International Computer
and Information Literacy
Study (ICILS) 2013
1. DigitalPakt Schule
was weißt du dazu
ab Mai 2019 für 5 jahre 5 milliarden euro für auf und ausbau einer digitalen bildungsinfratsruktur an schulen
weitere halbe milliarde euro (10%) zusätzlich von den ländern
länder sind verantwortlich für administrative umsetzung, entwicklung medienpädagogischer konzeote und qualifizierung der lehrkräfte
• Durch Corona zusätzlich 1,5 Milliarden für
• IT-Administration
• Werkzeuge zur Erstellung von digitalen Inhalten
• ausleihbare schulische mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
• Leihgeräte für Lehrkräfte
• Vorgehen, um Mittel abzurufen:
• wurde pro Land geregelt
• Schulen mussten medienpädagogisches Konzept einreichen
• Kommune beantragte Mittel
• Abrufen der Mittel verlief sehr schleppend
2. Baustellen der
Digitalisierung in
der Schule
1. Infrastruktur
2. Lehrkräfte und Lehrer*innenbildung
3. Unterrichtsmaterialien und -konzepte
Infrastruktur:
• Ausstattung variiert sehr stark in
Abhängigkeit von Bundesland, Region,
Schulträger
• Computerausstattung: ½ der
Lehrkräfte beklagt fehlende
Computer für Unterrichtsnutzung,
2/3 sehen Verbesserungsbedarf
• Internetzugang: bei 50% fehlt
Internetzugang, 2/3 haben nur
Zugang in Computerräumen
• Was leistet der Digitalpakt zur Infrastruktur?
• Für jede der 40.000 Schulen in Deutschland rein rechnerisch 137.000 €
• Anzeigegeräte (z.B. smart board)
• Endgeräte nur unter bestimmten Voraussetzungen und max. 20% der Summe
• Anschluss an Glasfasernetz nicht förderbar, das muss über Verkehrsministerium laufen
• Aufstockung durch COVID-19-Pandemie für
• Kombination mit spezifischen
Förderprogrammen: Undurchsichtiges
Gefüge, was wo wie beantragt werden
kann
• Aus Wettbewerbsgründen darf Bund
keine Empfehlung aussprechen, welche
Programme angeschafft werden sollen:
jede Schule sucht einzeln
• Ausstattung ist notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für
den gelungenen Einsatz von digitalen Medien
2.3 Unterrichtsmaterialien
und -konzepte
• Einflussreichste Quelle für Materialien:
Schulbuchverlage
• Zunehmend digitale Angebote der Verlage,
aber v.a. Bücher in digitaler Form, wenig
Zusatzoptionen
• Parallel entsteht Bildungsangebot im Netz
• Apps, die keiner fachlichen oder
didaktischen Prüfung unterliegen
• Bitkom-Studie (2014): meistens
unspezifische Angebote, keine
fachspezifischen
Unterrichtsmaterialien und -konzepte
• Meist nicht evidenzbasiert entwickelt, d.h. Erkenntnisse der
Bildungsforschung nicht berücksichtigt
• Warum? Zu wenig Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse,
Schnittstellen fehlen, keine gemeinsamen Entwicklungen
• Herausforderung: Gesamtkonzept notwendig, in dem digital und
analog realisiertes Unterrichtshandeln aufeinander abgestimmt ist
• Wie kann das aussehen?
• Rückbezug auf didaktische Modelle und Konzepte der Unterrichtsforschung
• Präzisierung der Frage nach lernwirksamen medienbasierten
Unterrichtskonzepten
• Beispiele:
• Unterrichtsqualitätsdimensionen (Beitrag von Medien zur Unterrichtsqualität; vgl. Kunter
und Trautwein, 2013)
Reflexion
welche digitalen unterrichtsmaterialien kennen sie? inwiefern tragen sie zur qualität in den drei dimensionen bei?
Zusammenfassung
• DigitalPakt zum Ausbau der Infrastruktur
• Schleppender Abruf und komplexes Verfahren
• Engere Verzahnung zwischen Bildungsforschung
und Entwicklung digitaler Medien notwendig
• Bezug der Medien auf didaktische Modelle und
Unterrichtsqualität wichtig
DIGITALPAKT
DOKUMENT
Gemeinsame Erklärung
zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der
Konferenz der Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder für
einen Digitalpakt 2.0
Bund und Länder bekräftigen gemeinsam, dass die zeitgemäße Weiterentwicklung des
schulischen Bildungssystems in Deutschland besondere Anstrengungen im Bereich
der Digitalisierung erfordert. Sie sind sich darüber einig, dass, anknüpfend an den
Erfolg des DigitalPakts Schule (2019-2024), der Digitalpakt 2.0 als Gesamtkonzept für
die Digitalisierung der Schulen vereinbart werden soll.
Aufbauend auf den Verhandlungen und Gesprächen der vergangenen Monate wollen
Bund und Länder bis Mitte Februar 2025 auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe
weitgehend konsentierte Vereinbarungsentwürfe zu allen drei Handlungssträngen
vorlegen.
Für diese zentrale Zukunftsaufgabe beabsichtigen Bund und Länder für die Laufzeit
von 2025 - 2030 insgesamt 5 Milliarden Euro zu gleichen Teilen einzubringen. Die
Länder werden dabei die hälftige Gesamtbeteiligung u.a. durch Anrechnung von auf
die Zielsetzungen des Digitalpakt 2.0 gerichteten laufenden und geplanten
Ländermaßnahmen (einschließlich der Maßnahmen der Schulträger) über die
verschiedenen Handlungsstränge und die gesamte Laufzeit des Digitalpakts 2.0
hinweg erbringen.
Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten wollen
Bund und Länder drei Handlungsstränge aufsetzen, die gemeinsam den Digitalpakt
2.0 begründen sollen. Jeder der drei Handlungsstränge soll mit aufeinander
abgestimmten Maßnahmen unterlegt werden. Mit einer kohärenten Verknüpfung aller
drei Handlungsstränge in einer von Bund und Ländern zu unterzeichnenden
Rahmenvereinbarung soll der größtmögliche Wirkungsgrad der eingesetzten Mittel
sichergestellt werden.
Handlungsstrang I liegt das gemeinsame Ziel zugrunde, den Auf- und Ausbau einer
leistungsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur an den Schulen in Deutschland weiter
voranzutreiben und deren nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Hierzu beabsichtigt
der Bund, die Länder mit einer Finanzhilfe nach Artikel 104c Grundgesetz zu
unterstützen. Im Rahmen dieser Finanzhilfe stellt der Bund eine Beteiligung mit 2,25
Milliarden Euro in Aussicht. Die Länder einschließlich der Gemeinden und
Gemeindeverbände wollen sich im Handlungsstrang I mit 500 Millionen Euro am
Digitalpakt 2.0 beteiligen. Bund und Länder halten es für sinnvoll und praktikabel, die
Ko-Finanzierung über ein Stufenmodell umzusetzen, das in der letzten Stufe in einer
Ko-Finanzierungsquote der Länder von 30 Prozent mündet (Bund entsprechend 70
Prozent). Die Bundesmittel sollen in jeweils verbindlichen Jahrestranchen bis zum
Ende der Paktlaufzeit einschließlich eines nachgelagerten Abrechnungszeitraums zur
Verfügung stehen. Bund und Länder streben eine Nachveranschlagung zum Ende der
Paktlaufzeit an, um nachweisbar unverschuldeten Projektverzögerungen Rechnung zu
tragen. Die Länder sollen eine Teilnahme finanzschwacher Kommunen ermöglichen.
An dem bewährten Instrument der länderübergreifenden Vorhaben aus dem
DigitalPakt Schule (2019-2024 soll bedarfsgerecht festgehalten werden. Zur
Umsetzung dieses Handlungsstrangs soll eine Verwaltungsvereinbarung gemäß
Artikel 104c Satz 2 i.V.m. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz geschlossen
werden. Die Verteilung der Bundesmittel erfolgt nach Königsteiner Schlüssel. Ein
vorzeitiger Maßnahmebeginn zum 1. Januar 2025 ist wichtig, damit es zu keinen
Verzögerungen bei der Unterstützung der Schulen kommt.
Handlungsstrang II soll die digitalisierungsbezogene Schul- und
Unterrichtsentwicklung in den Fokus nehmen. Hierzu zählen neben der
Weiterentwicklung curricularer Vorgaben die Aus-, Fort- und Weiterbildung der
Lehrkräfte sowie die flächendeckende Nutzung und Weiterentwicklung einer
länderübergreifenden integrierten digitalen Bildungs(medien)infrastruktur. In diesem
Handlungsstrang werden die Länder ihre darauf ausgerichteten bildungspolitischen
Maßnahmen im Austausch untereinander und mit dem Bund unter Wahrung der
verfassungsmäßigen Zuständigkeiten weiter forcieren, um gemeinsam gesteckte Ziele
systematisch zu erreichen. Dazu prüfen die Länder ihre ländergemeinsamen und
ländereigenen Digitalisierungsstrategien mit Blick auf die dynamischen Fortschritte im
Bereich der digitalen Technologien, setzen diese konsequent um und entwickeln sie
kontinuierlich weiter. Hierzu werden sich Bund und Länder dann regelmäßig im
Rahmen der bestehenden Gremien austauschen.
Im Rahmen des Handlungsstrangs III soll eine Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren
und Lernen“ vereinbart werden. Ziel ist die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der
digitalen Lehrkräftebildung sowie die Bereitstellung anwendungsfähiger Konzepte
sowie Instrumente für die Schulpraxis vor Ort. Der Bund beabsichtigt zur
gemeinsamen Initiative die Förderung ko-konstruktiver qualitätsgesicherter Forschung
im Umfang von 250 Mio. Euro auf der Grundlage der Bedarfe der Praxis in Abstimmung
mit den Ländern beizutragen. Die Länder steuern den entsprechenden Transfer in die
bestehenden Strukturen und in die Breite der Lehrkräftebildung. Damit soll die
gemeinsame Initiative zu einem lernförderlichen Unterricht in der digitalen Welt
beitragen.
Bund und Länder haben das erklärte Ziel, sowohl eine verlässliche Nutzung der
bisherigen und künftigen Investitionen in die IT-Infrastruktur an Schulen zu
gewährleisten, als auch mit flankierenden Maßnahmen neue Impulse für den digitalen
Wandel im Schulsystem zu setzen.
Berlin, den 13. Dezember 2024
Lehrkräfte und Lehrer*innenbildung
wie war der stand 2019 ?
• KMK (2016): Handlungskonzept für zukünftige
Entwicklung der Bildung in Deutschland
• Lehrkräfte aller Fächer sollen (u.a.):
• digitale Medien sicher im Unterricht einsetzen können
• die Medienkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler
aufbauen und weiter entwickeln
• sich mit der Forschung zum Lehren und Lernen mit
digitalen Medien auseinandersetzen
• in der Lage sein, die Vielzahl angebotener
Bildungsmedien zu bewerten
• Standards für die Lehrerbildung wurden 2019 ergänzt:
• Studienabsolventinnen und -absolventen „sind in der Lage,
Entwicklungen im Bereich Digitalisierung aus fachlicher und
fachdidaktischer Sicht angemessen zu rezipieren sowie
Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung kritisch zu
reflektieren. Sie können die daraus gewonnenen
Erkenntnisse in fachdidaktischen Kontexten nutzen sowie in
die Weiterentwicklung unterrichtlicher und curricularer
Konzepte einbringen. Sie sind sensibilisiert für die Chancen
digitaler Lernmedien hinsichtlich Barrierefreiheit und nutzen
digitale Medien auch zur Differenzierung und individuellen
Förderung im Unterricht“ (KMK, 2019)
• Umsetzung der Standards bleibt Aufgabe der Länder
• Außerdem Ausschreibungen des BMBF zur Digitalisierung in der
Lehrerinnenbildung
• Wie war der Stand 2019?
• Lehrkräfte schätzen ihre Fähigkeiten im Umgang mit Technologie und
Software ähnlich ein wie in anderen Ländern
• Aber: nur 67% der Lehrkräfte fühlen sich in der Lage, Unterricht
vorzubereiten, in dem Informationstechnologie eingesetzt wird
• Fortbildungen:
• beziehen sich meist auf Technik, weniger auf Didaktik
• werden nur von ca. 20% der Lehrkräfte besucht
Was meinen Sie: Wie sieht es
heute aus?
(Ende 2023)
• Gedanken zur Lehrer*innenbildung:
• Digitale Kompetenzen nicht als zusätzlicher Inhalt im ohnehin vollen
Curriculum
• Sondern Verschränkung mit anderen fachdidaktischen und
bildungswissenschaftlichen Inhalten
• Frage ist auch: was kann man streichen, wenn immer neue Inhalte
hinzukommen (Digitalisierung, Diversität, kulturelle Bildung,…)?
• Grundlegende Reformierung notwendig
• Es müssen jedoch noch mehr Aspekte der
professionellen Kompetenz einbezogen
werden: Motivation, Selbstregulation,
Überzeugungen
• Einsatz von digitalen Medien hängt stärker von
Motivation und Überzeugungen ab als von
Wissen
• Besonders wichtig,
denn…Lehramtsstudierende setzen für sich
selbst digitale Lernmedien sehr selten ein und
sind ihnen gegenüber besonders kritisch
Ein Beispiel aus der Bildungsforschung:
DE: digitaler schulunterricht - verfügbare geräte
DE: digitaler schulunterricht- übermittlung der lerninhalte
DE: digitaler schulunterricht - welche hürden gab es?
Was meinen Sie: Wie sieht
die Infrastruktur heute aus?
(Ende 2023) • Wie wird der Stand jetzt eingeschätzt?
• Wie wird der Stand jetzt eingeschätzt?
• Studie von forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische
Analysen: Die Schule aus Sicht der Schulleiterinnen und Schulleiter-
Digitalisierung und digitale Ausstattung - Ergebnisse einer
bundesweiten repräsentativen Befragung
• Erhebungszeitraum: 15.09.-20.10.2023
• 1310 Schulleitungen in der Bundesrepublik Deutschland wurden
befragt
Infrastruktur
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