Abgrenzung geänderter Leistungen zu Teilkündigung
AG verzichtet auf zwei vertraglich vereinbarte Leistungen und ordnet an, dass AN zwei zusätzliche Leistungen ausführt
Er argumentiert: Den entgangenen Gewinn muss ich dem AN nicht zahlen, da er durch den Zusatzauftrag einen Ausgleich erhält §2 Abs. 3 Nr. 3 VOB Vertragsänderung
Zuletzt geändertvor 7 Stunden