Wie ist der § 7g EStG aufgebaut?
Abs. 1: Bildung des IAB max 200k außerbilanziell + Voraussetzungen
Abs. 2: Rechtsfolgen bei begünstigter Investition, Hinzurechnung des IAB
Abs. 3: Rückgängigmachung des IAB bei fehlender Investition(unterbliebener Hinzurechnung
Abs. 4: Rückabwicklung bei Nichtvorliegen der Nutzungs/Verbleibensvoraussetzung
Abs. 5 und 6: Sonderabschreibung, Voraussetzung der Sonderabschreibung
Abs. 7: Anwendung auf PersGes
Welche WG sind nach § 7g Abs. 1 S. 1 EStG begünstigt?
ausschließlich abnutzbare bewegliche WG des AV, die in einem dem WJ des Abzugs folgenden WJ angeschafft/hergestellt werden
Was sind die Voraussetzung für die Bildung eines IABs?
Anschaffung von abnutzbaren beweglichen WG des AV
Gewinn muss durch BVV oder EÜR ermittelt werden
Betrieb darf im WJ des Abzugs ohne Berücksichtigung des IABs (Abzug + Hinzurechnung nach (2) einen Gewinn von EUR 200.000 nicht überschreiten
WG muss im WG der Anschaffung/Herstellung im ganzen Folge-WG Vermietung oder fast ausschließliche (min. 90%) eigenbetrieblich genutzt werden (Nutzungs-/Verbleibungsvoraussetzung)
Was ist die Rechtsfolge von § 7g Abs. 1 EStG?
Rechtsfolge:
Wahlrecht zur Bildung eines IAB bis zu 50% der voraussichtlichen AK/HK
Abzug eines IABs außerbilanziell
Ist die Bildung eines IABs zeitlich begrenzt?
Gem. § 7g Abs. 1 Satz 4 EStG darf die Summe der Beträge, die im Wirtschaftsjahr des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren insgesamt abgezogen und nicht nach § 7g Abs. 2 EStG hinzugerechnet oder nach § 7g Abs. 3 und 4 EStG rückgängig gemacht wurden, je Betrieb 200.000 EUR nicht übersteigen.
Welche Konsequenzen hat die Anschaffung/Herstellung eines begünstigten WG nach § 7g (2) EStG?
Wahlrecht zur außerbilanziellen Hinzurechnung im WJ der Anschaffung/Herstellung eines begünstgten WG, soweit in der Vergangenheit eine IAB gebildet wurde -> § 7g (2) S. 1 EStG
Außerbilanzielle Hinzurechnung ist beschränkt auf:
50% der jeweiligen AK/HK der angeschafften WG
max. in Höhe der in der Vergangenheit tatsächlich geltend gemachten und bislang noch nicht hinzugerechnet oder rückgängig gemachten Abzugsbeträge
Innerbilanzielle gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK im Investitionsjahr
Welche Rechtsfolgen hat die Auswirkung der gewinnmindernden Herabsetzung (innerbilanziell?
Herabsetzung der BMG für AfA, erhöhte AfA, Sonder-AfA
reguläre AfA unter berücksichtigung der geminderten AfA-BMG
Kürzung der AK/HK kann ggf. zur Anwendung von §§ 6 (2) und (2a) EStG führen
Wie lange kann ein IAB beibehalten werden?
-> § 7g (3) EStG -> bis zum Ende des dritten auf das WJ des jeweiligen ABzugs folgenden WJ
-> Investitionsfrist von 3 Jahren
Wie wird der IAB verfahrensrechtlich rückgängig gemacht, wenn nicht innerhalb der Investitionsfrist von 3 Jahren ein WG angeschafft/hergestellt wird?
rückwirkend in dem Jahr in welchem der IAB zu Unrecht gebildet wurde
-> § 7g (3) S. 2 + S. 3 EStG sind einzelgesetzliche Änderungsvorschriften nebst Ablaufhemmung, die über § 172 (1) Nr. 2 lit. d AO eine Korrektur auch dann ermöglicht, wenn die zu ändernde Steuerfestsetzung bestandskräftig geworden ist.
Gibt es eine Sanktion, wenn der zu Unrecht gebildete IAB rückwirkend korrigiert wird?
Um die fehlende Investition "zu sanktionieren", ordnet § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG zusätzlich an, dass § 233a Abs. 2a AO nicht anzuwenden ist. Hierdurch beginnt der Zinslauf bereits 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und nicht erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist.
In welchen Fällen greift der § 7g (4) EStG?
Dann, wenn der IAB zurecht vorgenommen wurde (also außerbilanzielle Abrechnung, dann Hinzurechnung und innerbilanzielle Herabsetzung der AK/HK), aber die in § 7g (4) ESt aufgestellten Nutzungs- oder Verbleibensvoraussetzungen nicht erfüllt werden.
Welche Voraussetzung gibt es nach § 7g (4) EStG?
begünstigtes WG muss bis zum Ende des dem WJ der Anschaffung/Herstellung folgenden WJ entweder vermietet oder in einer inländischen BS fast ausschließlich betrieblich genutzt werden
Was passiert denn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden?
Wiederherstellung des steuerlichen Ursprungszustands:
Rückgängigmachung der gewinnerhöhenden Hinzurechnung, indem die ursprüngliche außerbilanzielle Gewinnerhöhung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG ebenfalls außerbilanziell wieder rückgängig zu machen ist
durch Rückgängigmachung der innerbilanziellen Minderung nach § 7g Abs. 2 Satz 3, 1. HS. EStG sowie
durch Erhöhung der AfA-BMG um den Betrag der Rückgängigmachung der innerbilanziellen Minderung nach § 7g Abs. 2 Satz 3, 1. HS. EStG (vgl. § 7g Abs. 2 Satz 3, 2. HS. EStG).
Was für Möglichkeiten bietet § 7g (5) EStG?
Wahlrecht auf Abschreibung im Wirtschaftsjahr der Investition und den diesem Wirtschaftsjahr folgenden vier Jahren (Begünstigungszeitraum) bis zu 40% Sonder-AfA neben der regulären AfA in Anspruch zu nehmen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Sonderabschreibung nach § 7g (5) EStG?
-> § 7g (6) EStG :
abnutzbare bewegliche WG des AV
Einhaltung Gewinngrenze 200.000 EUR (ohne IAB) im WJ vor der Anschaffung/Herstellung
Einhaltung der Behaltens- und Nutzungsvoraussetzungen
Zuletzt geändertvor 3 Tagen