Abschnit 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
Paragraf §1
Anwendungsbereich und Zielsetzung
Paragraf §2
Begriffsbestimmung
Abschnit 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Paragraf §3
Gefährdungsbeurteilung
Paragraf §4
Grundpflichten des Arbeitgebers
Paragraf §5
Anforderungen an die zu Verfügung gestellten Arbeitsmittel
Paragraf §6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Paragraf §7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Paragraf §8
Schutzmaßnahmen bei Gefährungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
Paragraf §9
Weiter Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Paragraf §10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
Paragraf §11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
Paragraf §12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
Paragraf §13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
Paragraf §14
Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnit 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Paragraf §15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
Paragraf §16
Wiederkehrende Prüfung
Paragraf §17
Prüfaufzeichnung und -bescheinigungen
Paragraf §18
Erlaubnispflicht
Abschnit 4
Vollzugsregelung und Ausschuss für Betriebssicherheit
Paragraf §19
Mitteilungspflicht, behördliche Ausnahmen
Paragraf §20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
Paragraf §21
Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnit 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
Paragraf §22
Ordnungswidrigkeiten
Paragraf §23
Straftaten
Paragraf §24
Übergangsvorschriften
Anhang 1
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Anhang 2
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Anhang 3
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Zuletzt geändertvor 5 Tagen