Sind Absprachen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die schriftlich niedergelegte und von beiden Seiten unterzeichnete Betriebsvereinbarung wird auch Betriebsordnung genannt [§77 IV BetrVG]
Ist ein Betrieb, der unmittelbar und überwiegend politischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen dient. Weiterhin gelten Unternehmen der Berichterstattung oder Meinungsäußerung zu den Tendenzbetrieben(Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen)
Wirkungskreis: Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die keine Sondervorschriften bestehen
Inhalt: Tägliche Arbeitszeit von 8h. Kann auf 10 Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von 6 Monaten der Durchschnitt von 8h nicht übertroffen wird. Nach mehr als 6h bis 9h folgt 30min Pause. Nach der Arbeit mind. 11h Freizeit.
Zuletzt geändertvor 3 Monaten