Arbeitgeber müssen bestimmte Gesetze gut sichtbar aushängen, damit Mitarbeiter sie lesen können – zum Beispiel im Pausenraum. Diese Gesetze müssen aktuell sein. Die Pflicht gilt für alle Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter.
Folgende Gesetze müssen ausgehängt werden:
•Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
•Arbeitszeitgesetz
•Arbeitsgerichtsgesetz (wenn mehr als 5 Mitarbeiter)
•Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn jemand unter 18 Jahren arbeitet)
•Mutterschutzgesetz (wenn mindestens 3 Frauen angestellt sind)
•Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Regeln, §§ 611–630)
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Zuletzt geändertvor 2 Tagen