Verteilungsprinzip = Freiheitssphäre des Einzelnen wird als etwas vor dem Staat Gegebenes vorausgesetzt, ist prinzipiell unbegrenzt; Befugnis des Staates zu Eingriffen in diese Sphäre ist prinzipiell begrenzt
Organisationsprinzip = dient der Durchführung dieses Prinzips: die (prinzipiell begrenzte) staatliche Macht wird geteilt und in einem System umschriebener Kompetenzen erfasst
→ ist in der Lehre der Gewaltenteilung enthalten
Schutz der individuellen Freiheit durch das Erfordernis rechtsstaatlicher Grundlagen und Kontrolle staatlichen Eingreifens
strikte Trennung der staatlichen und bürgerlich-freiheitlichen Sphären
Organisation des Staates und Rolle des Rechts in der Begrenzung der staatlichen Macht
Grds. menschliche Individuen:
Jedenfalls Bürger*innen iSv Staatsangehörigkeit
Heute für die meisten Grundrechte menschenrechtliches Verständnis
Randfälle: z.B. Beginn und Ende der Grundrechtsfähigkeit
Kollektive als Rechtssubjekt?
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