Kritik: Aufspaltung des Menschenrechtssubjekts in Citoyen und Bourgeois => zwar gleiche Rechte der Citoyens (im Staat), aber ungleiche Eigentumsbeziehungen zwischen Bourgeois (in Gesellschaft)
Trennung öffentlich/privat => Naturalisierung und Entpolitisierung der Eigentumsordnung: Marktverteilung erscheint quasi-natürlich, während Umverteilung rechtfertigungsbedürftig ist
Bourgeois = bürgerliche Mittelschicht, die mit Eigentum und kapitalistischen Interessen verbunden ist => Bezeichnung der sozialen Schicht
Citoyen = Bürger => Betonung der bürgerlichen Identität
=> Gegenentwurf zum rationalen, autonomen Rechtssubjekt
Nicht Unabhängigkeit ist Voraussetzung für Autonomie, sondern konstruktive Beziehungen (=Qualität)
Was wir werden, werden wir immer in Beziehungen
Rahmenordnung (Böckenförde): gibt nur Institutionen und Grundrechte vor, aber keine Richtlinien, wie grundrechtliche Freiheit ausgeübt werden soll („Freiheit zu“, nicht „Freiheit um zu“), Freiheit allein negativ
Grundordnung (Häberle): formuliert Richtlinien für alle Lebensbereiche, Staat hat aktive Rolle für Verwirklichung der Freiheits- und Gleichheitsvoraussetzungen (Konstitutionalisierung )
= verpflichtet den Staat, ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art für einen angemessenen und wirksamen Schutz der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter zu ergreifen.
Zuletzt geändertvor 6 Stunden