person sein. Es genügt noch, wenn es sich an einen individuell bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet
Wann ist ein Verwaltungsakt generell?
wenn bei Erlass der Regelung noch nicht feststeht, welche Personen individuell betroffen sind, sei es weil die Adressaten von vornherein zahlenmäßig unbestimmt sind oder weil sich der bei Erlass betroffene konkrete Adressatenkreis wegen der begrifflichen Fassung der Regelung noch erweitern kann
Wer ist ein Beliehener?
Ein Beliehener ist eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, die durch oder aufgrund Gesetzes einzelne hoheitliche Verwaltungsaufgaben in eigenem Namen wahrnimmt
Wer ist ein Verwaltungshelfer?
Ein Verwaltungshelfer erledigt Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung (d.h. es darf kein Entscheidungsspielraum verbleiben) der ihn betrauten Behörde. Der Verwaltungshelfer ist also selbst nicht Hoheitsträger. Das Handeln wird der Behörde zugerechnet.
-> Schülerlotse, Abschleppunternehmer
Welche drei Fälle einer konkret-generellen Regelungen sind zu unterscheiden?
adressatenbezogene AV: VA gerichtet an einem nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis, § 35 S.2 Var.1 LVwVfG
sachbezogene AV: VA bzgl. der öffentlich-rechtlichen Eigenschaft einer Sache, § 35 S.2 Var.2 LVwVfG
benutzungsregelnde AV: VA, der die Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit regelt, § 35 S.2 Var.3 LVwVfG
Wobei handelt es sich nach der hM bei einem Verkehrsschild?
benutzungsregelnde Allgemeinverfügung (konkret-generell)
es wird ein konkreter Sachverhalt (die Benutzung dieser Straße) für alle Benutzer der Straße geregelt (also generell) geregelt
Bei welcher Art von Verwaltungsakt handelt es sich, wenn weder ein Beliehner noch ein Verwaltungshelfer handelt?
Schein-Verwaltungsakt (Nichtakt), der keine rechtliche Wirkung entfaltet
Er erweckt allenfalls den Anschein eines Verwaltungsakts
Wie lauten die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines VA, vgl. §§ 43 LVwVfG?
ordnungsgemäße Bekanntgabe § 43 I LVvVfG
keine Nichtigkeit § 43 III LVwVfG
nicht aufgehoben oder anderweitig erledigt § 43 II LVwVfG
Was stellt die Bekanntgabe § 41 LVwVfg dar?
Die Bekanntgabe ist die Eröffnung des Verwaltungsaktes, d.h. die Eröffnung der Tatsache des Ergehens und des Inhalts des Verwaltungsaktes, mit Wissen und Wollen der für die Bekanntgabe zuständigen Behörde
VA ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, § 130 BGB analog anwendbar
VA muss so in den Machtbereich des Empfänger gelangt sein, dass bei gewöhnlichem Verlauf und normaler Gestaltung der Verhältnise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist
Maßgeblich: zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme und nicht tatsächliche Kenntniserlangung
Was besagt die Drei-Tages-Fiktion in § 41 II LVwVfG?
widerlegliche Vermutung der Bekanntgabe
Was ist wenn die Bekanntgabe auf einen Sonntag fällt?
Rspr.: Fitkion aus § 41 II LVwVfG ist eine Bestimmung eines Zeitpunktes, sodass dieser auch auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen kann
§ 31 III LVwVfG gilt nicht, da dieser lediglich bei Fristberechungen einschlägig ist
dies ist formal korrekt, da die Fiktion keine Frist darstellt und somit nicht wie eine zu behandlen sei
Ansicht ist vorzugswürdig
Lit.: § 31 III LVwVfG gelte auch bzgl. Bekanntgabezeitpunkts iRd Drei-Tages-Fiktion
Folge: Bekanntgabe erfolgt erst mit Ablauf des folgenden Werktages, wenn dritter Tag nach der Fiktion auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt
Argument: Zugang per Post könne an eines solchen Tag nicht erfolgen, warum solle dann die Bekanntgabe erfolgen können nach der Fiktion
Welche Punkte sind im Zuge der formellen Rechtmäßigkeit des VA zu prüfen?
Zuständigkeit
Verfahren
Form
Zwischen welchen Formen der Zuständigkeit ist zu unterscheiden?
sachlich
örtlich
instanziell
Welche Form muss der Verwaltungsakt haben?
§ 37 II S.1 LVwVfG
kann sowohl mündlich als auch schriflich, elektronisch oder in anderer Weise erfolgen
muss begründet sein, § 39 LVwVfG
Was besagt das Rechtsträgerprinzip?
Klage gegen den Rechtsträger der handelnden Behörde zu richten, vgl. § 78 I Nr.1 VwGO
Wie ist der richtige Beklagte beim Handeln des LRA zu bestimmen?
-> Besonderheit: Doppelfunktion des LRA
LRA als Behörde der ö-r Gebietskörperschaft Landkreis: Selbstverwaltungsbehörde
LRA als untere Verwaltungsbehörde des Landes: staatliche Behörde
Abgrenzung: Erfolgt nach Art der Aufgabe, die erfüllt wird
Wer ist Rechtsträger der Gemeinden?
Besonderheit: Gemeinden haben keinen Rechtsträger, sondern sind stets ihr eigener Rechtsträger
Folglich sind sie egal welch Aufgabe sie erfüllen richtiger Beklagter im gerichtlichen Verfahren
Welche Fragen sind zu stellen, um den richtigen Beklagten im Verfahren zu finden?
Frage: Welche Behörde handelt im konkreten Fall?
Frage: Wer ist der Rechtsträger der handelnden Behörde?
Wann hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
soweit sie zulässig und begründet ist
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
Schema Zulässigkeit der Klage?
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
statthafte Klageart
Klagebefugnis, § 42 II VwGO
orndnungsgemäß durchgeführtes Vorverfahren, §§ 68 ff. VwGO
Klagefrist, § 74 I VwGO
richtiger Klagegegner, § 78 I Nr.1 VwGO
Beteilitgen- und Prozessfähigkeit
Wonach richtet sich die statthafte Klageart?
nach dem Begehren des Klägers, vgl. § 88, 86 VwGO
Wie lautet die Norm für die Klagebefugnis?
§ 42 II VwGO
Wie wird das ordnungsgemäß durchgeführte Vorverfahren geprüft?
Erforderlichkeit eines Widerspruchs, § 68 I 1 VwGO
ordnungsgemäße Erhebung des Widerspruchs
Wann könnte es an einer ordnungsgemäßen Erhebung des Widerspruchs fehlen?
wenn der Widerspruch bereits verfristet gewesen, der VA also bereits in Bestandskraft erwachsen wäre
Wie lange beträgt die Widerspruchsfrist?
gem. § 70 I 1 VwGO einen Monat ab Bekanntgabe
Was ist beim Fristbeginn zu berücksichtigen?
Ausgangspunkt ist die Bekanntgabe, d.h. wenn die für die Bekanntgabe zuständige Behörde in amtlicher Eigenschaft wissentlich und willentlich den Inhalt des VAs dem Betroffenen gegenüber eröffnet
gem. § 41 II 2 gilt ein elektronischer VA am dritten Tag nach der Absendung als bekanntgegeben
Beginn der Widerspruchsfrist richtet sich nach §§ 79, 31 I LVwVG iVm § 187 I BGB, wonach bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet wird, in welchem das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt
Was ist beim Fristende zu berücksichtigen?
Frist endet gem. §§ 79, 31 I LVwVfG iVm § 188 II BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt
Mögliche Fristverlängerung gem. §§ 70 II, 58 II VwGO vin einem Monat auf ein Jahr, sofern keine oder eine nicht orndungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt ist
Wo ist die Beteiligten- und Prozessfähigkeit des Klägers und des Beklagten geregelt?
Beteiligtenfähigkeit: § 61 VwGO
Prozessfähigkeit: § 62 VwGO
Schema Ermächtigungsgrundlage
Erforderlichkeit, Art. 20 III GG
Bestimmung der EGL
(VA-Befugnis)
Recht-/ Verfassungsmäßigkeit der EGL
Schema formelle und materielle Rechtmäßigkeit
formelle RM
materielle RM
Tatbestand
Rechtsfolge
Wann ist die Klage begründet?
Soweit sie rechtswidrig ist und den Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt, vgl. § 113 I 1 VwGO
Wie lauten die Prüfungsschritt der Begründetheit?
Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts
Rechtsverletzung des Klägers
Wie lauten die Prüfungsschritte der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts?
Ermächtigungsgrundlage
formelle Rechtmäßigkeit
materielle Rechtmäßigkeit
Ist eine Nachholung der Anhörung im Wege der Durchführung des Widerspruchsverfahrens möglich?
BVerwG: ordnungsgemäß durchgeführtes Vorverfahren sei grds. ausreichend für eine Nachholung der Anhörung
Ausnahmen:
Widerspruchsbescheid stützt sich auf “neue Tatsachen”, zu denen der Widerspruchsführer noch keine Stellung beziehung konnte
Behörde hat die Erwägung unberücksichtigt gelassen
Ausgangsbehörde hatte beim Erlass einen Beurteilungsspielraum
Literatur: ordnungsgemäß durchgeführtes Vorverfahren genüge nicht
Stellungnahme:
gegen BVerwG spricht zwar, dass dadurch das Anhörungserfordernis ausgehölt werden könnte
nach dem Sinn und Zweck dient das Anhörungserfordernis gerade dazu, dem Bürger die Möglichkeit zu gewähren, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Die Behörde kann die Erwägung auch noch voll berücksichtigen
Ansicht das BVerwG überzeugender
Nach § 45 II LVwVfG können Handlungen nach § 45 I LVwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden
Genügt es, dass der Betroffene sich vor Gericht äußert und die Behörde darauf reagiert?
e.A.: Ausreichend sei, dass sich Behörde schriftsätzlich mit dem Vorbringen des Klägers auseinandersetzt
h.M.: Fordert Heilung außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Wirksame Nachholung der Anhörung komme nur dann in Betracht, wenn sich die Behörde nicht auf die Verteidigung im Gerichtsverfahren beschränkt, sondern das Vorbringen unabhängig von ihrer früheren Entscheidung würdigt
Was ist der Unterschied zwischen (L)VwVfG und VwGO?
(L)VwVfG regetl das Verwaltungsverfahren
VwGO regelt das prozessuale/gerichtliche Verfahren (und das Widerspruchsverfahren)
Welche Folge hat eine nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Rechtsbehelfsbelehrung?
gem. § 58 I VwGO beginnt die Rechtsbehelfsfrist nur zu laufen, “wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist”
ist dies nicht geschehen, so verlängert sich die Frist gem. § 58 II 1 VwGO auf ein Jahr
Welche Voraussetzungen hat § 46 (L)VwVfG?
Was muss bei Ermessensentscheidungen beachtet werden?
Voraussetzungen
Rechtswidrigkeit des VA´s aufgrund der Verletzung über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit
es muss offensichtlich sein, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat
bei Ermessensentscheidung ist letzters idR nicht feststellbar, da nicht auszuschließen ist, dass die Behörde bei Beachtung des Verfahrensfehlers zu einer anderen Entscheidung in der Sache hätte kommen können
Verfahrensfehler sind bei Ermessensentscheidung damit grds. relevant
Ausnahme: Ermessenredukiton auf ull
Wie lautet der Aufbau der Begründetheitsprüfung einer Verpflichtungsklage?
Anspruchsgrundlage
formelle Anspruchsvoraussetzung
materielle Anspruchsvoraussetzungen
Wann liegt eine Anspruchsgrundlage vor (Schutznormlehre)?
eine Rechtspflicht der Verwaltung begründet
nicht nur dem Allgemein-, sondern auch dem Individualinteresse zu dienen bestimmt ist
der Kläger dem begünstigten Personenkreis angehört
Wann besteht nach der normativen Ermächtigungslehre immer ein Beurteilungsspielraum?
ausdrückliche Einräumung im Gesetz
es sich durch Auslegung der Norm ergibt
Was ist dazu erforderlich, dass durch Auslegung dert Norm ein Beurteilungsspielraum ergibt?
Wie ist zu ermitteln, ob ein materiell rechtfertigender Grund für einen Beurteilungsspielraum vorliegt?
Ist eine Wiederholung der streitgegenständlichen Situation möglich?
Kann das Gericht die erforderliche Feststellung nicht unter Heranziehung eines Sachverständigen besser treffen?
Haften der behördlichen Entscheidung wertende Elementa an, bzgl. derer die Verwaltung über einen Wissensvorsprung verfügt?
Wie lauten die Fallgruppen der Rechtsprechung für den Erkenntnisvorsprung?
Prüfungsentscheidungen
beamtenrechtliche Beurteilung
politische oder planerische Entscheidung
Prognoseentscheidungen
Gremienentscheidungen
Wie lautet der Kontrollmaßstab für einen Beurteilungsfehler?
unzutreffender Sachverhalt
Verletzung von Verfahrensvorschriften
sachfremde Erwägung (Willkür)
Verletzung allgemein gültiger Bewertungsmaßstäbe
Verkennung des anzuwendenden Rechts
Wie lautet der Obersatz für Begründetheit der Verpflichtungsklage?
Die Klage ist begründet, soweit die Ablehnung oder das Unterlassen des beantragten VA rechtswidrig war und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, § 113 VwGO. Dies ist dann der Fall, wenn er einen Anspruch auf den begehrten VA hat.
Wie lauten die Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 80 V VwGO?
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO
statthafte Antragsart, vgl. § 88 VwGO analog
Antragsbefugnis, § 42 II VwGO analog
richtiger Antragsgegner, § 78 I Nr.1 VwGO analog
Beteiligtenfähigkeit, § 61 VwGO
Prozessfähigkeit, § 62 VwGO
zuständiges Gericht, § 80 V S.1 VwGO
Rechtsschutzbedürfnis
Was besagt die Möglichkeitstheorie?
es genügt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung
Wie ist das Rechtschutzbedürfnius beim Antrag nach § 80 V VwGO zu prüfen?
besonders
nciht offensichtlich unzulässiger Widerspruch/Klage erhoben
keine Versäumung der Widerspruchsfrist, § 70 I VwGO
keine Versäumung der Klagefrist, § 74 I VwGO
vorheriger Antrag an Behörde gem. § 80 VI VwGO
Besteht ein Rechtschutzbedürfnis bei Erhebung einer/eines nicht offensichtlich unzulässigen Klage/Widerspruchs?
hM: ein nicht offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf muss erhoben sein
Argument: nur so könen dessen aufschiebende Wirkung angeordnet werden
offensichtlich aussichtslos ist der Rechtsbehelf, zB wenn VA formell bestandskräftig ist
mM: es genügt lediglich das Nichtverstreichen der Rechtsbehelfsfrist, da sonst, der Zweck des Eilrechtsschutzes ausgehebelt würde, wenn man zuvor Widerspruch einlegen müsste -> Einlegung muss nicht erfolgt sein
Ist eine Klageeinlegung bei einem Antrag nach § 80 V VwGO nötig?
§ 80 V S.2 VwGO: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bereits vor Klageerhebung möglich
Wie lautet der Obersatz der Begründetheit eines Antrags?
Der Antrag ist begründet, wenn das Gericht aufgrund eigener Abwägungsentscheidung zu dem Ergebnis kommt, dass das Aussetzungsinteresse des Antragsstellers das öffentliche Interesse an der Vollziehung (Vollzugsinteresse) überwiegt.
Insofern ist in entsprechender Anwendung des § 80 IV S.3 Alt.1 VwGO auf den voraussichtlichen Erfolg des Hauptsachrechtsbehelfs abzustellen.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache ergibt, dass die Anfechtungsklage Erfolg hätte, was nach § 113 I S.1 VwGO der Fall ist, wenn der angegriffene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt.
Handelt es sich bei einer Sofortvollzugsanordnung um einen VA im Sinne des § 35 (L)VwVfG?
hM: (-) Sofortvollzugsanordnung ist Annex zum Haupt-VA. -> keine VA Qualität
Argument: keine Regelungswirkung
§ 28 LVwVfG analog?
vergleichbare Regelungslücke (+)
planwidrige Regelungslücke (-)
Wozu dient der einstweilige Rechtsschutz allgemein?
Ziel des Einstweiligen Rechtsschutzes ist es, das Eintreten vollendeter Tatsachen und dadurch verursachte Rechtsverletzungen zu verhindern
Hintergrund: Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes aus Art.19 IV GG macht einstweiligen Rechtsschutz erforderlich
Zweck: Wiederherstellung oder Anordnung einer aufschiebenden Wirkung eines RB (§ 80 V VwGO); Einwirkung einer Einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) bis Hauptsache entschieden ist
Was versteht man unter der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen und in welchen Fällen entfällt diese?
aufschiebende Wirkung oder auch Suspensiveffekt bewirken zB Widerspruch und Anfechtungsklage, § 80 I S.1 VwGO
das bedeutet, dass die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gehemmt wird
die aufschiebende Wirkung entfällt in den in § 80 II VwGO genannten Fällen
wichtige Fälle: § 80 II Nr.3 VwGO -> wenn in Gesetz Entfallen der aufschiebenden Wirkung geregelt ist
§ 80 II Nr.4 VwGO -> wenn Behörde den Sofortvollzug angeordnet hat
Warum gibt es in § 80 V S.1 VwGO zwei unterschiedlich Antragsvarianten?
Es gibt unterschiedliche Arten wie die aufschiebende Wirkung entfallen kann:
nach §§ 80 II Nr.1-3 VwGO entfällt sie von Gesetzes wegen, sie bestand also nie
§ 80 V S.1 VwGO: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
nach § 80 I Nr.4 VwGO entfällt sie nachträglich aufgrund AdSV, sodass sie vorerst bestand, aber durch die AdSV nachher entfällt
§ 80 V S.1 Var.2 VwGO: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Was versteht man unter einer summarischen Prüfung?
unter einer summarischen Prüfung versteht man die Prüfung nach Aktenlage, also ohne Beweisaufnahme
ist Maßstabn der Prüfungsschemas der Begründetheitsprüfung im einstweiligen Rechtsschutz
Hintergrund: einstweiliger Rechtsschutz soll schnellen Rechtsschutz gewähren, daher lange Beweisaufnahme nicht sinnvoll
Welche Interessen werden im Rahmen der Begründethiet von § 80 V VwGO gegeneinander abgewogen?
Es werden Aussetzungsinteresse des Antragsstellers und das Vollzugsinteresse gegeneinander abgewogen
Aussetzungsinteresse beschreibt das Interesse die sofortige Vollziehbarkeit des VA auszusetzen, indem die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt wird
Vollzugsinteresse beschreibt das Interesse an der sofortigen Vollziehung des VA
Wann hat die Maßnahme im Schulverhältnis (Sonderstatusverhältnis) eine Außenwirkung?
Differenzierung ob interene Maßnahme zur Sicherung eines ordentlichen Schuldbetriebs oder ob Schüler in seiner persönlichen Rechtsstellung betroffen ist
Welche Antragsarten enthält iRd § 123 VwGO und auf welche Rechtsfolge sind diese gerichtet?
Sicherungsanordnung: Erhalt des Status quo. Einschlägig bei belatendem Verwaltungshandeln, das keine VA-Qualität hat (Hauptsache vor allem allgemeine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage)
Regelungsanordnung: Änderung des Status quo. Einschlägig, wenn in der Hauptsache Verpflichtungs-, Leistungs-, oder auch Feststellungsklage statthaft ist
Wie ist die Begründetheitsprüfung des § 123 VwGO aufgebaut?
Anordnungsanspruch: Erfolgsaussicht der Klage in Hauptsache
Anorndungsgrund: Dringlichkeit; Wortlaut § 123 I VwGO
keine Vorwegnahme der HS
keine überschießende Anordnung
Wie lautet der Obersatz der Begründetheit gem. § 123 VwGO?
Der Antrag auf einstweilige Anorndung ist begründet, wenn das Bestehen eines Rechts des Antragstellers (Anordnungsanspruch) und die Gefährdung dieses Rechts (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht werden und die Hauptsache nicht unzulässigerweise vorweggenommen wird
Welche Nebenbestimmungen kennt § 36 II LVwVfG?
Befristung (§ 36 Abs.2 Nr.1 LVwVfG)
Bedingung (§ 36 Abs.2 Nr.2 LVwVfG)
Widerrufsvorbehalt (§ 36 Abs.2 Nr.3 LVwVfG)
Auflage (§ 36 Abs.2 Nr.4 LVwVfG)
Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs.2 Nr.5 LVwVfG)
Wann ist eine Inhaltsbestimmung gegeben?
wenn der Zusatz den Inhalt der Genehmigung selbst betreffen würde
Sind Nebenbestimmungen isoliert anfechtbar?
frühere Meinungen:
M1: Verpflichtungsklage statthaft
-> Der Kläger will seinen Rechtskreis erweitern. Der Behörde darf kein VA aufgezwungen werden, den sie so nicht erlassen hätte
M2: Differenzierung nach der Art der Hauptregelung ( isolierte Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmung bei gebundenen Entscheidungen, Verpflichtungsklage bei Ermessensentscheidung)
-> Schutz des Entscheidungsspielraums der Behörde
M3: isolierte Anfechtungsklage statthaft
-> entspricht dem Interesse des Klägers am meisten
M4: Unterscheidung nach der Art der Nebenbestimmung (Auflage = Anfechtungsklage; Bedingungen und Befristung = Verpflichtungsklage)
-> Auflagen sind selbstständige Verwaltungsakte, die neben die Hauptregelung treten; Bedingungen und Befristung seien dagegen keine selbstständigen Verwaltungsakte, da sie zu eng mit der Hauptregelung verknüpft seien
neue Rechtsprechung:
gegen belastende Nebenbestimmungen sei nur die Anfechtungsklage statthaft
Was spricht gegen diese Meinungen bezogen auf die isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmmungen?
Behörde kann sich schützen indem sie zB den ungewollten VA nach §§ 48, 49 LVwVfG zurücknimmt
§ 113 Abs.1 Satz 1 VwGO lässt die teilweise Aufhebung eines VA zu
Wann soll nach der Meinung des BGH bei der isolierten Anfechbarkeit der Nebenbestimmung die Anfechtungsklage ausscheiden?
wenn die isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet, weil der Hauptverwaltungsakt im Falle der Aufhebung der Nebenbestimmung offensichtlich rechtswirdig würde
Was spricht für diese Meinung bezogen auf die isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen?
§ 113 Abs.1 S.1 VwGO ermöglicht ausdrücklich die teilweise Anfechtung und Aufhebung von Verwaltungsakten (soweit). Wenn aber schon bei einer einheitlichen Regelung eine Teilanfechtung möglich ist, muss dies auch bei einer Nebenbestimmung möglich sein
Die Frage, ob die Hauptregelung ohne die Nebenbestimmung bestehen bleiben kann, ist materieller Art. Dies spricht dafür, die statthafte Klageart nicht von dieser Frage abhängig zu machen, sofern diese Frage als Teil der Begründetheit zu behandeln.
Mit welcher Faustformel wird die Auflage zusammengefasst?
Die Bedingung suspendiert, zwingt aber nicht;
die Auflage zwingt, suspendiert aber nicht
Auf welche Kriterien kann zurückgegriffen werden, um zwischen der Bedingung und der Auflage zu differenzieren?
Bezeichnung der Nebenbestimmung: Bedingung oder Auflage?
(mutmaßlicher) Behördewille: Je wichtiger die Bestimmung, desto eher hängt die Wirksamkeit der Hauptregelung davon ab
ist nur eine bestimmte Art von Nebenbedingung gesetzlich zulässig?
Im Zweifel: Auflage, da weniger einschneiden
In welche Fallgruppen wird der Ermessensfehlgebrauch unterschieden?
Abwägungsdefizit
Zweckverfehlung
Ermessensdefizit
Was ist ein Abwägungsdefizit?
Bei einem Abwägungsdefizit hat die Behörde nicht alle Umstände des Falles in ihre Abwägung einbezogen, die nach Lage der Dinge und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen waren
Was stellt die Zweckverfehlung dar?
Eine Zweckverfehlung ist gegeben, wenn die Behörde erkennbar den Zweck der gesetzlichen Ermessungseinräumung nicht oder nicht hinreichend beachtet hat
Wie kann der Begriff Richtlinie verstanden werden?
EU-Richtlinien als Rechtsakte der EU
Verwaltungsrichtlinien und Verwaltungsvorschriften
Kann die Bewilligungsrichtlinie taugliche Ermächtigungsgrundlage sein?
Nein, die Bewilligungsrichtlinie ist kein Gesetz, weil ihr keine Außenwirkung zukommt
Ist bei der Leistungsverwaltung eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich?
eA: Nach der Lehre vom Totalvorbehalt erfordert jedes Verwaltungshandeln eine Ermächtigungsgrundlage
Gegenargument: erhebliche Erschwernis des Verwaltungshandelns; Vorbehalt des Gesetzes soll Bürger schützen -> nicht wenn z.B. Subventionen erschwert werden
aA: Gegenargument: erhebliche Erschwernis des Verwaltungshandelns; Vorbehalt des Gesetzes soll Bürger schützen -> nicht wenn z.B. Subventionen erschwert werden
Gegenargument: auch Leistungen können grundrechtsrelevant sein, insbesondere für Konkurrenten; Gleichheitsgebot
hM: Nach der Lehre vom Haushaltsgesetz ist die Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsplan hinsichtlich der demokratischen Legitimation bei der Leistungsverwaltung ausreichend. Etwas anderes gelte nach der Wesentlichkeitstheorie nur für wesentliche Maßnahmeen, insbesondere solchen mit Grundrechtsrelevanz
Was gilt, wenn Tatsachen alle richtig sind, die Behörde aber falsche gehandelt hat?
eA: nicht von § 48 IV erfasst, Frist läuft nicht
hM: auch hier gilt § 48 IV (analog)
-> Arg.: Bürger nicht weniger schutzwürdig
Was bedeutet dies für die Fallprüfung, wenn es sich um zwei Maßnahmen in einem Bescheid handelt?
zwei unterschiedliche Maßnahmen müssen grundsätzlich auch getrennt geprüft werden.
es ist aber möglich, die Zulässigkeit gemeinsam zu prüfen
die Begründetheit sollte aber stets getrennt geprüft werden
Wo ist die objektive Klagehäufung geregelt?
§ 44 VwGO
Wann könnten mehrere Klagebegehren vom Kläger in einer Klage zusammen verfolgt werden?
Sie sich gegen denselben Beklagten richten
Sie im Zusammenhang stehen
Dasselbe Gericht zuständig ist
Reicht eine telefonische Anhörung?
Anhörung ist Teil des Verwaltungsverfahrens, dieser ist grundsätzlich formfrei, vgl. § 10 S.1 LVwVfG
telefonische Anhörung reicht aus, wenn dem Betroffenen angemessen Zeit zur Stellungnahme (schriftlich oder Rückruf) eingeräumt wird
Wie lauten die Voraussetzungen des § 49 III LVwVfG?
Widerruf für die Vergangenheit
VA, der auf eine einmalige Geldleistung gerichtet ist
Zuletzt geändertvor 17 Tagen