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8. Digitalisierung

ND
von Nipu D.

DIGITALPAKT


DOKUMENT


Gemeinsame Erklärung

zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der

Konferenz der Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder für

einen Digitalpakt 2.0

Bund und Länder bekräftigen gemeinsam, dass die zeitgemäße Weiterentwicklung des

schulischen Bildungssystems in Deutschland besondere Anstrengungen im Bereich

der Digitalisierung erfordert. Sie sind sich darüber einig, dass, anknüpfend an den

Erfolg des DigitalPakts Schule (2019-2024), der Digitalpakt 2.0 als Gesamtkonzept für

die Digitalisierung der Schulen vereinbart werden soll.

Aufbauend auf den Verhandlungen und Gesprächen der vergangenen Monate wollen

Bund und Länder bis Mitte Februar 2025 auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe

weitgehend konsentierte Vereinbarungsentwürfe zu allen drei Handlungssträngen

vorlegen.

Für diese zentrale Zukunftsaufgabe beabsichtigen Bund und Länder für die Laufzeit

von 2025 - 2030 insgesamt 5 Milliarden Euro zu gleichen Teilen einzubringen. Die

Länder werden dabei die hälftige Gesamtbeteiligung u.a. durch Anrechnung von auf

die Zielsetzungen des Digitalpakt 2.0 gerichteten laufenden und geplanten

Ländermaßnahmen (einschließlich der Maßnahmen der Schulträger) über die

verschiedenen Handlungsstränge und die gesamte Laufzeit des Digitalpakts 2.0

hinweg erbringen.

Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten wollen

Bund und Länder drei Handlungsstränge aufsetzen, die gemeinsam den Digitalpakt

2.0 begründen sollen. Jeder der drei Handlungsstränge soll mit aufeinander

abgestimmten Maßnahmen unterlegt werden. Mit einer kohärenten Verknüpfung aller

drei Handlungsstränge in einer von Bund und Ländern zu unterzeichnenden

Rahmenvereinbarung soll der größtmögliche Wirkungsgrad der eingesetzten Mittel

sichergestellt werden.

Handlungsstrang I liegt das gemeinsame Ziel zugrunde, den Auf- und Ausbau einer

leistungsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur an den Schulen in Deutschland weiter

voranzutreiben und deren nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Hierzu beabsichtigt

der Bund, die Länder mit einer Finanzhilfe nach Artikel 104c Grundgesetz zu

unterstützen. Im Rahmen dieser Finanzhilfe stellt der Bund eine Beteiligung mit 2,25

Milliarden Euro in Aussicht. Die Länder einschließlich der Gemeinden und

Gemeindeverbände wollen sich im Handlungsstrang I mit 500 Millionen Euro am

Digitalpakt 2.0 beteiligen. Bund und Länder halten es für sinnvoll und praktikabel, die

Ko-Finanzierung über ein Stufenmodell umzusetzen, das in der letzten Stufe in einer

Ko-Finanzierungsquote der Länder von 30 Prozent mündet (Bund entsprechend 70

Prozent). Die Bundesmittel sollen in jeweils verbindlichen Jahrestranchen bis zum

Ende der Paktlaufzeit einschließlich eines nachgelagerten Abrechnungszeitraums zur

Verfügung stehen. Bund und Länder streben eine Nachveranschlagung zum Ende der

Paktlaufzeit an, um nachweisbar unverschuldeten Projektverzögerungen Rechnung zu

tragen. Die Länder sollen eine Teilnahme finanzschwacher Kommunen ermöglichen.

An dem bewährten Instrument der länderübergreifenden Vorhaben aus dem

DigitalPakt Schule (2019-2024 soll bedarfsgerecht festgehalten werden. Zur

Umsetzung dieses Handlungsstrangs soll eine Verwaltungsvereinbarung gemäß

Artikel 104c Satz 2 i.V.m. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz geschlossen

werden. Die Verteilung der Bundesmittel erfolgt nach Königsteiner Schlüssel. Ein

vorzeitiger Maßnahmebeginn zum 1. Januar 2025 ist wichtig, damit es zu keinen

Verzögerungen bei der Unterstützung der Schulen kommt.

Handlungsstrang II soll die digitalisierungsbezogene Schul- und

Unterrichtsentwicklung in den Fokus nehmen. Hierzu zählen neben der

Weiterentwicklung curricularer Vorgaben die Aus-, Fort- und Weiterbildung der

Lehrkräfte sowie die flächendeckende Nutzung und Weiterentwicklung einer

länderübergreifenden integrierten digitalen Bildungs(medien)infrastruktur. In diesem

Handlungsstrang werden die Länder ihre darauf ausgerichteten bildungspolitischen

Maßnahmen im Austausch untereinander und mit dem Bund unter Wahrung der

verfassungsmäßigen Zuständigkeiten weiter forcieren, um gemeinsam gesteckte Ziele

systematisch zu erreichen. Dazu prüfen die Länder ihre ländergemeinsamen und

ländereigenen Digitalisierungsstrategien mit Blick auf die dynamischen Fortschritte im

Bereich der digitalen Technologien, setzen diese konsequent um und entwickeln sie

kontinuierlich weiter. Hierzu werden sich Bund und Länder dann regelmäßig im

Rahmen der bestehenden Gremien austauschen.

Im Rahmen des Handlungsstrangs III soll eine Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren

und Lernen“ vereinbart werden. Ziel ist die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der

digitalen Lehrkräftebildung sowie die Bereitstellung anwendungsfähiger Konzepte

sowie Instrumente für die Schulpraxis vor Ort. Der Bund beabsichtigt zur

gemeinsamen Initiative die Förderung ko-konstruktiver qualitätsgesicherter Forschung

im Umfang von 250 Mio. Euro auf der Grundlage der Bedarfe der Praxis in Abstimmung

mit den Ländern beizutragen. Die Länder steuern den entsprechenden Transfer in die

bestehenden Strukturen und in die Breite der Lehrkräftebildung. Damit soll die

gemeinsame Initiative zu einem lernförderlichen Unterricht in der digitalen Welt

beitragen.

Bund und Länder haben das erklärte Ziel, sowohl eine verlässliche Nutzung der

bisherigen und künftigen Investitionen in die IT-Infrastruktur an Schulen zu

gewährleisten, als auch mit flankierenden Maßnahmen neue Impulse für den digitalen

Wandel im Schulsystem zu setzen.

Berlin, den 13. Dezember 2024

2. Baustellen der

Digitalisierung in

der Schule


Lehrkräfte und Lehrer*innenbildung


wie war der stand 2019 ?

• KMK (2016): Handlungskonzept für zukünftige

Entwicklung der Bildung in Deutschland

• Lehrkräfte aller Fächer sollen (u.a.):

• digitale Medien sicher im Unterricht einsetzen können

• die Medienkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler

aufbauen und weiter entwickeln

• sich mit der Forschung zum Lehren und Lernen mit

digitalen Medien auseinandersetzen

• in der Lage sein, die Vielzahl angebotener

Bildungsmedien zu bewerten


• Standards für die Lehrerbildung wurden 2019 ergänzt:

• Studienabsolventinnen und -absolventen „sind in der Lage,

Entwicklungen im Bereich Digitalisierung aus fachlicher und

fachdidaktischer Sicht angemessen zu rezipieren sowie

Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung kritisch zu

reflektieren. Sie können die daraus gewonnenen

Erkenntnisse in fachdidaktischen Kontexten nutzen sowie in

die Weiterentwicklung unterrichtlicher und curricularer

Konzepte einbringen. Sie sind sensibilisiert für die Chancen

digitaler Lernmedien hinsichtlich Barrierefreiheit und nutzen

digitale Medien auch zur Differenzierung und individuellen

Förderung im Unterricht“ (KMK, 2019)

• Umsetzung der Standards bleibt Aufgabe der Länder

• Außerdem Ausschreibungen des BMBF zur Digitalisierung in der

Lehrerinnenbildung


• Wie war der Stand 2019?

• Lehrkräfte schätzen ihre Fähigkeiten im Umgang mit Technologie und

Software ähnlich ein wie in anderen Ländern

• Aber: nur 67% der Lehrkräfte fühlen sich in der Lage, Unterricht

vorzubereiten, in dem Informationstechnologie eingesetzt wird

• Fortbildungen:

• beziehen sich meist auf Technik, weniger auf Didaktik

• werden nur von ca. 20% der Lehrkräfte besucht

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Nipu D.

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