Klassische Ziele:
Verhütung von Arbeitsunfällen
Verhinderung von Berufskrankheiten
Heutige Ziele:
Patient und seine individuelle Therapie stehen im Vordergrund
Primärprävention
Sekundärprävention (Früherekennung und Behandlung von Risikofaktoren sowie Vor- und Frühstadien von Erkrankungen)
Tertiärprävention (Verhinderung von Folgeschäden und Rezidiven)
3 Punkte aus dem Ethikkodex der Arbeitsmedizin:
Der Arbeitsmediziner soll
auf eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit hinweisen.
auf ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten hinhalten.
die allg. internat. ethischen Fundamente und ethischen Prinzipien der Medizin wahren.
in sozialer Verantwortung die Folgen seines beruflichen Handelns im Hinblick auf mögliche individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen reflektieren.
nur Arbeitsverhältnisse eingehen, in welchen die Aufgaben entsprechend ihrer fachlichen und ethischen Prinzipien durchgeführt werden können.
bei Anforderungen, die in Konflikt mit medizinischen und ethischen Leitlinien stehen, mit Zivilcourage handeln.
wirschaftlichen Interessen keinen Vorrang vor Sicherheits- und Gesundheitsinteressen einräumen.
4 Aufgaben des Arbeitsmediziners nach § 3 ArbSichG
Der Arbeitsmediziner hat
AG zu beraten; bei Planung, Ausführung und UNterhaltung von Betriebsanlagen, Sozial- und Sanitäreinrichtungen, der Beschaffung von Arbeitsmitteln, Arbeitszeit- und Pausenregelungen etc..
die AN zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten.
die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten.
die Arbeitsstätte regelmäßig zu begehen.
festgestellte Mängel dem AG mitzuteilen und Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen und auf Beseitigung hinzuwirken.
darauf hinzuwirken, dass sich alle Beschäftigten im Betrieb den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten.
Belastungs-Beanspruchungskonzept mit beispiel:
große, kräftige + kleine, schwache Person tragen die gleiche Last ==> gleiche Belastung
kleine Person muss sich mehr anstrengen ==> höhere Beanspruchung
insgesamt also: gleiche Belastung bei unterschiedlicher Beanspruchung ==> nicht jede Person ist für jede Tätigkeit gleich gut geeignet
TOP Regel:
T = technisch
O = organisatorisch
P = persönlich
==> Reihenfolge, wie der Arbeitsschutz zu erfolgen hat.
Beispiel:
Neue sehr laute Maschine soll angeschafft werden.
T ==> Überprüfung von technischen Möglichkleiten zur Lärmminderung (z.B. dämpfende Gummimatte unterlegen)
O ==> Reduzieren der Bealstung der Beschäftigten durch organisatorische Maßnahmen (z.B. kann man Maschine örtlich und zeitlich von den Mitarbeitern trennen)
P ==> Ausgeben von persönlicher Schutzausrüstung (z.B. geeigneter Gehörschutz)
Keine Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe:
theoretisch kann bereits 1 Partikel eines Gefahrstoffes die Auslösung einer Krebserkrankung verursachen
Konzentration eines krebsauslösenden Gefahrstoffes muss demnach so niedrig wie möglich gehalten werden.
Häufigste anerkannte Berufskrankheiten:
Lärmschwerhörigkeit
Asbestose
Silikose
COPD/ Emphysem
asbestinduziertes Mesotheliom
Lungen-/ Kehlkopf-Ca durch Asbest
Hauterkrankungen
Infektionskrankheiten
von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten
Berufserkrankungen und dafür gefährdete Berufsgruppen:
Muskel- und Skelettsystem:
Bandscheibenschäden der LWS durch häufige, langjährige Tätigkeiten in Rumpfbeugehaltungen, schweres Heben und Tragen oder Ganzkörpervibrationen.
Pflegefachkräfte, Bauarbeiter, Speditionsarbeiter, Baumaschinenführer, Fahrer von Militärfahrzeugen
Erkrankungen der Sinnesorgane:
Lärmschwerhörigkeit: Innenohrschwerhörigkeit mit Maximum bei 4000 Hz durch langjährige Lärmeinwirkung
Bauarbeiter, Waldarbeiter, Holzarbeiter, Flughafenarbeiter
Lungenerkrankungen:
Asbestose (Lungenfibrose - Verhärtung und Vernarbung von Lungengewebe) durch Exposition von Asbestfasern
“Altlasten”, da Asbest nicht mehr verwendet werden darf und unter größten Vorsichtsmaßnahmen zurückgebaut wird
Beschäftigte aus der Asbest-Textilindustrie (Asbestspinnereien), Ofen- und Kraftwerksbauer durch Asbest-Isolierungen und Dämmungen; Bauarbeiter durch Spritzasbest; Dachdecker und Zimmerleute durch Asbestzementplatten
4 berufsbedingte Hauterkrankungen mit Beispiel:
Akut-toxische Reaktion
primär toxische Noxen (Säuren, Laugen) lösen in ausreichend hoher Konzentration beim ersten Kontaktein toxisches Ekzem mit Rötung, Blasenbildung, Erosion und Verkrustungen aus
Toxisch-degenerative Reaktion
bei wiederholter Einwirkung geringerer Dosen irritierender Substanzen (Lösungsmittel) wird die Barrierefunktion der Haut durchbrochen ==> toxisch-degeneratives Kontaktekzem (Haut trocken, schuppig, rau, zu Rhagdaen neigend) = auch: Abnutzungsdermatose
kommt besonders bei vorgeschädigter Haut vor (aufgrund von mech. Belastung oder ständiger Durchnässung im Rahmen von Feuchtarbeiten
Allergische Reaktion
= Allergisches Kontakzekzem
entickelt sich sekundär auf dem Boden einer Abnutzungsdermatose oder unabhängig davon auf gesunder Haut
häufige Sensibilisierungen bestehen ggü. Haarfärbe- und Desinfektionsmitteln, Latex oder Chromaten (Maurerekzem)
Krebserkrankung durch ionisierende Strahlen oder natürliche UV-Strahlung
z.B. Röntgenärzte, die häufig mit ungeschützten Händen im Strahlenbereich hantieren, kann sich eine Strahlendermatitis entwickeln (ernährungsgestörte Haut mit Verflachung des Hautrillenreliefs mit Hyper- und Depigmentierung ==> für Hautkrebs mehr gefährdet ==> Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen
Folgen von psychischen belastungen und Beanspruchungen:
Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz können eine psychische Belastung hervorrufen (Mobbing oder Mehrarbeit).
Mobbing kann zu einer negativen Belastung werden (Fehlbeanspruchung) ==> Krankheit, Fehlzeiten, Fluktuation, Leistungsminderung
Mehrarbeit kann helfen, das Ziel einer in Aussicht gestellten Gratifikation zu erreichen ==> man fühlt sich gut
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