Rasse
Gesetz geht nicht vom Vorhandensein verschiedener menschlicher Rassen“ aus (keine Anerkennung eines
Rassenbegriffs)
Anknüpfungspunkt sind rassistische Motive
Maßgeblich ist die subjektive Vorstellung des Benachteiligenden
Ethnische Herkunft
im Sinne ethnischer Zugehörigkeit auszulegen
hierzu zählen Benachteiligungen (auch aufgrund der Rasse)
der Hautfarbe
der Abstammung
des nationalen Ursprungs oder
des Volkstums
Weltanschauung
erfasst sind „innerweltliche Bezüge“ = gedankliche Systeme, die das Weltgeschehen in großen Zusammenhängen
werten
Problematisch einzuordnen z.B.: Politische Überzeugung?
Religion
der Religionsbegriff setzt eine gewisse Transzendenz (Grenzüberschreitung des Wahrnehmbaren, Übersteigen)
voraus
(„wohin gehe ich, woher komme ich, warum bin ich hier?“)
rein kultische Handlungen werden nicht erfasst
zahlreiche Rechtsstreitigkeiten in der Praxis wie z.B. Scientology, islamisches Kopftuch, Gebetspausen
Behinderung
entspricht gesetzlicher Definition in § 2 Abs.1 S.1 SGB IX
wenn körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typ. Zustand abweichen und daher eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (muss kein GdB von 50 erreicht sein)
zahlreiche Bewertungsprobleme in der Praxis wie z.B. Langzeiterkrankungen, Drogensucht, HIV etc.
Alter
Lebensalter
„jedes“ Lebensalter - also nicht nur Schutz „älterer Menschen“
zahlreiche Probleme wie z.B.:
Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung (Sozialkriterium: Lebensalter)
Sozialplanregelungen, die an das Lebensalter anknüpfen
Abfindungsregelungen etc.
Geschlecht
männlich/weiblich/zweigeschlechtlich
erfasst ist auch die Diskriminierung von Männern
Sexuelle Identität
sexuelle Ausrichtung
erfasst werden
homosexuelle
bisexuelle
transsexuelle
zwischengeschlechtliche Menschen
Zuletzt geändertvor 3 Monaten