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UHV

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von Marius M.

Anlagen im Sinne des WHG & UHG

Risikobaustein 1: Anlagen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

• Erfasst Anlagen gemäß § 89 Abs. 2 WHG mit typischem Schadenpotenzial für Gewässer.

• Versicherungsschutz für Emissionen über Boden, Luft oder Wasser.

Als Inhaber gilt, wer die tatsächliche Sachherrschaft und Verantwortung über die Anlage hat (auch Mieter oder Pächter).

Beispiele: ✔️ Güllelager ✔️ Jauchegruben ✔️ Klärschlammanlagen ✔️ Öltanklager ✔️ Chemikalienlager ✔️ Waschplätze für Fahrzeuge mit Ölabscheider


Risikobaustein 2: Anlagen im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes (UHG)

• Erfasst Anlagen nach Anhang 1 UmweltHG (ca. 100 Anlagetypen).

Ausgenommen sind Anlagen nach Anhang 2 UmweltHG sowie Abwasseranlagen – sie fallen unter eigene Risikobausteine.

• Versicherungsschutz für Schäden durch Umwelteinwirkungen, die sich über Boden, Luft oder Wasser ausbreiten.

Beispiele: ✔️ Chemiebetriebe ✔️ Raffinerien ✔️ Kraftwerke ✔️ Großtanklager ✔️ Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen ✔️ Produktionsstätten mit gefährlichen Stoffen

Erweiterter Anlagenbegriff nach § 3 Abs. 3 UmweltHG:

  • Umfasst auch ortveränderliche technische Einrichtungen, wenn sie Bestandteil der Anlage sind und deren Zweck dienen.

Beispiele: ✔️ Abfallcontainer ✔️ Bewässerungsanlagen ✔️ Schleifmaschinen ✔️ Staubfilter ✔️ Walzen


Wichtig: Anlagen, die sowohl unter das WHG als auch unter das UmweltHG fallen, werden nicht im WHG-Baustein versichert, sondern unter den UHG- oder Pflichtversicherungs-Baustein.

UHV: Mitarbeiter – Wer ist versichert?

🔹 Grundsatz

  • UHV deckt die gesetzliche Haftung des Unternehmens für Umweltschäden (A2-1.1.1 UHV).

  • Unternehmen haften für Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen (§ 831 BGB).

  • Mitarbeiter sind mitversichert, solange sie alle Vorschriften einhalten und keine grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstöße begehen.

🔸 Kein Versicherungsschutz für Mitarbeiter bei:


1️⃣ Bewusstem Pflichtverstoß (A2-1.6.9 UHV) → Mitarbeiter handelt vorsätzlich gegen Umweltvorschriften.

🔹 Beispiel: MA kippt absichtlich Chemikalien in ein Gewässer.


2️⃣ Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz (§ 823 Abs. 1 BGB) → Persönliche Haftung des Mitarbeiters möglich.

🔹 Beispiel: MA ignoriert bewusst Warnungen und lässt ein Sicherheitsventil offen.


Haftung des Unternehmens

  • Verschuldensunabhängige Haftung nach UmweltHG für Schäden aus dem Anlagenbetrieb (§§ 1, 2 UmweltHG).

  • Unternehmen haftet auch, wenn Mitarbeiter gegen Anweisungen verstoßen.

  • UHV deckt gesetzliche Ansprüche gegen das Unternehmen (A2-1.1.1 UHV).


Haftung des Mitarbeiters

  • Persönliche Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (§ 823 Abs. 1 BGB).

  • Unternehmen kann Regress nehmen (§ 280 BGB).

  • Mitarbeiter hat keinen eigenen Versicherungsschutz über die UHV.

💡 Wichtig:

  • Gefährdungshaftung nach UmweltHG: Exkulpation bringt nichts – das Unternehmen haftet immer für Schäden durch die Anlage.

  • UHV deckt das Betriebsrisiko, nicht persönliche Fehler von Mitarbeitern.

📌 Beispiel:

Mitarbeiter M lässt trotz klarer Anweisung ein Ventil offen. Schadstoffe treten aus einer UHG-1-Anlage aus, Anwohner müssen ärztlich behandelt werden.


Unternehmen haftet verschuldensunabhängig & hat UHV-Schutz.

Mitarbeiter kann persönlich haften (bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz) & hat keinen UHV-Schutz.

Übersicht: Haftungsgrundlagen für Umweltschäden

🔹 1️⃣ Gefährdungshaftung (§§ 1, 2 UmweltHG)

  • Unternehmen haftet verschuldensunabhängig für Schäden, die durch eine Anlage verursacht werden.

  • Beispiel: Austritt von Schadstoffen aus einer Produktionsanlage → Schädigung eines Gewässers.

🔹 2️⃣ Verschuldenshaftung (§ 823 Abs. 1 BGB)

  • Haftung bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung von Leben, Gesundheit, Eigentum oder anderen absoluten Rechten.

  • Beispiel: Mitarbeiter kippt absichtlich Chemikalien in ein Gewässer → Fischsterben.

🔹 3️⃣ Haftung aus Quasi-Schadensersatz (§§ 906 Abs. 2 S. 2, 1004 BGB)

  • Anspruch auf Entschädigung, wenn Eigentum durch Umwelteinwirkung erheblich beeinträchtigt wird.

  • Beispiel: Industrieanlage verursacht Lärm, der den Geschäftsbetrieb eines Nachbarn stört.

🔹 4️⃣ Haftung aus Vertrag (§§ 280, 241 BGB)

  • Pflichtverletzung aus einem bestehenden Vertragsverhältnis mit einem Dritten.

  • Beispiel: Unternehmen liefert schadstoffhaltiges Wasser trotz vertraglicher Verpflichtung zur Lieferung von Trinkwasser.

🔹 5️⃣ Haftung für Erfüllungsgehilfen (§ 831 BGB)

  • Unternehmen haftet für Fehler seiner Mitarbeiter, wenn es sich nicht exkulpieren kann.

  • Beispiel: Mitarbeiter lässt trotz Sicherheitsanweisung ein Ventil offen → Öl tritt aus.

📌 Zusammenfassung:

Gefährdungshaftung: Keine Entlastungsmöglichkeit (UmweltHG).

Verschuldenshaftung: Nur bei Vorsatz/Fahrlässigkeit (BGB).

Quasi-Schadensersatz: Schutz des Eigentums.

Vertragshaftung: Pflichtverletzung aus vertraglicher Beziehung.

Mitarbeiterhaftung: Unternehmen haftet für eigenes Organisationsverschulden.

Author

Marius M.

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