Was ist eine Brücke was wird Überführt und was gehört zur Straßenüberführung?
Die Überführung eines natürlichen oder künstlichen Hindernisses. Möglichkeit zur Schaffung einer weiteren Ebene.
Fußgänger
Radverkehr
Kraftfahrzeugverkehr/ Schwerverkehr
Schienenverkehr
Wildtiere
Schiffsverkehr
Behelfsbrücken
Versorgungsleitungen
Wirtschaftswege
Landesstraßen
Bundesstraßen
Kraftfahrstraßen
Autobahnen
Lebenszyklus Brücke bzw. Bauwerk
Grundlagen für den Brückenentwurf und Straßenentwurd
Brücke
Unterscheidung der Brücken nach Art der Nutzung (Straßen-, Bahn-, Fußgängerbrücken etc.)
Brückenbauplanung ordnet sich der Verkehrswegeplanung (nachfolgend Straßenplanung) an
Zunächst Straßenplanung mit einer groben Führung von A nach B
Straße
Beginn mit einer Bedarfsplanung
Ziel: Suche nach einer
Entwicklung von Varianten in der Örtlichkeit
Planung der Trasse:
In Abhängigkeit der Geologie und Topologie der Region
Planungsphasen und Ziele
Planungsphasen:
Vorplanung
Mehrere konzeptionelle Entwürfe
Bestimmen der wesentlichen Abmessungen
Entwurfsplanung
Technische Ausarbeitung der Bauwerksparametern
Bestimmen von Konstruktions- und Detaillösungen
Grundlage für die Ausführungsplanung
Ausführungsplanung
Planung für die Ausführung vor Ort
Grundlage für die genaue Kalkulation
Ziele:
Grundlage für die Beurteilung einer Baumaßnahme in:
technischer
wirtschaftlicher
Und gestalterischer Hinsicht
Beinhaltet die wesentliche Beschreibung einer Baumaßnahme als Grundlage für die Ausschreibung
Maßgebende Abmessungen ind er Planung
Brückenbreite
Lichte Weite unter dem Bauwerk
Lichte Höhe unter dem Bauwerk
Brücke über Gewässer und über Bundeswasserstraßen
Gewässer:
Gewässer die keine Bundeswasserstraßen sind
Lichte Höhe wird durch den Bemessungswasserspiegel bestimmt HQ 100 + Freibord (1,00m)
Lichte Weite: Abhängig vom zuständigen Wasserverband
Bei Renaturierungsmaßnahmen werden viel größere Stützweiten erforderlich
Retentionsraum schaffen
Bundeswasserstraßen
Bundeswasserstraßen sind Gewässer und Kanäle, die ebenfalls für die Schifffahrt vorgesehen sind
Bauwerke über Bundeswasserstraßen müssen stützenfrei das Fahrwasser überbrücken
Die lichte Höhe ergibt sich aus dem höchsten Wasserstand, bei dem die Schiffe noch fahren + die maximale erlaubte Schifffahrtshöhe
HSW(höchster Schifffahrtswasserstand) + 5,25 m bei Flüssen
GWO (Grenzwasserstand) +5,25 m bei Kanälen
Diese Angaben sind beim Wasserschifffahrtsamt des Bundes zu erfragen
Brücke über Bahnanlagen
Die Abmessungen bei Bauwerken über Gleise sind von verschiedenen Faktoren
Lichte Höhe bei nicht elektrifizierten Strecken : 4,90 m über Schienenoberkante
Lichte Höhe bei elektrifizierten Strecken :
Bei S-Bahn-Strecken V ≤ 120 km/h:
Bei Gleichstrom ohne Oberleitung: 4,80 m
Bei Wechselstrom mit Oberleitung: 6,10
Auch Bahnanlagen sollten möglichst stützenfrei ausgebildet werden
Lichte Abstände von der benachbarten Gleisachse:
Werden trotzdem Zwischenstützungen erforderlich sollen diese als Wandscheiben ausgeführt werden
Der Überbau soll als Durchlaufträger ausgebildet werden
Straße wird unterführt
Die lichte Höhe muss mindestens 4,50 m betragen
Bei Ersatzneubauten wird eine lichte Höhe von 4,70 m gefordert, (für spätere Deckensanierungen im Hocheinbau)
Die lichte Weite ist vor allem abhängig von der (unteren) Straßenbreite
Pfeiler bzw. Stützen sollten im Hinblick auf Fahrzeuganprall außerhalb des Bankettes und der seitlichen Entwässerungsmulde liegen
Platte aus Stahlbeton ist nur bis 15m wirtschaftlich
Spannbeton: 1,1-0,8m
Stahlbeton: 2,0-1,3m
Plattenbalken aus Spannbeton/Fertigteile: 1,0-1,33m
Stahlverbund mit offenen Stahlprofilen: 1,30-0,80m
Variantenvergleich von Brücken
Endgültige Entscheidung über eine Bewertungsmatrix unterteilt in den nachfolgenden Kategorien:
Konstruktion (Robustheit, Gründung, Gestaltung)
Herstellung (Montage, Baubehelfe, Bauzeit, Arbeitssicherheit, bauzeitliche Verkehrsführung)
Kosten (Gesamtkosten, Kostensicherheit)
Erhaltung (Unterhaltungsaufwand, Instandsetzungsmöglichkeit, Verstärkungsmöglichkeit, Rückbaumöglichkeiten)
Umwelt (Umwelt-/Landschaftsschutz im Bau und Endzustand, Genehmigungsumfang)
Je nach Situation sind weitere Kategorien möglich (CO2-Bilanz zum Beispiel)
Inhalt des Bauentwurfs
Erläuterungsbericht
Übersichtskarte
Straßenquerschnitt
Lageplan
Höhenplan
Geotechnische Untersuchung
Kostenberechnung
Bauwerksplan (Längsschnitt, Grundriss, Regelquerschnitt)
Entwurfsstatik
1. Erläuterungsbericht – Allgemeines
Was sollte man sich vorher angucken?
Allgemeines
Notwendigkeit der Maßnahme (Warum wird die Brücke gebaut)
Örtliche Randbedingungen (Wo und wofür ist die Brücke)
Lastannahmen (Sonderlasten Lastmodell)
Bauwerksgestaltung (Bodengutachten zusammengefasst)
Bodenverhältnisse, Gründung
Beschreibung der Bodenverhältnisse
Grundwasser (Ist das Wasser aggressiv? Wasserhaltung während des Baus)
Gründung (Wahl der Gründung und Tiefe)
Altlasten (Kampfmittel , Chemische Verunreinigungen , Ablagerungen Müll)/ Kampfmittel
Warum sind diese Angaben wichtig?
Statik/ Gründung
Wirtschaftlichkeit
notwendige Maßnahmen
Arbeitsschutz / Bauzeit
Erläuterungsbericht der Unterbauten
Geht getrennt auf Unter- und Überbauten
Unterbau:
Zu beschreiben sind jeweils das gewählte System, Form, Abmessungen, Baustoffgüte und konstruktive Durchbildung, der:
Widerlager
Flügel
Pfeiler (ggf. eingehen auf: mögliche Anpralllasten, Verwendung von Hubpressen)
Sichtflächen
Überbau:
Tragkonstruktion
Lager, Gelenke
Fahrbahnübergangskonstruktionen („Üko‘s“)
Abdichtung, Belag
Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse
Erläuterungsbericht der Entwässerung und Rückhaltesysteme
Entwässerung
Überbauten (Geplantes Entwässerungssystem)
Widerlager (Drainagen etc.)
Rückhaltesysteme
Geländer
Fahrzeugrückhaltesysteme
Sonstige Schutzeinrichtungen
Erläuterungsbericht der Herstellung und Bauzeit
Herstellungsart der Überbauten Z.B. Lehrgerüste, Vorschubrüstungen, Fertigteilverwendung, erhöhte Herstellung, etc.)
Wichtige Bauzustände
Maßnahmen der Verkehrssicherung
Einschränkende Randbedingungen (Natur und artenschutzrechtliche begründete Fristen und Verbotszeiträume, Lichträume, Flächen die nicht bewegt oder betreten werden dürfen)
Beschreibung des Zeitlichen Bauablaufes (ggf. Bauablaufplan/ notwendige Bauzeitverkürzungen erläutern)
Schutzmaßnahmen (z.B. Einhausungen, Schutzzelte, Schutzmaßnahmen bei elektrifizierten Anlagen)
Schutzmaßnahmen aus dem Baurechtsverfahren (z.B. Naturschutzgebiete, Betretungsverbote, Denkmäler)
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